Juni

Britischer FRC gibt weitere Veröffentlichung zu Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung heraus

19.06.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen weiteren aktuellen Hinweis für Vorstände börsennotierter Unternehmen zum Thema Länder- und Währungsrisiken in der Finanzberichterstattung herausgegeben. Dabei handelt es sich um eine Folgepublikation zum Hinweis vom Januar 2012, die erstellt wurde, weil der FRC viel gute ausgeübte Praxis in der Berichterstattung über Länder- und Währungsrisiken in den Jahresabschlüssen gefunden hat, nachdem der Hinweis aus dem Januar veröffentlicht wurde.

Der Hinweis zielt darauf ab, börsennotierte britische Unternehmen auf Sachverhalte hinzuweisen, die auftreten können, wenn auf erhöhte wirtschaftliche Unsicherheit bei der Erstellung von Zwischenberichten reagiert wird. In dem Hinweis wird besonders die Erwägung der folgenden Sachverhalte angeraten:

 

  • Risikoaussetzung des Unternehmens in Bezug auf  Länderrisiken (direkt bis hin zu so weit wie möglich indirekt) aus Finanzinstrumenten und aus dem Handel mit Gegenparteien (Kunden und Lieferanten);
  • Auswirkungen von Sparmaßnahmen, die in einer Reihe von Ländern ergriffen werden, auf den wirtschaftlichen Ausblick, die Wertminderungstests, die Annahmen der Unternehmensfortführung etc. eines Unternehmens;
  • mögliche Konsequenzen von Währungsereignissen, die nicht in die wirtschaftlichen Aussichten einbezogen wurden, aber die Auswirkungen auf berichtete Risiken und Sensitivitätstests von Wertminderungen oder Erwägungen in Bezug auf die Annahme der Unternehmsnfortführung haben; und
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die verbesserte Angaben erfordern, um Investoren und andere Adressaten sachgerecht zu informieren.

Weiterführende Informationen:

Den Schwerpunkt auf das Verhalten legen

19.06.2012

In einer bahnbrechenden Rede hat der Vorsitzende einer der größten Banken der Welt, der HBSC, deutlich gemacht, dass Verhaltensänderungen der Schlüssel zur Wiederherstellung des Vertrauens nach der Finanzmarktkrise sind.

Douglas Flint, der Konzernleiter der HBSC, wies in seiner Rede darauf hin, dass die Gründe für die Finanzmarktkrise mindestens in dem gleichen Ausmaß in menschlichem Fehlverhalten wie in systematischen Fehlern liegen. Es war, so Flint, wichtig, Gründe zu verstehen, Lehren zu ziehen und Schutzmechanismen aufzubauen. Viel sei davon schon geschenen. Aber nun gelte es, die Erkenntnisse auch auf der nächsten Stufe umzusetzen. Es sei jetzt der Zeitpunkt, die Liste der vorzunehmenden Reformen nicht weiter zu verlängern, sondern zu sehen, wie das menschliche Verhalten geändert werden könne, damit die bereits vorgenommenen Änderungen auch ihren Zweck erfüllen können.

Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, analysiert in seinem neuesten Beitrag die Rede Flints und ordnet sie in die Geschehnisse um die Finanzmarktkrise ein. Zu seiner englischsprachigen Kolumne gelangen Sie hier.

FEE strebt bessere Finanzberichterstattung durch Verbesserungen bei den Prüfungsausschüssen an

19.06.2012

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem Verbesserungen bei der Tätigkeit von Prüfungsausschüssen gefordert werden, die als "essentiell für die Qualität von Finanzinformationen, die von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden," angesehen werden.

In dem Diskussionspapier wird die Rolle des Prüfungsausschusses bei der Unternehmensführung untersucht, und Unterschiede bei den Aufgaben und der Zusammensetzung von Prüfungsausschüssen in Europa werden dargestellt. Es werden in dem Papier verschiedene gesetzliche und andere Änderungen empfohlen, die die Rolle des Prüfungsausschusses stärken würden. Dazu gehört unter anderem, dass der Prüfungsausschuss überall ein Unterausschuss des Vorstands oder des Aufsichtsrats sein sollte, der von einem unabhängigen Vorsitzenden geleitet wird.

Des Weiteren zeigt das Papier vorgeschlagene Rollen des Prüfungsausschusses auf, die bei einer Verbesserung der Finanzberichterstattung helfen würden. So könnte beispielsweise die Transparenz hinsichtlich der Arbeit des Prüfungsausschusses erhöht werden, in dem formelle Wege der Beratung der Unternehmensführung durch den Prüfungsausschuss einschließlich Beurteilung und Schlussfolgerung in Bezug auf entscheidende oder kritische Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden oder Schätzungen eingerichtet werden. Viele andere prüfungs- oder unternehmensführungsbezogene Empfehlungen werden ebenfalls ausgesprochen.

