Zwei AFRAC-Stellungnahmen

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28.03.2012

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat zwei Stellungnahmen gegenüber internationalen Gremien veröffentlicht.

Gegenüber der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) und deren Konsultationspapier vom November 2011 bringt AFRAC neben fachlichen Aussagen vor allem ein "konstruktives Nein" zu den Bestrebungen der ESMA zum Ausdruck, die Diskussion um die Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung im Zuständigkeitsbereich von Regulatoren zu führen. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen (50 KB).

Gegenüber dem IASB und dessen Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) begrüßt AFRAC die Bestrebungen von IASB und FASB, einen einheitlichen Standard zur Erlöserfassung zu entwickeln. AFRAC weist jedoch darauf hin, dass die Thematik des Ausweises des Ausfallrisikos des Kunden nicht in diesem Standard behandelt werden sollte, da IAS 1 dafür ausreichende Regeln enthält und schlägt darüber hinaus vor, das Ausfallrisiko des Kunden – wenn überhaupt – nur bei der Ersterfassung in einer Zeile unterhalb des Umsatzes auszuweisen. Zur Thematik des Tests auf übermäßige Belastung weist AFRAC darauf hin, dass diese auf Ebene des gesamten Vertrages und nicht auf Ebene der einzelnen Erfüllungspflichten durchgeführt werden sollte. Die Beschränkung des Anwendungsbereichs des Tests auf übermäßige Belastung auf Erfüllungspflichten mit einer Laufzeit von über einem Jahr sieht AFRAC kritisch. AFRAC empfiehlt außerdem, die zahlreichen Anhangangaben nicht für die Zwischenberichterstattung zu verlangen, da der Nutzen dieser Informationen die Kosten für die Bereitstellung nicht rechtfertigt. Sie können sich auch diese englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des AFRAC herunterladen (33 KB).

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