IFAC veröffentlicht Positionspapier zur Definition des öffentlichen Interesses

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30.06.2012

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat das Positionspapier Nr. 5 'Definition des öffentlichen Interesses' herausgegeben, um den Begriff zu definieren und IFAC zu helfen, Maßnahmen und Entscheidungen, die im öffentlichen Interesse getroffen werden, zu bewerten. Die Abgrenzung des öffentlichen Interesses spielt auch bei der Einschätzung der Verlässlichkeit von Angaben in der Finanzberichterstattung und dem grenzübergreifenden Vergleich von Abschlüssen eine bedeutende Rolle.

Die wichtigste Aufgabe des IFAC ist es, dem öffentlichen Interesse zu dienen, deshalb hängen auch alle von IFAC getroffenen Entscheidungen davon ab, wie das öffentliche Interesse definiert wird. In dem jetzt veröfentlichten Positionspapier wird das öffentliche Interesse wie folgt definiert:

 

Der Nettonutzen, der für die Gesamtgesellschaft in Bezug auf jegliche Maßnahme, Entscheidung oder Strategie erzielt wird, sowie die Strenge der Verfahren, die zu diesem Zweck angewendet werden.

In dem Papier wird auch bestimmt, wer die Öffentlichkeit ist und was die Interessen der Öffentlichkeit sind. Es wird festgehalten, dass der Berufstand der Rechnungsleger der Öffentlichkeit dabei helfen kann, bestimmte Interessen wahrzunehmen - beispielweise wirtschaftliche Sicherheit, umfassende Berichterstattung im finanziellen und nicht-finanziellen Bereich und Vergleichbarkeit von Abschlüssen.

IFAC hat dieses Papier im Rahmen eines Konsultationsprozesses erarbeitet und Stellungnahmen und andere Rückmeldungen aus verschiedenen Quellen berücksichtigt. Jegliche weitere Stellungnahmen zu dem Papier werden ausdrücklich willkommen geheißen.

Weitere Informationen in englischer Sprache auf der internetseite des IFAC:

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