EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf jährlicher Verbesserungen 2010-2012

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08.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2012/1 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010-2012' zur Verfügung. EFRAG drückt im Hinblick auf zwei vorgeschlagene Änderungen Bedenken aus.

EFRAG stimmt den meisten Vorschlägen in dem Entwurf zu, der im Mai 2012 veröffentlicht wurde. Allerdings hegt EFRAG bei den fogenden beiden vorgeschlagenen Änderungen Bedenken:

 

  • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse - Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss
    EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen aber ist der Meinung, dass der IASB auch Folgeänderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung vorschlagen sollte (und nicht nur Folgeänderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente); außerdem wiederholt EFRAG die Forderung, IAS 39 zu ändern, um die Bilanzierung des eigenen Kreditrisikos bei finanziellen Verbindlchkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, an die Vorschriften in IFRS 9 anzupassen.
  • IAS 12 Ertragsteuern - Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste
    EFRAG würdigt, dass der IASB auf diesen aus der Praxis aufgebrachten Sachverhalt eingeht, aber hegt Bedenken, dass der vom IASB vorgeschlagene, weit über das ursprüngliche Problem hinausgehende Ansatz größere Auswirkungen und unbeabsichtigte Folgewirkungen in anderen Zusammenhängen haben könnte.

Kommentare zum Stellungnahmeentwurf werden bis zum 22. August 2012 erbeten. Er kann über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG heruntergeladen werden. Dort findet sich auch eine kurze Präsentation, in der die Position von EFRAG erläutert wird.

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