Juli

FASB veröffentlicht ASU zur Vereinfachung von Wertminderungstests

27.07.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) hat eine Aktualisierung der Rechungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) veröffentlicht, die dem Thema 'Wertminderung - Geschäfts- oder Firmenwert und andere' (Thema 350) gilt und da insbesondere der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer. Mit der ASU werden die Leitlinien für den Test auf Abnahme des realisierbaren Werts von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer, die kein Geschäfts- oder Firmenwert sind, vereinfacht.

Der FASB reagiert mit der Veröffentlichung der ASU auf Rückmeldungen aus dem Anwenderkreis, in denen auf die wiederkehrenden Kosten für die Durchführung von Wertminderungstests für immaterielle  Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten hingewiesen wurde, obwohl dort nur eine geringe Wahrscheinlichkeit für Wertminderungen besteht. Mit der ASU wird einem Unternehmen die Option eingeräumt, zuerst eine qualitative Einschätzung vorzunehmen, mit der bestimmt werden kann, ob mehr dafür als dagegen spricht, dass ein immaterieller Vermögenswert mit unbestimmter Nutzungsdauer wertgemindert ist. Der FASB ist der Eminung, dass die mit der ASU vorgenommenen Änderungen die Kosten für die Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer gesenkt werden.

Gleichzeitig ist sich der FASB bewusst, dass die Leitlinien in dieser ASU nicht zur Konvergenz mit den IFRS (IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten) beiträgt.

Die ASU ist auf alle börsen- und nicht börsennotierten sowie gemeinnützige Unternehmen anzuwenden. Sie tritt für Wertminderungsprüfungen in allen Berichts- und Zwischenberichtsperioden in Kraft, die nach dem 15. September 2012 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist gestattet.

Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB:

Neues IWP-Fachgutachten zur Pensionsbilanzierung

27.07.2012

Der Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) hat eine Stellungnahme zur Bilanzierung von Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen veröffentlicht.

Die Stellungnahme Zweifelsfragen bei Anwendung der Fachgutachten über die Bilanzierung von Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen nach den Vorschriften des Rechnungslegungsgesetzes (KFS/RL 2/3) im Hinblick auf IAS 19 (2011) (KFS/RL 2/3b) geht auf Fragen ein, die sich infolge der beschlossenen Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vom Juni 2011 (Wegfall der Korridormethode), die im Juni 2012 für die Anwendung in Europa übernommen wurden, für Unternehmen ergeben, welche die in IAS 19 vorgeschriebene Methode zur Berechnung der Pensions- und Abfertigungsverpflichtungen in nach österreichischen unternehmensrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Abschlüssen anwenden.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IWP herunterladen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB herausgegeben

27.07.2012

Der IASB hat ein aktualisiertes Arbeitprogramm veröffentlicht, in dem der derzeit vorgesehene zeitliche Rahmen für die einzelnen Schritte des Konsultationsprozesses der Projekte des IASB dargestellt ist. Bei einer Reihe von Projekten wurden Veröffentlichungsdaten von Dokumenten verschoben, und es wurde ein Zieldatum für einen endgültigen Standard aus dem Projekt zur Erlöserfassung formell aufgenommen (erste Jahreshälfte 2013). Wir haben eine Zusammenfassung der Änderungen für Sie erstellt, die auch einen Überblick über die demnächst zu erwarteneden Konsultationsdokumente enthält.

Zusammenfassung der Änderungen

Nachfolgend fassen wir die Änderungen im Arbeitsprogramm, das mit 26. Juli 2012 datiert ist, für Sie zusammen:

