Bericht zu der EFRAG-Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Zusammenschlüssen von Unternehmen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern in Mailand

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16.06.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Zusammenfassung der Einbindungsveranstaltung zu den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern am 15. März 2012 in Mailand zur Verfügung.

Die Einbindungsveranstaltung war Teil einer Reihe von Veranstaltungen, die in verschiedenen europäischen Städten abgehalten wurden, um zu hören, was Praxisanwender und andere interessierte Parteien über die Themen denken, die in den Diskussionspapieren zu Unternehmenszusammenschlüssen unter gemeinsamer Beherrschung (veröffentlicht im Oktober 2011) und zur Verbesserung der Finanzberichterstattung über Ertragsteuern (veröffentlicht im Dezember 2011) dargestellt werden.

Die Veranstaltung in Mailand hatte als Schwerpunkt die Berichterstattung über Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung. Dies war sicher der Tatsache zu schulden, dass der italienischer Standardsetzer (Organismo Italiano di Contabilità, OIC) gemeinsam mit EFRAG das entsprechende Diskussionspapier erarbeitet hat. Italien ist aber auch regelmäßig Schauplatz solcher Transaktionen, da dort einige hoch konzentrierte und vertikal strukturierte Konzerne agieren.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit einer Zusammenfassung aller Beiträge direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen. Berichte von den anderen Einbindungsveranstaltungen werden derzeit nach und nach zur Verfügung gestellt. Es liegen bereits vor: London (16. April), Amsterdam (17. April), Wien (18. April) und Warschau (15. Mai).

Die Rückmeldungen, die bei den Einbindungsveranstaltungen eingehen, und die Stellungnahmen zu den Diskussionspapieren werden die Grundlage der erneuten Erörterung der Sachverhalte durch EFRAG bilden. Danach wird EFRAG entscheiden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen, bevor dem IASB die europäischen Sichtweisen unterbreitet werden.

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