IASB-Stab und SMEIG werden Leitlinien zur Anwendung des IFRS für KMU durch Kleinstunternehmen entwickeln

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26.07.2012

Der Stab des International Accounting Standards Board (IASB) wird mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) zusammenarbeiten, um Leitlinien zu entwickeln, die Kleinstunternehmen dabei helfen sollen, den IFRS für KMU anzuwenden.

Der Stab des IASB wird den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) analysieren, um zu eruieren, welche der darin enthaltenen Vorschriften für die meisten Kleinstunternehmen notwendig sind. Auf Grundlage dieser Vorschriften werden dann Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU entwickelt, wobei die Prinzipien für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen unverändert bleiben.

Darüber hinaus wird der Leitfaden Querverweise auf den IFRS für KMU für Sachverhalte enthalten, die in dem neuen Leitfaden nicht behandelt werden. Weil an den Prinzipien des IFRS für KMU keine Änderungen vorgenommen werden, können Kleinstunternehmen, die die neuen Leitfaden anwenden, im Anhang des Abschlusses und im Prüfungsbericht darauf verweisen, dass der Abschluss im Einklang mit dem IFRS für KMU steht.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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