Neuseeländische Vorschläge zur Einführung der IPSAS für bestimmte Unternehmen des öffentlichen Sektors

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28.06.2012

Der neuseeländische Rechnungslegungsrat (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben gemeinsam einen Satz von über 40 Entwürfen zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die ein Mittel darstellen sollen, das neue neuseeländische Rechnungslegungsrahmenkonzept auch auf die erste und zweite Reihe der sogenannten Public Sector Public Benefit Entities (PS PBE, im wesentlichen Unternehmen des öffentlichen Sektors ohne Gewinnorientierung) anzuwenden. Die Entwürfe basieren auf den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) des IPSASB.

Nach den bereits veröffentlichten Vorschlägen für gewinnorientierte Unternehmen stellen die jetzt veröffentlichten Entwürfe die zweite Phase des Ausrollens des neuen neuseeländischen Rechnungslegungsrahmenkonzepts dar, das nach und nach mit Zustimmung des neuseeländischen Handelsministers für die verschiedenen Kategorien von Unternehmen in Neuseeland umgesetzt wird.

Diese Umsetzungsphase bezieht sich auf die sogenannten Public benefit entities (PBE) des öffentlichen Sektors, die nach neuseeländischem Recht wie folgt definiert sind: "Berichtseinheiten, deren Hauptziel es ist, Güter oder Dienstleistungen zu kommunalem oder sozialem Nutzen zur Verfügung zu stellen, wobei jegliches Kapital, mit dem die Berichtseinheit ausgestattet wurde, dazu dient, dieses Hauptziel zu erreichen, und nicht dazu, Rendite für die Kapitaleigner zu erwirtschaften".

Die Vorschläge basieren auf den IPSAS des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), aber es wurden einige Änderungen vorgenommen. Unter den Änderungen befinden sich die folgenden:

  • Widerspiegelung neuseeländischer regulatorischer Vorschriften,
  • Vorschrift einer Einhaltungbestätigung neuseeländischer PBE-Standards und nicht der IPSAS (was aufgrund der vorgenommenen Änderungen unwahrscheinlich wäre),
  • einige Bewertungsunterschiede - beispielsweise müssen bestimmte Vorräte mit ihren Anschaffungskosten bewertet werden, die um jeglichen Verlust von Leistungspotenzial anzupassen sind (anstelle des niedrigeren Werts von Anschaffungskosten und gegenwärtigen Wiederbeschaffungskosten), bestimmte Erbvermögenswerte müssen als Sachanlagen oder immaterielle Vermögenswerte angesetzt werden, die Konsolidierungsausnahme in Bezug auf vorübergehende Beherrschung wurde gestrichen (und ähnliche Änderungen am Anwendungsbereich für assoziierte Unternehmen und Joint Ventures vorgenommen),
  • Aufnahme zusätzlicher Standards und Interpretationen oder Leitlinien aus denselben (größtenteils den IFRS äquivalent) für Themen, die nicht durch die IPSAS abgedeckt werden - beispielsweise Unternehmenszusammenschlüsse, Ertragsteuern, Zwischenberichterstattung, Interpretation zur Leasingbilanzierung, Wertminderungs- und Geschäfts- oder Firmenwertstests,
  • eigener Vorschlag, wie Unternehmen auf die neuen Vorschriften überzugehen haben, und
  • Aufnahme zusätzlicher Angaben und Leitlinien und Streichung einiger Leitlinien, die im neuseeländischen Umfeld nicht als relevant angesehen werden.

Die Vorschläge wurden hauptsächlich unter Berücksichtigung der Definition von PBE im öffentlichen Sektor entwickelt. Eine andere Version der PBE-Standards mit zugehörigen reduzierten Angaben wie im gestuften Berichterstattungssystem von Neusseland vorgesehen werden als separater Entwurf Mitte 2013 im Rahmen der dritten Stufe der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrahmenkonzepts veröffentlicht werden.

Stellungnahmen zu den Entwürfen werden bis zum Freitag, den 14. Dezember 2012 erbeten. Zugang zu den Dokumenten haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des XRB.

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