Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorläufigen Entscheidung des Interpretations Committee zu griechischen Staatsanleihen

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26.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zu der kürzlich vom IFRS Interpretations Committee gefällten vorläufigen Entscheidung zur Verfügung, seiner Agenda kein Projekt zu griechischen Staatsanleihen hinzuzufügen. Beim Komitee war eine Bitte um Leitlinien in Bezug auf die Umschuldung dieser Anleihen und die Frage, ob eine solche Umschuldung zur Ausbuchung des gesamten finanziellen Vermögenswerts oder nur Teil des finanziellen Vermögenswerts führen sollte, eingegangen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG der Schlussfolgerung des Komitees von dessen Sitzung im Mai 2012 zu, dass die Umschuldung griechischer Staatsanleihen zu einer Ausbuchung der alten Staatsanleihe führen würde. EFRAG stimmt weiterhin der vorläufigen Entscheidung des Komitees zu, dieses Projekt nicht auf die Agenda des Komitees aufzunehmen. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass Leitlinien zu Umschuldungen explizit in die IFRS aufgenommen werden sollten. Daher wird in der Stellungnahme festgehalten, dass das Komitee dem IASB empfehlen sollte, dass die Bilanzierung von Umschuldungen und Änderungen von Ausstattungsmerkmalen von Schulden in den entgültig vom IASB zu entwickelnden IFRS 9 Finanzinstrumente aufgenommen werden sollten.

Die Stellungnahme kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden.

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