FASB-Vorschlag zu Angaben zum Liquiditäts- und Zinsrisiko greift Ideen aus IFRS 7 auf

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29.06.2012

Am 27. Juni 2012 hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB Änderungen an den US-GAAP vorgeschlagen, die sich auf das Liquiditäts- und das Zinsrisiko beziehen. Werden die Vorschläge finalisiert, wären Berichtseinheiten verpflichtet, zusätzliche Angaben zum Liquiditäts- und zum Zinsrisiko zu leisten. Nach den Vorschlägen müssten alle Unternehmen Angaben zum Liquiditätsrisiko leisten, Finanzinstitute auch zum Zinsrisiko. Die Vorschläge stellen eine Reaktion auf Sorgen der Adressaten von Abschlüssen dar, dass vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Krisen die US-GAAP in diesem Bereich nicht genügend Angaben vorschreiben.

Börsennotierte Unternehmen müssten die zusätzlichen Angaben für Zwischenberichte und Jahresabschlüsse leisten; nicht börsennotierten Unternehmen wäre dies nur für die Jahresabschlüsse vorgeschrieben. Der FASB ist der Meinung, dass diese Änderungen den Sorgen von Adressaten von Abschlüssen entgegentreten werden, dass bestimmten inhärente Risiken von Finanzinstrumenten und ihren Auswirkungen auf die Gesamtrisikoaussetzung eines Unternehmens im Bewertungsmodell für solche Instrumente nicht genügend Rechnung getragen wird. Die Adressaten waren der Meinung, dass die Größe dieser Risiken nur durch zusätzliche Angaben kommuniziert werden kann.

In den Vorschlägen wird kein spezifisches Datum des Inkrafttretens genannt; der Zeitpunkt des Inkrafttretens soll während der erneuten Erörterungen bestimmt werden. Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 25. September 2012 erbeten.

Von internationalen Interesse sind die Vorschläge insofern, dass sie die Angabevorschriften nach US-GAAP den bestehenden Vorschriften nach IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben annähern. Es würden jedoch Unterschiede verbleiben. Dabei geht es um Angaben zu Termineinlagen und verfügbaren liquiden Mitteln, die unter IFRS nicht gefordert werden, und um folgende Unterschiede:

  • IFRS 7 schreibt vor, dass alle Unternehmen (nicht nur Finanzinstitute) eine Fälligkeitsanalyse ihrer nicht derivaten und derivaten finanziellen Verbindlichkeiten angeben müssen, die nach Zeititervallen untergliedert ist und auf der frühesten Berichtsperiode aufbaut, in der von der Berichtseinheit verlangt werden kann, die Verbindlichkeit zu erfüllen (keine erwarteten Fälligkeiten).
  • IFRS 7 schreibt vor, dass alle Unternehmen (nicht nur Finanzinstitute) eine Sensitivitätsanalyse für jede Art von Marktrisiko (beispielsweise Zinsrisiko) leisten muss, der es am Ende einer Berichtsperiode ausgesetzt ist. Außerdem sind die Auswirkungen auf den Nettogewinn und die Anteile der Anteilseigner anzugeben.
  • Im Gegensatz zu IFRS 7, nach dem die Beträge, in deren Umfang sich Zinssätze ändern, in der Analyse auf dem Ermessen des Unternehmens beruhen, sehen die Vorschläge des FASB vor, die Beträge vorzuschreiben, in deren Umfang sich Zinssätze ändern, wenn die Sensitivitätsanalyse vorgenommen wird.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des FASB (in englischer Sprache):

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