AFRAC-Stellungnahme "Die Darstellung des Eigenkapitals bei der GmbH und Co KG"

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07.03.2012

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat eine Stellungnahme zum Thema 'Die Darstellung des Eigenkapitals bei der GmbH und Co KG' veröffentlicht.

Gegenstand der Stellungnahme ist ausschließlich die Darstellung des Eigenkapitals in der unternehmensrechtlichen Bilanz. Die in der Stellungnahme empfohlene Gliederung ist für Gesellschaften nach altem und neuem Recht anwendbar. Maßgebliche Änderungen gehen auf die Entwicklungen in der jüngsten Rechtsprechung und der damit einhergehenden Lehre zurück. Gemäß der Entscheidung des OGH 2 Ob225/07p vom 29.05.2008 sind die Kapitalerhaltungsvorschriften des Rechts der Kapitalgesellschaften auf die Rechtsform der GmbH & Co KG sinngemäß anzuwenden. Die vorliegende Stellungnahme orientiert sich an dieser Rechtsprechung. Die Stellungnahme ist auf Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen. Eine frühere Anwendung ist jedoch zulässig. Die AFRAC-Stellungnahme ersetzt nach einem Beschluss des iwp-Vorstandes vom 27. März 2012 die iwp-Richtlinie „Darstellung des Eigenkapitals der GmbH & Co KG nach dem RLG“. Die iwp-Richtlinie ist, soweit nicht die AFRAC-Stellungnahme bereits früher angewandt wird, letztmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2012 oder früher beginnen.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

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