  • Agendakonsultation 2011 des IASB - die zeitliche Planung für die Veröffentlichung einer Verlautbarung zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde ins dritte Qurtal 2012 verschoben (zuvor zweites Quartal 2012) und die Entwicklung einer Strategie, die vorher für die zweite Jahreshälfte 2012 vorgesehen war, wurde aus dem Arbeitsprogramm genommen. Dies kann als im Einklang mit früheren Äußerungen des IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst stehend angesehen werden, der in verschiedenen Reden darauf hingwiesen hat, dass die künftige Agenda des IASB in ihren Kernelementen nicht umstritten ist.
  • Finanzinstrumente - Sicherungsbilanzierung - ein Arbeitsentwurf des Kapitels zur allgemeinen Sicherungsbilanzierung in IFRS 9 Finanzinstrumente wird im dritten Quartal 2012 erwartet (zuvor zweites Quartal 2012), endgültige Fertigstellung des Kapitals wird jetzt im vierten Quartal 2012 erwartet (zuvor im zweiten Halbjahr 2012).
  • Erlöserfassung - es wird bestätigt, dass die Erwägung der auf den Entwurf aus dem November 2011 eingegangenen Stellungnahmen bis ins vierte Quartal 2012 dauern wird, gleichzeitig wurde ein Zieldatum für einen endgültigen Standard formell in das Arbeitsprogramm aufgenommen (erste Jahreshälfte 2013)
  • Überprüfung von Standards nach deren Einführung:
    • IFRS 8 Geschäftssegmente - in das Arbeitsprogramm wurde eine Erörterung der auf die Bitte um Zusendung von Informationen eingegangenen Stellungnahmen im ersten Quartal 2013 aufgenommen.
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - die Überprüfung soll jetzt im vierten Quartal 2012 angestoßen werden (zuvor drittes Quartal 2012).

Projekte, bei denen demnächst die Veröffentlichung eines Konsultationsdokuments erwartet wird.

Im Arbeitsprogramm wird bestätigt, dass die folgenden Meilensteine bis Ende September 2012 erreicht werden sollen:

Darüber hinaus sollen folgende Meilensteine bis Jahresenende 2012 erreicht werden (dies kann auch eine Veröffentlichung im dritten Quartal 2012 bedeuten):

Sie können das Arbeitsprogramm mit Stand vom 26. Juli 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

IASB-Stab und SMEIG werden Leitlinien zur Anwendung des IFRS für KMU durch Kleinstunternehmen entwickeln

26.07.2012

Der Stab des International Accounting Standards Board (IASB) wird mit den Mitgliedern der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) zusammenarbeiten, um Leitlinien zu entwickeln, die Kleinstunternehmen dabei helfen sollen, den IFRS für KMU anzuwenden.

Der Stab des IASB wird den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) analysieren, um zu eruieren, welche der darin enthaltenen Vorschriften für die meisten Kleinstunternehmen notwendig sind. Auf Grundlage dieser Vorschriften werden dann Leitlinien für die Anwendung des IFRS für KMU entwickelt, wobei die Prinzipien für Ansatz und Bewertung von Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Aufwendungen unverändert bleiben.

Darüber hinaus wird der Leitfaden Querverweise auf den IFRS für KMU für Sachverhalte enthalten, die in dem neuen Leitfaden nicht behandelt werden. Weil an den Prinzipien des IFRS für KMU keine Änderungen vorgenommen werden, können Kleinstunternehmen, die die neuen Leitfaden anwenden, im Anhang des Abschlusses und im Prüfungsbericht darauf verweisen, dass der Abschluss im Einklang mit dem IFRS für KMU steht.

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ESMA gibt Bericht zur Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen heraus

26.07.2012

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat den Ergebnisbericht einer Prüfung der Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen durch europäische Finanzinstitute veröffentlicht. Untersucht wurden für den Bericht IFRS-Abschlüsse, die zum 31. Dezember 2011 erstellt wurden. Die Stichprobe umfasste 42 europäische Finanzinstitute mit erheblichen Risiken aus griechischen Staatsanleihen.

Insgesamt bestätigt der Bericht einen guten Grad der Einheitlichkeit der Erfassung von Wertminderungsverlusten. Es wird in dem Bericht aber auch festgehalten, dass die Emittenten nicht immer alle Angabevorschriften der IFRS eingehalten haben. Dies gilt besonders in Bezug auf Transparenz hinsichtlich des Bruttorisikos, der Laufzeiten, der Bewertungsmethoden und der angewendeten Fair-Value-Ebenen. Auch die Auswirkungen der Wertminderungen auf Gewinn und Verlust wurden nicht ausreichend dargestellt. ESMA betonte insbesondere die folgenden Punkte:

