Übernahme der Änderungen an IAS 1 und IAS 19 in europäisches Recht

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06.06.2012

Die Europäische Union hat die Änderungen an IAS 1 'Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses' und IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer' in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6. Juni 2012 die Verordnung (EG) Nr. 475/2012 vom 5. Juni 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses - Darstellung von Posten des sonstigen Ergebnisses und IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 16. Juni 2011 herausgegeben hat.

Zusammengefasst sind die mit der Übernahme einhergehenden Änderungen die folgenden:

 

Zusammenfassung der Änderungen
Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • Beibehaltung der 2007 an IAS 1 vorgenommenen Änderungen, nach denen die Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Gesamtergebnis zusammen dargestellt werden müssen – also entweder als eine Gesamtergebnisrechnung oder oder als separate Darstellung der Ergebnisse und der des sonstigen Gesamtergebnisses. Die Forderung, eine fortlaufende Darstellung verpflichtend vorzuschreiben, wie im Entwurf vorgeschlagen wurde fallengelassen.
  • Posten des sonstigen Gesamtergebnisses sind danach zu gruppieren, ob sie möglicherweise durch die Gewinn- und Verlustrechnung recycelt werden können – mit Zwischensummen für beide Gruppen.
  • Steuern im Zusammenhangmit Posten, die vor Steuern dargestellt werden, müssen für jede der Gruppen im sonstigen Gesamtergebnis getrennt dargestellt werden. (Die Wahlmöglichkeit, die Posten des sonstigen Gesamtergebnisses entweder vor oder nach Steuern darzustellen, bleibt bestehen.)

Änderungen an IAS 19 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Der Ansatz von Änderungen in der Nettoschuld (dem Nettovermögen) aus leistungsorientierten Plänen einschließlich der sofortigen Erfassung von leistungsorientierten Kosten, der Aufgliederung von leistungsorientierten Kosten nach Bestandteilen, dem Ansatz von Neubewertungen im sonstigen Gesamtergebnis sowie Planänderungen, Plankürzungen und Erfüllungen wird vorgeschrieben.
  • Es werden bessere Angaben zu leistungsorientierten Plänen gefordert.
  • Die Bilanzierung von Abfindungsleistungen einschließlich der Unterscheidung von Leistungen im Austausch für erbrachte Dienstzeit und Leistungen im Gegenzug für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird geändert, was Auswirkungen auf den Ansatz und die Bewertung von Abfindungsleistungen hat.
  • Verschiedene andere Themen werden klargestellt. Dies schließt die Klassifizierung von Leistungen an Arbeitnehmer, gegenwärtige Schätzungen von Sterberaten, Steuer- und Verwaltungsaufwand sowie Risikobeteiligungs- und andere bedingte Indexierungsmerkmale ein.
  • Andere Themen, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht wurden, wurden ebenfalls berücksichtigt.

Die Änderungen an IAS 1 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen. Die Änderungen an IAS 19 sind spätestens für Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

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