IDW-Stellungnahme zum Arbeitsprogramm des HGB-Fachausschusses des DRSC
14.06.2012
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zu dem Entwurf eines Arbeitsprogramms des HGB-Fachausschusses Stellung genommen und einige Änderungen angeregt.
In seinem Schreiben regt das IDW an, der vorgesehenen Ergänzung des DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss um wichtige, bislang nicht im Einzelnen in dem Standard adressierte Fragen der (Kapital-)Konsolidierung eine höhere Bedeutung beizumessen. Dabei sollte auch die Frage aufgegriffen werden, inwieweit im Rahmen der Kaufpreisallokation immaterielle Vermögensgegenstände separat von einem Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz zu aktivieren sind. Hingegen wird vor dem Hintergrund der bislang gewonnenen praktischen Erfahrungen mit dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB kein Bedarf für eine darüber hinausgehende, eigene Verlautbarung zur Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände gesehen.
Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.