Zu dem Diskussionspapier kann bis 28. September 2012 Stellung genommen werden. Es ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von FEE zugänglich.

Australischer FRC widmet sich der Komplexität in der Berichterstattung

19.06.2012

Der australische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat einen Bericht mit dem Titel 'Komplexität in der Finanzberichterstattung bewältigen' herausgegeben. In dem Bericht wird das Problem der Komplexität in der Finanzberichterstattung aus australischer Perspektive untersucht, und es werden Empfehlungen ausgesprochen, was vernünftigerweise am globalen Finanzberichterstattungsrahmen getan werden kann, um Bedenken in Bezug auf die Komplexität entgegenzutreten. Dies schließt auch die Empfehlungen ein, die zur Verfügung stehende Informationstechnologie besser zu nutzen (einschließlich XBRL), gesetzliche Hürden zu überwinden und den IASB dazu zu drängen, Reformen durchzuführen.

Der Bericht des FRC ist das Ergebnis der Arbeit der FRC-Arbeitsgruppe zur Bewältigung von Komplexität (Managing Complexity Task Force). In ihm wird anerkannt, dass die frühe Übernahme der IFRS in Australien seit 2005 viele Vorteile gebracht hat, aber es wird auch darauf hingewiesen, dass es immer mehr internationale Rufe nach einer Reduzierung und Vereinfachung der diversen Vorschriften gibt.

Im Bericht werden die folgenden Quellen für die zunehmende Komplexität in der Berichterstattung ausgemacht:

  • Zunehmend komplexere Geschäftstätigkeit - erfordert immer komplexere Vorschriften für die Berichterstattung
  • Komplexität der regulatorischen Vorschriften - einschließlich einer "veränderlichen Mischung von Prinzipien und Regeln, die zu oft durch Ausnahmen verkompliziert werden", Anwendung des hybriden Bewertungsmodells (fortgeführte Anschaffungskosten und beizulegender Zeitwert), weit verbreitete Anwendung der IFRS in Australien und zusätzliche Komplexitäten, die als Ergebnis der globalen Finanzmarktkrise eingeführt werden
  • Sich ändernde Einstellung der Unternehmen und Interessensgruppen - als Ergebnis der zunehmenden Risikoaversität von Vorständen, Erstellern und Prüfern als Reaktion auf die steigende Zahl von Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsumfeld
  • Entwicklungen in der integrierten Berichterstattung - die Hoffnungen auf eine Reduzierung der gegenwärtigen Berichterstattungslast wird durch "die Möglichkeit, dass die integrierte Berichterstattung zu noch einem weiteren Kanon von komplizierten Vorschriften, die Unternehmen einhalten müssen, führt," gedämpft

Zu den vielen im Bericht vorgeschlagenen Strategien zur Bewältigung der Komplexität in der Berichterstattung gehört auch die Unterstützung des Rufs des australischen Standardsetzers (Australian Accounting Standards Board, AASB), dass der IASB ein Rahmenkonzept für Darstellung und Angaben entwickeln soll, dass Angaben auf ein vernünftiges Maß reduziert werden und dass dem Charakter des Sonstigen Gesamtergebnisses Klarheit und Konsistenz verliehen werden müssen.

Damit Australien seinen Einfluss beim IASB aufrecht erhalten und verstärken kann, müssen nach Aussage des Berrichts die Schlüsselrollen des AASB, der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) und der globalen Branchenvertretungen anerkannt werden. Darüber hinaus ermutigt der FRC dazu, australische Vertretung in internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsgremien zu suchen.

Viele der im Bericht genannten Themen spiegeln auch anderweitig vorgebrachte Bedenken und Anregungen wider, und viele der vorgeschlagenen Leitlinien können sicher auch in anderen Rechtskreisen angewendet werden.

Zu dem Bericht kann bis zum 31. Juli 2012 Stellung genommen werden. Eine Verknüpfung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des FRC.

IVSC veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien für professionelle Bewerter, die am Prüfungsprozess teilnehmen

18.06.2012

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat einen vorgeschlagenen Leitfaden mit dem Titel "Die Rolle des berufständischen Bewerters im Prüfungsprozess" zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben. Der Leitfadenentwurf soll nach Feritgstellung berufsständischen Bewertern ein besseres Bild der Rolle des Prüfers vermitteln und zeigen, wie berufsständische Bewerter wirksamer mit Prüfern und Unternehmen während des Prüfungsprozesses zusammenarbeiten können.

