IPSASB erbittet Stellungnahmen zu Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor

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26.06.2012

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier mit dem Titel 'Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor' herausgegeben. Das Konsultationspapier ist das Ergebnis des IPSASB-Projekts zur Bilanzierung von Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor und zielt darauf ab, einen prinzipienbasierten Ansatz für die Entwicklung von Leitlinien für die Bilanzierung solcher Zusammenschlüsse durch Unternehmen des öffentlichen Sektors zu bieten. Einige der möglichen Bilanzierungsansätze, die in dem Papier vorgestellt werden, weichen signifikant von den nach den IFRS vorgeschriebenen ab.

In dem Konsultationspapier werden die verschiedenen Arten von Zusammenschlüssen beschrieben, die im öffentlichen Sektor vorkommen. Es werden eine Unterscheidung zwischen Erwerben und Fusionen vorgeschlagen und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Geschäftsbetrieben sowohl unter gemeinsamer Beherrschung als auch nicht unter gemeinsamer Beherrschung erörtert. In dem Papier wird deutlich gemacht, dass "die große Bandbreite von Zusammenschlüssen erörtert wird, die im öffentlichen Sektor vorkommen kann, sodass es sich folglich bei dem Projekt nicht um ein IFRS-Konvergenzprojekt handelt".

In dem Konsultationspapier wird der Ausdruck "Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor" ("public sector combinations") anstelle von "Unternehmenszusammenschlüsse" (wie in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse verwendet) angewendet, da wesentliche Unterschiede zwischen Zusammenschlüssen von gewinnorientierten Unternehmen und Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor ausgemacht werden. Zu diesen Unterschieden gehört, dass Zusammenschlüssen im öffentlichen Sektor ein Gewinnorientierungsmotiv fehlt, dass sie oft über nicht austauschbasierte Transaktionen abgewickelt werden und dass solche Zusammenschlüsse oft nicht freiwillig erfolgen, sondern per Gesetz oder von Behörden verordnet werden.

Diese Unterschiede führen auch zu einigen möglichen Bilanzierungsansätzen, die sich grundlegend von der Erwerbsmethode für gewinnorientierte Unternehmen in IFRS 3 unterscheiden. Insbesondere wird in dem Papier ein möglicher Ansatz für Erwerbe untersucht, bei denen keine oder nur eine nominelle Gegenleistung übertragen wird, die dazu führen würde, dass der Empfänger erworbene Vermögenswerte und Schulden zu ihren Buchwerten im Abschluss des erworbenen Geschäftsbetriebs erfasst (nach Anpassungen in Bezug auf jegliche Unterschiede in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden). Ähnliche Ansätze werden auch für Zusammenschlüsse unter gemeinsamer Berherrschung und Fusionen vorgeschlagen.

In dem Papier wird auch untersucht, ob der Betrag jeglicher Gegenleistungen, die übertragen werden und über das erworbene Nettovermögen hinausgehen, als Geschäfts- oder Firmenwert, als Aufwand oder (bei Zusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung) als Ausschüttung an oder Beitrag durch die Eigentümer zu erfassen ist.

Zu dem Konsultationspapier kann bis zum 31. Oktober 2012 Stellung genommen werden. Es ist über die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB auf der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (IFAC) zugänglich.

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