ESMA gibt Bericht zur Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen heraus

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26.07.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat den Ergebnisbericht einer Prüfung der Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen durch europäische Finanzinstitute veröffentlicht. Untersucht wurden für den Bericht IFRS-Abschlüsse, die zum 31. Dezember 2011 erstellt wurden. Die Stichprobe umfasste 42 europäische Finanzinstitute mit erheblichen Risiken aus griechischen Staatsanleihen.

Insgesamt bestätigt der Bericht einen guten Grad der Einheitlichkeit der Erfassung von Wertminderungsverlusten. Es wird in dem Bericht aber auch festgehalten, dass die Emittenten nicht immer alle Angabevorschriften der IFRS eingehalten haben. Dies gilt besonders in Bezug auf Transparenz hinsichtlich des Bruttorisikos, der Laufzeiten, der Bewertungsmethoden und der angewendeten Fair-Value-Ebenen. Auch die Auswirkungen der Wertminderungen auf Gewinn und Verlust wurden nicht ausreichend dargestellt. ESMA betonte insbesondere die folgenden Punkte:

  • Der Wertminderungsbetrag und in den meisten Fällen das Nettorisiko wurden korrekt berichtet. Allerdings berichteten nur wenige Emittenten das Bruttorisiko, Laufzeiten oder Erläuterungen zu jährlichen Schwankungen, was es für Investoren schwierig machte, die wahren Auswirkungen der Staatsanleihen auf die Leistung im Berichtszeitraum zu beurteilen. ESMA stellte auch fest, dass einige Informationen, die über andere Kanäle verlautbart wurden (beispielsweise in Form von Presseerklärungen), ihren Weg nicht in die Abschlüsse fanden.
  • Die Bewertungsmethoden, die für griechische Staatsanleihen verwendet wurden, wurden in den meisten Fällen angegeben, aber die Angaben wiesen einen Mangel an Qualität aus. Insbesondere fehlte es an Erläuterungen, welche Anpassungen bei Marktpreisen für Fair-Value-Bewertungen der zweiten Ebene vorgenommen wurden. Außerdem wurden die Gründe für die anzuwendende Bewertungsebene nicht erläutert.
  • Auswirkungen der Schattenbilanzierung im Zusammenhang mit Versicherungsaktivitäten wurden im Allgemeinen nicht angegeben.
  • Angaben zu Credit Default Swaps (CDS) auf griechische Staatsanleihen fehlte es an Transparenz, und es wurden nicht genügend Informationen bereitgestellt, um Adressaten zu ermöglichen, die Auswirkungen etwaiger Bestände auf Risiken zum Berichtszeitpunkt zu beurteilen.
  • Umklassifizierungen von griechischen Staatsanleihen wurden nicht immer ausdrücklich erwähnt, und Informationen wurden gegebenenfalls nur in aggregierter Form zu Verfügung gestellt. Es hätten weitere Angaben geleistet werden sollen, warum Staatsanleihen umklassifiziert wurden, und es hätte untergliedert werden müssen, welche Staatsanleihen (welchen Landes) umklassifiziert wurden.

Als Folge dieser Untersuchungsergebnisse wird ESMA insberondere die länderspezifische Berichterstattung und allgemein den Untergliederungsgrad der Angaben zu wesentlichen Risikoaussetzungen aus Staatsanleihen im Auge behalten. ESMA wird weitere Entwicklungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten überwachen und die Angaben in den IFRS-Abschlüssen für das Jahr 2012 entsprechend prüfen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts sagte Steven Maijoor der ESMA-Vorsitzende:

 

Der Bericht widmete sich zwar nur der bilanziellen Behandlung von griechischen Staatsanleihen und entsprechenden Instrumente, ich möchte aber betonen, dass die Prinzipien, die wir in Bezug auf Angaben und Transparenz hervorgehoben haben, umfassender anzuwenden sind und auf jegliche wesentichen Risikoaussetzungen aus Finanzinstrumenten angewendet werden sollten, die zu Risikoinstrumenten werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der ESMA-Internetseite:

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