Stellungnahmeentwurf von EFRAG zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen

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06.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' herausgegeben. In der Stellungnahme erkennt EFRAG an, dass verschiedene Methoden für die Folgebilanzierung der finanziellen Verbindlichkeit, die im Konzernabschluss eines Mutterunternehmens für über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen angesetzt wird, in der Praxis angewendet werden. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass der Anwendungsbereich des Interpretationsentwurfs zu eng gefasst ist und dass nicht alle relevanten Aspekte der Bilanzierung von Derivaten auf nicht-beherrschende Anteile berücksichtigt werden.

EFRAG hat eine Reihe von erheblichen Bedenken hinsichtlich der Vorschläge und der Verwendung einer Interpretation, um den Sachverhalt von Putoptionen zu lösen, ohne die größere unterschiedliche Behandlung in der Praxis bei der Behandlung von Putoptionen auf nicht beherrschende Anteile ('NCI-Puts') und Geschäftsvorfälle mit nicht beherrschenden Anteilseignern zu behandeln. EFRAG empfiehlt, dass der Sachverhalt in einer Art und Weise behandelt wird, der mit den bestehenden IFRS im Einklang steht:

Vor allem denken wir, dass der Interpretationsentwurf die Komplexität und die große Bandbreite an Sachverhalten adressieren sollte, die sich aus Geschäftsvorfällen mit nicht beherrschenden Anteilseigner ergibt - dies schließt NCI-Puts mit ein -, und zwar in einer Art und Weise, die im Einklang mit den Prinzipien steht, welche IFRS 3, IFRS 10/IAS 27, IAS 32 und IFRIC 17 zugrundeliegen, weil dies zu einer belastbareren und prinzipienbasierteren Lösung führen würde.

Der Stellungnahmeentwurf enthält ferner einen achtseitigen Anhang, im welchen EFRAGs Bedenken hinsichtlich der Vorschläge und der Verwendung einer Interpretation zur Lösung des Sachverhalts ausgeführt werden.

Die Mitglieder von EFRAG konnten keine Einigkeit hinsichtlich der Bilanzierung erzielen, die im Interpretationsentwurf festgelegt wird und derzufolge Änderungen in der Bewertung der Schuld aus den NCI-Puts im Periodenergebnis zu erfassen sind. EFRAG bittet seine Adressaten ferner um Stellungnahme zu den drei voneinander unterschiedlichen Sichtweisen der Mitglieder:

  • dass eine Neubewertung über das Periodenergebnis stets sachgerecht ist (der Ansatz, den das IFRS Interpretations Committee gewählt hat);
  • dass eine Neubewertung über das Periodenergebnis nicht sachgerecht ist und Änderungen der Schuld im Eigenkapital erfasst werden sollten; sowie
  • dass eine Neubewertung über das Periodenergebnis in einigen Umständen sachgerecht ist.

Stellungnahmen zu dem Schreiben werden bis zum 19. September 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

  • Den Stellungnahmeentwurf können Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG herunterladen.
  • Unsere Nachricht aus dem Mai 2012 für weitergehende Informationen zu DI/2012/2 Auf nicht-beherrschende Anteile geschriebene Putoptionen
  • Deloittes IFRS in Focus-Newsletter, in dem der Interpretationsentwurf des Committees zu Putoptionen untersucht wird.

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