BaFin veröffentlicht Jahresbericht 2011

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05.06.2012

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute ihren Jahresbericht 2011 veröffentlicht. Darin geht sie auch auf die Überwachung von Unternehmensabschlüssen auf deutscher und europäischer Ebene ein.

Zu den Aufgaben der BaFin gehört auch die Bilanzkontrolle im Zusammenarbeit mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Dem zweistufigen Enforcementverfahren von BaFin und DPR unterlagen 2011 873 Unternehmen aus 22 Ländern.

Die DPR schloss 2011 110 Prüfungen ab (s. dazu auch den Jahresbericht 2011 der DPR), die BaFin schloss 32 Bilanzkontrollverfahren ab, von denen 30 mit einer Fehlerveröffentlichungsanordnung endeten. Von den 32 Bilanzkontrollverfahren basierten 25 auf Fällen, in denen die DPR zuvor Fehler im Einvernehmen mit dem betroffenen Unternehmen festgestellt hatte. In den übrigen Fällen leitete die BaFin eigene Fehlerfeststellungsverfahren ein, weil die entsprechenden Unternehmen die Fehlerfeststellung der Prüfstelle nicht akzeptiert oder nicht mit dieser kooperiert hatten. Entsprechende Übersichten und Erläuterungen finden Sie im Abschnit VI.5.1 des Jahresberichts der BaFin.

Auf europäischer Ebene koordiniert die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) die Überwachung von Unternehmensabschlüssen, um eine möglichst einheitliche Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu gewährleisten. Die konkrete Ausübung der Kontrolle liegt aber bei den national zuständigen Behörden. Herausragendes Beispiel für eine solch koordinierte ESMA-Aktion war 2011 die Überprüfung der Bilanzierung von griechischen Staatsanleihen in den Halbjahresabschlüssen zum 30. Juni 2011 bei 53 ausgewählten europäischen Banken und Versicherungsunternehmen. Zu den in den Verantwortungsbereich der BaFin fallenden Unternehmen heißt es dazu im Bericht:

 

In die ESMA-Untersuchung wurden auch die Halbjahresabschlüsse zwölf deutscher Banken und Versicherer einbezogen. Bei diesen fanden sich keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften, die zur Einleitung eines anlassbezogenen Bilanzkontrollverfahrens führten.

Sie können sich den vollständigen Bericht direkt von der Internetseite der Bafin herunterladen (7 MB).

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