Britischer FRC gibt weitere Veröffentlichung zu Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung heraus

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19.06.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen weiteren aktuellen Hinweis für Vorstände börsennotierter Unternehmen zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine Folgepublikation zum Hinweis vom Januar 2012, die erstellt wurde, weil der FRC viel gute ausgeübte Praxis in der Berichterstattung über Länder- und Währungsrisiken in den Jahresabschlüssen gefunden hat, nachdem der Hinweis aus dem Januar veröffentlicht wurde.

Der Hinweis zielt darauf ab, börsennotierte britische Unternehmen auf Sachverhalte hinzuweisen, die auftreten können, wenn auf erhöhte wirtschaftliche Unsicherheit bei der Erstellung von Zwischenberichten reagiert wird. In dem Hinweis wird besonders die Erwägung der folgenden Sachverhalte angeraten:

 

  • Risikoaussetzung des Unternehmens in Bezug auf  Länderrisiken (direkt bis hin zu so weit wie möglich indirekt) aus Finanzinstrumenten und aus dem Handel mit Gegenparteien (Kunden und Lieferanten);
  • Auswirkungen von Sparmaßnahmen, die in einer Reihe von Ländern ergriffen werden, auf den wirtschaftlichen Ausblick, die Wertminderungstests, die Annahmen der Unternehmensfortführung etc. eines Unternehmens;
  • mögliche Konsequenzen von Währungsereignissen, die nicht in die wirtschaftlichen Aussichten einbezogen wurden, aber die Auswirkungen auf berichtete Risiken und Sensitivitätstests von Wertminderungen oder Erwägungen in Bezug auf die Annahme der Unternehmsnfortführung haben; und
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die verbesserte Angaben erfordern, um Investoren und andere Adressaten sachgerecht zu informieren.

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