  • Der Wertminderungsbetrag und in den meisten Fällen das Nettorisiko wurden korrekt berichtet. Allerdings berichteten nur wenige Emittenten das Bruttorisiko, Laufzeiten oder Erläuterungen zu jährlichen Schwankungen, was es für Investoren schwierig machte, die wahren Auswirkungen der Staatsanleihen auf die Leistung im Berichtszeitraum zu beurteilen. ESMA stellte auch fest, dass einige Informationen, die über andere Kanäle verlautbart wurden (beispielsweise in Form von Presseerklärungen), ihren Weg nicht in die Abschlüsse fanden.
  • Die Bewertungsmethoden, die für griechische Staatsanleihen verwendet wurden, wurden in den meisten Fällen angegeben, aber die Angaben wiesen einen Mangel an Qualität aus. Insbesondere fehlte es an Erläuterungen, welche Anpassungen bei Marktpreisen für Fair-Value-Bewertungen der zweiten Ebene vorgenommen wurden. Außerdem wurden die Gründe für die anzuwendende Bewertungsebene nicht erläutert.
  • Auswirkungen der Schattenbilanzierung im Zusammenhang mit Versicherungsaktivitäten wurden im Allgemeinen nicht angegeben.
  • Angaben zu Credit Default Swaps (CDS) auf griechische Staatsanleihen fehlte es an Transparenz, und es wurden nicht genügend Informationen bereitgestellt, um Adressaten zu ermöglichen, die Auswirkungen etwaiger Bestände auf Risiken zum Berichtszeitpunkt zu beurteilen.
  • Umklassifizierungen von griechischen Staatsanleihen wurden nicht immer ausdrücklich erwähnt, und Informationen wurden gegebenenfalls nur in aggregierter Form zu Verfügung gestellt. Es hätten weitere Angaben geleistet werden sollen, warum Staatsanleihen umklassifiziert wurden, und es hätte untergliedert werden müssen, welche Staatsanleihen (welchen Landes) umklassifiziert wurden.

Als Folge dieser Untersuchungsergebnisse wird ESMA insberondere die länderspezifische Berichterstattung und allgemein den Untergliederungsgrad der Angaben zu wesentlichen Risikoaussetzungen aus Staatsanleihen im Auge behalten. ESMA wird weitere Entwicklungen bei der Bilanzierung von Finanzinstrumenten überwachen und die Angaben in den IFRS-Abschlüssen für das Jahr 2012 entsprechend prüfen.

Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Berichts sagte Steven Maijoor der ESMA-Vorsitzende:

 

Der Bericht widmete sich zwar nur der bilanziellen Behandlung von griechischen Staatsanleihen und entsprechenden Instrumente, ich möchte aber betonen, dass die Prinzipien, die wir in Bezug auf Angaben und Transparenz hervorgehoben haben, umfassender anzuwenden sind und auf jegliche wesentichen Risikoaussetzungen aus Finanzinstrumenten angewendet werden sollten, die zu Risikoinstrumenten werden.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der ESMA-Internetseite:

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorläufigen Entscheidung des Interpretations Committee zu griechischen Staatsanleihen

26.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme zu der kürzlich vom IFRS Interpretations Committee gefällten vorläufigen Entscheidung zur Verfügung, seiner Agenda kein Projekt zu griechischen Staatsanleihen hinzuzufügen. Beim Komitee war eine Bitte um Leitlinien in Bezug auf die Umschuldung dieser Anleihen und die Frage, ob eine solche Umschuldung zur Ausbuchung des gesamten finanziellen Vermögenswerts oder nur Teil des finanziellen Vermögenswerts führen sollte, eingegangen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG der Schlussfolgerung des Komitees von dessen Sitzung im Mai 2012 zu, dass die Umschuldung griechischer Staatsanleihen zu einer Ausbuchung der alten Staatsanleihe führen würde. EFRAG stimmt weiterhin der vorläufigen Entscheidung des Komitees zu, dieses Projekt nicht auf die Agenda des Komitees aufzunehmen. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass Leitlinien zu Umschuldungen explizit in die IFRS aufgenommen werden sollten. Daher wird in der Stellungnahme festgehalten, dass das Komitee dem IASB empfehlen sollte, dass die Bilanzierung von Umschuldungen und Änderungen von Ausstattungsmerkmalen von Schulden in den entgültig vom IASB zu entwickelnden IFRS 9 Finanzinstrumente aufgenommen werden sollten.

Die Stellungnahme kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden.