IFRS und viele andere Finanzberichterstattungsstandards erfordern Bewertungsmaßzahlen für bestimmte Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapitalanteile. Berufsständische Bewerter werden oft in die Berechnung dieser Bewertungen einbezogen oder untertstützen Prüfer bei deren Einschätzung, ob die Werte vernünftig und wohl fundiert sind. In dem Leitlinienentwurf wird in Bezug auf die Frage, wie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem berufsständischen Bewerter und dem Prüfer erzielt werden kann, Folgendes festgehalten:

 

Ein berufsständischer Bewerter, der von einem Prüfer beauftragt wird, muss über ein Verständnis der folgenden Aspekte verfügen:
  • die Arten von Informationen, die ein Prüfer vom Bewerter fordert oder mit diesem erörtern möchte,
  • die Faktoren, die bestimmen, ob die Arbeit des Bewerters für ZWecke des Prüfers dienlich sind, und
  • die Einschätzungen, die der Prüfer in Bezug auf die Arbeit des Bewerters vornehmen muss.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. September 2012 erbeten.

Sie können sich den Entwurf direkt von der Internetseite des IVSC herunterladen.

Tagesordnung für die Sitzung des Kapitalmarktbeirats

18.06.2012

Der Kapitalmarktbeirat des IASB wird am 20. Juni 2012 in London tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben. Unter anderem soll ein mögliches Rahmenkonzept für Angaben diskutiert werden.

Sie können die Tagesordnung auf unserer eigens dafür angelegten Seite einsehen.

Die Sitzungsunterlagen für die Sitzung und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB veröffentlicht aktualisiertes Arbeitsprogramm mit Klarstellungen zu Projekten des Arbeitsabkommens und neuem Projekt zur Überprüfung des IFRS für KMU

18.06.2012

Der IASB hat ein aktualisiertes Arbeitprogramm mit Datum vom 14. Juni 2012 veröffentlicht, in dem der derzeit vorgesehene zeitliche Rahmen für die einzelnen Projekte des IASB dargestellt ist. Die zeitliche Planung für zwei Projekte des Arbeitsabkommens (Leasingverhältnisse und Erlöserfassung) wurde geringfügig geändert und ein Projekt zur Überprüfung des IFRS für KMU wurde dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt.

Nachfolgend fassen wir die Änderungen im Arbeitsprogramm für Sie zusammen:

  • Leasingverhältnisse - das geplante Datum für die erneute Veröffentlichung des Entwurfs ist nun das vierte Quartal 2012 (zuvor zweite Jahreshälfte 2012)
  • Erlöserfassung - es wird nun erwartet, dass die Erwägung der auf den Entwurf aus dem November 2011 eingegangenen Stellungnahmen bis ins vierte Quartal 2012 dauern wird (zuvor drittes Quartal 2012)
  • IFRS für KMU — umfassende Überprüfung 2012-2014 - im aktualisierten Arbeitsprogramm ist dieses Projekt, das bei der Junisitzung 2012 des IASB aufgenommen wurde, nun offiziell enthalten. Eine Einladung zur Stellungnahme wird für Juni oder Anfang Juli 2012 erwartet, weitere Schritte des Konsultationsprozesses sind für 2013-2014 vorgesehen, 2015 ist der geplante Zeitpunkt des Inkrafttretens für jegliche Änderungen, die sich möglicherweise aus der Überprüfung ergeben.

Im Arbeitsprogramm wird bestätigt, dass die folgenden Meilensteine bis Ende Juni 2012 erreicht werden sollen:

Sie können das Arbeitsprogramm mit Stand vom 14. Juni 2012 direkt auf der Internetseite des IASB einsehen. Wir haben unsere IAS Plus-Seiten zu den einzelnen Projekten des IASB aktualisiert, um die Änderungen aus dem Arbeitsprogramm und andere bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Mitschnitt der 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses

18.06.2012

Die Mitschnitte des Tagesordnungspunktes der 3. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC am 14. und 15. Juni 2012 stehen jetzt zur Verfügung. Erörtert wurde der E-DRS 27 'Konzernlagebericht'.

Sie können sich die Mitschnitte direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Deutscher Corporate Governance Kodex im Bundesanzeiger veröffentlicht

18.06.2012

Am 15. Juni 2012 wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 15. Mai 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht, womit er Gültigkeit erlangt. Der DCGK stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Der Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 wurde im Bundesanzeiger als Neufassung bekannt gemacht. Die Änderungen gegenüber der früheren Fassung sind nicht im Text hervorgehoben. Eine Version mit markierten Änderungen findet sich auf der Internetseite der Kodex-Kommission: www.corporate-governance-code.de. Dort findet sich auch ein Archiv mit allen früheren Kodexfassungen.

