FASB veröffentlicht ASU zur Vereinfachung von Wertminderungstests

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27.07.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) veröffentlicht, die dem Thema 'Wertminderung - Geschäfts- oder Firmenwert und andere' (Thema 350) gilt und da insbesondere der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Mit der ASU werden die Leitlinien für den Test auf Abnahme des realisierbaren Werts von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die kein Geschäfts- oder Firmenwert sind, vereinfacht.

Der FASB reagiert mit der Veröffentlichung der ASU auf Rückmeldungen aus dem Anwenderkreis, in denen auf die wiederkehrenden Kosten für die Durchführung von Wertminderungstests für immaterielle  Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten hingewiesen wurde, obwohl dort nur eine geringe Wahrscheinlichkeit für Wertminderungen besteht. Mit der ASU wird einem Unternehmen die Option eingeräumt, zuerst eine qualitative Einschätzung vorzunehmen, mit der bestimmt werden kann, ob mehr dafür als dagegen spricht, dass ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wertgemindert ist. Der FASB ist der Eminung, dass die mit der ASU vorgenommenen Änderungen die Kosten für die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer gesenkt werden.

Gleichzeitig ist sich der FASB bewusst, dass die Leitlinien in dieser ASU nicht zur Konvergenz mit den IFRS (IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten) beiträgt.

Die ASU ist auf alle börsen- und nicht börsennotierten sowie gemeinnützige Unternehmen anzuwenden. Sie tritt für Wertminderungsprüfungen in allen Berichts- und Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. September 2012 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

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