Entwurf einer EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen überarbeiteten Handbuch für den Konsultationsprozess

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19.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum vorgeschlagenen Handbuch für den Konsualtionsprozess veröffentlicht, das im Mai 2012 von den Treuhändern der IFRS-Stiftung herausgegeben wurde. EFRAG betont, dass das übergeordnete Prinzip der Verbesserung der Finanzberichterstattung zu akzeptablen Kosten der einzige Treiber für neue oder geänderte Standards oder Interpretationen sein sollte.

Um dieses übergeordnete Ziel zu erreichen, formuliert EFRAG acht Kommentare und Empfehlungen für den Standardsetzungsprozess und zwei für die Überwachung des Konsultationsprozesses.

Standardsetzungsprozess:

  • EFRAG begrüßt die Aufnahme eines Forschungsprogramms in den Konsultationsprozess des IASB, weil dies eine Agendafestlegung auf Grundlage von nachgewiesenen Bedürfnissen ermöglicht. EFRAG schlägt außerdem vor, die Forschungsphase durch eine öffentliche Konsultationsphase zu dem Sachverhalt und möglichen Lösungsansatzen abzuschließen, bevor ein Projekt auf die Agenda des IASB genommen wird.
  • EFRAG spricht sich für einen gemeinsamen Konsultationsprozess von IASB und regionalen und nationalen Rechnungslegungsgremien als einen wirksamen Weg zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz aus.
  • EFRAG ist der Meinung, dass das Handbuch für den Konsultationsprozess Leitprinzipien für die Identifizierung and Analyse von Bedürfnissen der Adressaten beinhalten sollte, um eine Verbindung mit der Zielsetzung wie im Rahmenkonzept des IASB definiert herzustellen.
  • EFRAG ist der Meinung dass die Erörterung der Ergebnisse der öffentlichen Prüfung auf grobe Fehler in einer öffentlichen Sitzung des IASB stattfinden und nicht dem Stab überlassen werden sollten, da diese unabdingbar für die Identifizierung von Umsetzungsschwierigkeiten oder übermäßigen Kosten sind.
  • EFRAG warnt, dass der Stab des IASB den IASB unterstützen, aber nie versuchen sollte, diesen zu leiten. Es sollte dem Stab gestattet sein, Empfehlungen auszusprechen, aber erst, nachdem dieser eine faire und ausgewogene Darstellung der verschiedenen Sichtweisen geboten hat.
  • Da EFRAG beobachtet, dass es auf IASB-Ebene nie eine Diskussion des Sachverhalts gibt, wenn eine Interpretation zur Verabschiedung vorgelegt wird, empfiehlt EFRAG, dass abweichende Meinungen von Mitgliedern des IFRS öffentlich erläutert werden sollten.
  • EFRAG drängt die Treuhänder, klar festzustzen, dass das IFRS Interpretations Committee keine Agendaentscheidungen veröffentlichen sollte, die Interpretationen ähneln, da einige Ersteller und Rgulatoren unter der Annahme agieren, dass Agendaentscheidungen Teil der IFRS-Literatur, auf die Abschlussersteller Bezug nehmen sollten.
  • EFRAG ist der Meinung, dass alle Entscheidungen im Standardsetzungsprozess mit der gleichen qualifizierten Mehrheit zwingend verabschiedet werden sollten, die für die Verabschiedung des ganzen Standards gilt.

Überwachung des Konsultationsprozesses:

  • EFRAG ist der Meinung, dass der Schwerpunkt der Aufsicht über den Konsultationsprozess auf dem Inhalt und nicht der Form liegen sollte, um sicherzustellen, dass die Ziele, die für den Konsultationsprozess gesetzt sind, auch wirklich erreicht werden.
  • EFRAG warnt davor, zu viele Details in das handbuch für den Konsultationsprozess aufzunehmen, da dies den prinzipienbasierten Charakter des Standardsetzungsprozesses unterminieren würde und keinen Raum für Flexibilität im Konsultationsprozess lassen würde.

Stellungnahmen zum Entwurf der EFRAG-Stellungnahme werden bis zum 5. September 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen:

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