EFRAG veröffentlicht Übernahmeempfehlung im Hinblick auf die Änderungen an IFRS 1 und aktualisiert Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

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06.06.2012

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Darlehen der öffentlichen Hand zu nicht marktüblichen Zinssätzen ausgesprochen.

Der IASB hatte die Änderungen im März 2012 veröffentlicht, um Erstanwendern der IFRS eine Ausnahme von der vollen retrospektiven Anwendung der IFRS bei der Bilanzierung für dieser Darlehen beim Übergang auf IFRS zu gewähren und sie damit bestehenden Anwendern gleichzustellen.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderung den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entsprechen und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt.

Über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zur Übernahmeempfehlung und zur gleichzeitig erstellten Auswirkungsanalyse.

EFRAG hat außerdem den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, nach entsprechend aktualisiert und darin auch berücksichtig, dass die Europäische Union die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in europäisches Recht übernommen hat, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat. Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 6. Juni 2012 von der EFRAG-Internetseite herunter.

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