IDW PS 730 verabschiedet
01.06.2012
Der Hauptfachausschuss hat IDW PS 730 'Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft' verabschiedet.
Der IDW Prüfungsstandard ist anzuwenden bei Prüfungen der Rechnungslegung von Gebietskörperschaften, die nach Art und Umfang einer Abschlussprüfung gemäß §§ 317 ff. HGB entsprechen. Mit der Verlautbarung wird klargestellt, dass an eine derartige Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer der gleiche Qualitätsmaßstab anzulegen ist, wie er für handelsrechtliche Abschlussprüfungen vorgegeben ist.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.