BAC finalisiert vorläufiges Diskussionspapier zu IFRS in Japan

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02.07.2012

Wie Mitte Juni berichtet hatte es der Vorsitzende des japanischen Rats für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) unternommen, Rückmeldungen der Mitglieder des BAC zum vorläufigen Diskussionspapier zu sammeln, das auf der Sitzung am 14. Juni vorgestellt wurde, um zu entscheiden, ob eine weitere Sitzung notwendig sei, um das Papier zu finalisieren. Das Papier wurde nun am 2. Juli 2012 mit einigen leichten Formulierungsänderungen fertiggestellt und am selben Tag veröffentlicht. Es wurde dazu keine weitere Sitzung abgehalten.

Das 13 Seiten umfassende Papier baut auf den Diskussionen auf, die die Mitglieder des BAC seit 2011 zu den IFRS abgehalten haben. Es enthält eine allgemeine Zusammenfassung der Erörterungen sowie eine generelle Richtungsweisung zu sieben einzelnen Themen.

Allgemeine Zusammenfassung:

Im Papier wird eingestanden, dass 1) es abweichende Meinungen bei einigen Themen gibt und 2) keine endgültigen Entscheidungen getroffen wurden, sodass aus beiden Gründen weitere Erörterungen notwendig sind, um die Diskussionen zu vertiefen. Die wesentlichen Aussagen in diesem Abschnitt des Papiers sind die folgenden:

  • Die Bemühungen hin zu internationaler Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards sollten fortgesetzt werden, wobei auf die bereits hohe Qualität und die international anerkannten japanischen Rechnungslegungsstandards aufgebaut werden sollte.
  • Um dies zu erreichen, muss der beste Ansatz in Bezug auf die Anwendung der IFRS unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte entwickelt werden, wobei jedoch die Zielsetzung und die Auswirkung auf die japanische Wirtschaft und Systeme ausreichend berücksichtigt werden sollten:
    • Es sollte gestattet werden, dass für konsolidierte Abschlüsse Rechnungslegungsstandards verwendet werden, die sich von den japanischen Rechnungslegungsstandards unterscheiden, die in den separaten Abschlüssen verwendet werden.
    • Die IFRS sollten keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen haben.
  • Währenddessen sollten 1) Maßnahmen für die IFRS fortgesetzt werden, wenn dies vor dem Hintergrund der japanischen Rechnunglsegungsstandards sachgerecht ist, und 2) zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung der IFRS weiter ermutigt werden.
  • Es ist von großer Bedeutung, zur Entwicklung der IFRS beizutragen und die japanische Sichtweise angemessen einfließen zu lassen.

Themenspezifische Anmerkungen:

Der Bericht enthält verschiedene Sichtweisen, die von den Mitgliedern des BAC auf vergangenen Sitzungen ausgedrückt wurden, und die darauf folgenden Diskussionen führten zur Formulierung der generellen Richtungsweisung zu sieben spezifischen Themen:

  1. Internationale Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards: Es sollten positive Maßnahmen in Bezug auf die Konvergenz ergriffen werden, damit sichergestellt wird, dass die japanischen Rechnungslegungsstandards hochwertig und international anerkannt sind. Dabei sollte Sachverhalten besondere Bedeutung beigemessen werden, die in der Agendakonsultation 2011 in den Stellungnahmen von japanischen Anwendern identifiziert wurden - einschließlich des Konzepts des Nettoeinkommens und des Umfangs der Fair-Value-Bewertung.
  2. Anwendung der IFRS in Japan: Der beste Weg für die Integrierung der IFRS sollte eruiert werden. Dieser sollte die Institute und die Wirtschaft in Japan einschließen und auch das internationale Umfeld berücksichtigen. Darüber hinaus sind akzeptable und nicht akzeptale Vorschriften in den IFRS zu identifizieren, wobei auch die Rückmeldungen zu Agendakonsultation berücksichtigt werden sollten. Auch die praktische Umsetzbarkeit ist zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass der BAC darauf in weiteren Diskussionen eingeht. Außerdem gibt es Vorschläge, die Börsen zu bitten, die Märkte in einen, in dem die IFRS angewendet werden, und einen, in dem japanische Rechnungslegungsstandards angewendet werden, aufzuspalten.
  3. Einbinden der japanischen Sichtweisen: Es ist wichtig, die IFRS-Stiftung und den IASB in Bezug auf Ressourcen und Finanzierung weiter zu unterstützen. Es ist auch angemessen, dass die Anwender in Japan weiterhin abgestimmte Bemühungen unternehmen, ihre Sichtweisen zu kommunizieren und international abzustimmen. Es ist unabdingbar, dass die Zweigstelle des IASB, die in Tokio eröffnet werden soll, für diese Zweck voll genutzt wird. Koordinierte Bemühungen durch Foren wie das, das für die Reaktion auf die Agendakonsultation geformt wurde, sollten weiter wirksam tätig sein.
  4. Separate Abschlüsse: Es ist realistisch, zu gestatten, dass für konsolidierte Abschlüsse Rechnungslegungsstandards verwendet werden, die sich von den japanischen Rechnungslegungsstandards unterscheiden, die in den separaten Abschlüssen verwendet werden und die in engerem Zusammenhang mit den Unternehmensgesetzen, Steuergesetzen und anderen Vorschriften stehen. Darüber hinaus ist es angemessen, Maßnahmen zu erwägen, die Angabelast für separate Abschlüsse zu reduzieren, indem Vorschriften ausgenutzt werden, die nach den Unternehmensgesetzen bestehen.
  5. Nicht börsennotietre  kleine und mittelgroße Unternehmen: Die IFRS sollten im Einklang mit den bestehenden Regelungen keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen haben.
  6. Freiwiliige Anwendung der IFRS: Obwohl die Erörterungen zur Anwendung der IFRS fortgesetzt werden, sollte zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung der IFRS weiter ermutigt werden. Solche freiwillige Anwendung streicht den praktischen Nutzen und die Probleme der Anwendung der IFRS hervor, und Möglichkeiten, mit diesen umzugehen, sollten erwogen und umgesetzt werden. Es ist außerdem wichtig, international darauf aufmerksam zu machen, dass die Anwendung der vollen IFRS in Japan bereits gestattet ist.
  7. Ansatz in Bezug auf prinzipienbasierte IFRS: Praktische Maßnahmen von Erstellern, Prüfern und Regulatoren müssen weiter erwogen und sachgerecht koordiniert werden.

Der vollständige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite der japanischen Finanzaufsicht FSA zur Verfügung (nur in japanischer Sprache).

Unsere frühere Nachricht vom 17. Juni zur letzten Sitzung des BAC, auf der auch der Bericht als Entwurf erörtert wurde, steht Ihnen hier zur Verfügung.

Zugehörige Themen

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