EFRAG-Bericht zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Thema Erlöserfassung

26.07.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, die auf den von EFRAG erarbeiteten Stellungnahmeentwurf zu IASB-Standardentwurf ED/2011/6 'Erlöse aus Verträgen' mit Kunden eingegangen sind.

In dem Bericht werden die wesentlichen Argumente gruppiert und dargestellt und jeweils den Sichtweisen von EFRAG zu diesen Argumenten gegenübergestellt. Insgesamt ist damit auch dokumentiert, wie die Reaktionen der Anwender in die endgültige Stellungnahme eingeflossen sind, die EFRAG am 25. April 2012 an den IASB gesendet hat.

Der Bericht zu den eingegangenen Stellungnahmen ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG zugänglich. EFRAG bittet auch zu diesem Bericht Rückmeldungen bzw. ermutigt zu allgemeinen Stellungnahmen, um künftige entsprechende Berichte, die zur Erhöhung der Transparenz veröffentlicht werden, zu verbessern.

IASB sucht Kandidaten für eine Beratungsgruppe zu Methoden für Feldversuche und Auswirkungsanalysen

25.07.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) sucht Kandidaten für eine Beratungsgruppe, die dabei helfen soll, einen festen und geeigneten Kanon von Methoden zu entwickeln, der bei Feldversuchen und Auswirkungsanalysen angewendet werden kann.

Im Einklang mit den Empfehlungen aus der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder der IFRS-Stiftung 2011 wird die Gruppe Informationen und Einschätzungen zu den Methoden für Feldversuche und Auswirkungsanalysen zur Verfügung stellen, die derzeit angewendet werden. Dabei wird es um die Frage gehen, ob sie weiterhin und auf welche Art und Weise auf die Standardsetzungsaktivitäten des IASB angewendet werden sollen und wie sie gegebenenfalls ersetzt werden sollen. Oberstes Ziel ist es, Empfehlungen zu einem Kanon von Methoden auszusprechen, dessen Anwendung auf die Standardsetzungsaktivitäten am ehesten sachgerecht ist.

Mit der Einrichtung der Beratungsgruppe soll der IASB auch dabei unterstützt werden, "das Ausmaß zu identifizieren, in dem er die Bedürfnisse der Gremien in Bezug auf Auswirkungsanalysen erfüllen kann und sollte, die für die Übernahme der IFRS in ihren Rechtskreisen zuständig sind, sodass diese Übernahmegremien sich auf die Auswirkungsanalysen des IASB verlassen können und keine eigenen Analysen durchführen müssen".

Der IASB geht davon aus, dass die Beratungsgruppe 12 bis 20 Mitglieder haben wird. Bewerbungen werden bis zum 14. September 2012 erbeten.

Weitere Informationen zu den Bedingungen für Mitgliedschaft und Bewerbung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

SMEIG-Mitglieder alle für eine zweite Amtszeit wiederberufen

25.07.2012

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) sind von den Treuhändern der IFRS-Stiftung für eine zweite Amtszeit berufen worden, die am 30. Juni 2014 endet.

Die erste Aufgabe von SMEIG während der zweiten Amtszeit wird sein, die Rückmeldungen zu analysieren, die zu der Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information) eingehen, die im Rahmen der ersten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU eingehen. (Stellungnahmen können noch bis zum 30. November 2012 eingereicht werden.) Danach wird SMEIG dem IASB gegenüber Empfehlungen in Bezug auf mögliche Verbesserungen des Standards aussprechen.

Zur Widerberufung der Mitglieder von SMEIG finden Sie ine englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Internetpräsentation des IASB zum aktuellen Stand bei Finanzinstrumenten

25.07.2012

Am 30. und 31. Juli 2012 informiert der Stab des IASB zum aktuellen Stand bei den verschiedenen Teilprojekten, die das umfassende Projekt zu Finanzinstrumenten ausmachen. Es wird die Möglichkeit geben, Fragen zu stellen.

Details zu den Internetsendungen entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle:

Thema: Aktueller Stand bei den Projekten zu Finanzinstrumenten
Datum und Uhrzeit: Montag, 30. Juli 2012 16:00h deutscher Zeit mit Wiederholung am Dienstag, 31. Juli 10:00h deutscher Zeit
Weitere Informationen und Registrierung: hier

Weiterführende Informationen auf IAS Plus:

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