Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

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13.06.2012

Vor dem Hintergrund der Übernahme der Änderungen an IAS 1 und IAS 19 in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Am 6. Juni 2012 hat die Europäische Union die Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses' und IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat. Einen Überblick über die Änderungen finden Sie hier. Die Änderungen an IAS 1 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Änderungen an IAS 19 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Sie finden die aktualisierte Datei hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 6. Juni 2012).

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