Japanischer BAC setzt seine Erörterungen zu IFRS fort

17.06.2012

Der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) ist am 14. Juni 2012 zu einer Sitzung zusammengekommen, um seine Diskussionen zur möglichen Anwendung der IFRS in Japan fortzusetzen. Diese Sitzung des BAC war die erste, seit der neue japanische Minister für Finanzdienstleistungen Anfang des Monats sein Amt angetreten hat.

Nachdem die beiden letzten Themen der 11 spezifischen Aspekte, deren zwingende Erörterung durch den BAC in dessen Papier vom August 2011 vorgeschrieben wird, erörtert wurden (freiwillige vorzeitige Anwendung und Auswirkungen auf das regulatorische Umfeld), begann der BAC, den Entwurf eines vorläufigen Diskussionspapier zu erörtern, in dem die Erörterungen des BAC des letzten Jahres zusammengefasst werden sollen.

Die folgenden Themen wurden also während dieser Sitzung erörtert:

  • Freiwillige vorzeitige Anwendung: Eines der japanischen Unternehmen, das vorzeitig die vollen IFRS übernommen hat, trug zu folgenden Themen vor: 1) seine Ziele bei der IFRS-Übernahme, 2) Maßnahmen, die in Vorbereitung der Übernahme ergriffen wurden, 3) Auswirkungen auf den Abschluss (wesentliche Ünterschiede zu japanischen Rechnungslegungsstandards) und 4) weitere Agenda. Die Mitglieder des BAC stellten entsprechende Fragen, die beantwortet wurden, und gaben dann ihrer Meinung Ausdruck.
  • Auswirkungen auf das regulatorische Umfeld: Der BAC erörterte die Auswirkungen der IFRS auf die Finanzberichterstattung durch regulierte Branchen sowie die Aufsicht über öffentliche Gebote/ staatliche Ausschreibungen und Preisfestlegung. Die zu den gleichen Themen stattfindenden Diskussionen in anderen Rechtskreisen wurden ebenfalls erörtert.
  • Entwurf eines vorläufigen Diskussionspapiers: Der 13 Seiten umfassende Entwurf des Papiers wurde zwecks Diskussion vorgestellt. In dem Papier wird eingeräumt, dass 1) es abweichende Meinungen bei einigen Themen gibt und 2) keine endgültigen Entscheidungen getroffen wurden, sodass aus beiden Gründen weitere Erörterungen notwendig sind, um die Diskussionen zu vertiefen. Darüber hinaus werden die wesentlichen Punkte der zurückliegenden Diskussionen des BAC wie folgt zusammengefasst:
    • Die Bemühungen hin zu internationaler Harmonisierung der Rechnungslegungsstandards sollten fortgesetzt werden.
    • Um dies zu erreichen, muss der beste Ansatz in Bezug auf die Anwendung der IFRS unter Berücksichtigung der folgenden Aspekte entwickelt werden, wobei jedoch die Zielsetzung und die Auswirkung auf die japanische Wirtschaft und Systeme ausreichend berücksichtigt werden sollten:
      • Es sollte gestattet werden, dass für konsolidierte Abschlüsse Rechnungslegungsstandards verwendet werden, die sich von den japanischen Rechnungslegungsstandards unterscheiden, die in den separaten Abschlüssen verwendet werden und die in engerem Zusammenhang mit den Unternehmensgesetzen und Steuern stehen.
      • Die IFRS sollten keine Auswirkungen auf die Rechnungslegung durch nicht börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen haben.
      • Es sollten positive Maßnahmen in Bezug auf die Konvergenz ergriffen werden, damit sichergestellt wird, dass die japanischen Rechnungslegungsstandards hochwertig und international anerkannt sind.
      • Zur freiwilligen vorzeitigen Anwendung der IFRS sollte weiter ermutigt werden.
    • Es ist von großer Bedeutung, zur Entwicklung der IFRS beizutragen und die japanische Sichtweise angemessen einfließen zu lassen.

Die Mitglieder des BAC reagierten auf den Entwurf des Papiers mit unterschiedlichen Meinungsäußerungen. Der Vorsitzende des BAC beabsichtigt, die Meinungen der BAC-Mitglieder außerhalb der Sitzung weiter zu eruieren und dann zu entscheiden, ob eine weitere Sitzung abgehalten werden soll, um das Papier zu finalisieren.

Unter den Unterlagen der Sitzung befindet sich auch der Entwurf des vorläufigen Diskussionspapiers (nur in japanischer Sprache). Alle Unterlagen sind auf der Internetseite der japanischen Finanzaufsicht FSA verfügbar.

Der Zeitpunkt für eine mögliche weitere Sitzung wurde noch nicht geklärt.

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