März

SEC übernimmt Taxonomien für US-GAAP

28.03.2012

Am 26. März 2012 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) ihr elektronisches Einreichungssystem EDGAR aktualisiert, sodass Einreicher jetzt die Taxonomien für US-GAAP 2012 und für Zusammenfassungen von Risiken und Renditen von Investmentfonds für Einreichungen im XBRL-Format verwenden können.

Die Taxonomien stehen auf der Internetseite der SEC zur Verfügung.

Die SEC hat außerdem eine endgültige Regelung erlassen, mit der das EDGAR-Einreicherhandbuch dahingehend geändert wird, dass Aktualisierungen der Taxonomien 2012 unterstützt werden. Wie auf der Internetseite der SEC festgehalten wird, "ermutigt der Stab der SEC alle Unternehmen, die neuesten Versionen der US-GAAP-Taxonomien für ihre Einreichungen in interaktivem Datenformat zu verwenden, um die Vorteile der neuesten Datenetiketten in Bezug auf neue Standards und andere Verbesserungen zu nutzen". Die Taxonomien 2012 spiegeln die neuen Standards wider, die im letzten Jahr veröffentlicht wurden, und berücksichtigen auch alle anderen Verbesserungen, die 2011 an den US-GAAP-Taxonomien vorgenommen wurden.

Begleiterklärungen zu den neuen Taxonomien, die eine Zusammenfassung der vorgenommenen Änderungen enthalten, stehen auf der Internetseite der SEC zur Verfügung. In Ergänzung dazu hat der US-amerikanische Standardsetzer FASB auf seiner Internetseite Leitlinien und unterstützende Dokumente zu den Einzelheiten der Änderungen veröffentlicht.

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU

28.03.2012

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul für den Abschnitt 22 des IFRS für KMU Eigen- und Fremdkapital entwickelt.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Traningsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Derzeit sind 28 Module verfügbar, die meisten davon auch in arabischer, russischer, spanischer und türkischer Sprache.

Weitere Informationen zum neuen Trainingsmodul finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Dort stehen auch alle bisher verfügbaren Trainingsmodule zur Verfügung.

Wir nehmen Stellung zum ESMA-Papier zur Wesentlichkeit

27.03.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Stellungnahme zu deren Konsultationspapier zur Wesentlichkeit in der Finanzberichterstattung eingereicht.

Die Europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) hatte das Konsultationspapier Im November 2011 veröffentlicht, da offenkundig unterschiedlichen Sichtweisen hinsichtlich der praktischen Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit auf Seiten der Ersteller, der Prüfer, möglicherweise der Abschlussnutzer und, in einigen Fällen, der Prüfstellen für die Bilanzierung Fuß gefasst hätten.

In unserem Schreiben halten wir fest, dass die Mehrheit der Ersteller und Prüfer unserer Meinung nach über ein gutes Verständnis von Wesentlichkeit verfügt und dass die bestehenden Standards ein sachgerechtes Gerüst für die Anwendung und das Verständnis  von Wesentlichkeit bieten. In Bezug auf die Einheitlichkeit der Anwendung des Konzepts heißt es in unserem Schreiben:

 

Die Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit bedingt notwendigerweise die Anwendung professioneller Ermessensentscheidungen. Es gibt Umstände, unter denen mehr als eine valide Lösung auf Grundlage der Ausübung dieses Ermessens zustande kommen kann: Wir glauben jedoch nicht, dass dies notwendigerweise mit einem Mangel an Einheitlichkeit in der Anwendung des Konzepts gleichzusetzen ist.

In dem Schreiben umreißen wir auch die Bedenken, die wir in Bezug auf "Ausarbeitung und Interpretation" von bestehenden Rechnungslegungsstandards durch nicht globale Standardsetzer hegen. Wir halten fest:

 

[W]ir glauben, dass die fundamentalen qualitativen Merkmal der Finanzberichterstattung (einschließlich des Konzepts der Wesentlichkeit) von global anerkannten unabhängigen Standardsetzern festgelegt werden müssen. [...] Wir sind der Meinung, dass das Adressieren dieser Sachverhalte im Rahmen von Rechnungslegungs- und Prüfungsstandards, die über viele Rechtskreise angewendet werden, zu globalen Einheitlichkeit auf eine Art und Weise beitragen kann, die durch ein Adressieren im Rahmen von Leitlinien, die auf nationaler oder regionaler herausgegeben werden, nicht erreicht werden kann.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache hier herunterladen (73 KB).

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 10

27.03.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen vorgeschlagenen Änderungen der Übergangsleitlinien in IFRS 10 eingereicht.

Im Standardentwurf ED/2011/7 Übergangsleitlinien – Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 wird vorgeschlagen, die Übergangsvorschriften zu IFRS 10 Konzernabschlüsse so zu modifizieren, dass klargestellt wird, wann die im Standard enthaltenen Konsolidierungsvorschriften retrospektiv anzuwenden sind.

EFRAG begrüßt die Entscheidung des IASB, die Änderung separat und nicht im Rahmen der jährlichen Verbesserungen vorzunehmen. EFRAG unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Arbeitsgruppe der AOSSG sieht Probleme der islamischen Rechnungslegung bei der Erlöserfassung nicht berücksichtigt

26.03.2012

In Ergänzung zur allgemeinen Stellungnahme der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) hat die Arbeitsgruppe zu islamischen Finanzen der AOSSG eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf zur Erlöserfassung veröffentlicht.

Der IASB hatte den Standardentwurf ED/2011/6 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (Überarbeitung des Entwurfs ED/2010/6) im November 2011 herausgegeben, um Entscheidungen, die im Vergleich zu ursprünglichen Entwurf modifiziert oder klargestellt wurden, noch einmal von der Öffentlichkeit kommentieren zu lassen.

In der Stellungnahme werden fünf Sachverhalte aufgelistet, bei denen sich Lücken in den Leitlinien für die Bilanzierung islamischer Finanzgeschäfte ergeben. Zwei dieser Sachverhalte wurden erst mit der neuen Fassung des Entwurfs identifiziert, drei wurden jedoch bereits in der Stellungnahme zum Entwurf ED/2010/6 dem IASB zur Kenntnis gebracht. Die Arbeitsgruppe beklagt insbesondere, dass diese Anmerkungen keinen Eingang in die neue Fassung des Entwurfs gefunden haben.

Die englischsprachige Stellungnahme, die die Sachverhalte ausführlich darstellt, können Sie direkt von der Internetseite der AOSSG herunterladen (889 KB).

Einzelfragen zur Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen

26.03.2012

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den 'Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen (IDW ERS HFA 34)' verabschiedet.

In der Verlautbarung werden insbesondere Fragestellungen aufgegriffen, die sich aufgrund der Änderungen der Bewertungsvorgaben für (Verbindlichkeits-)Rückstellungen durch das BilMoG ergeben haben. Weiterführende Informationen finden Sie in Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

Mitschrift von der Märzsitzung des IASB (Versicherungsverträge)

24.03.2012

Der IASB hielt seine reguläre monatliche Sitzung am 20. und 21. März 2012 in London ab, wobei Teile der Sitzung gemeinsam mit dem FASB bestritten wurden. Wir haben die Mitschrift, die Beobachter von Deloitte von den Sitzungsteilen zu Versicherungsverträgen eingestellt.

Dienstag, 20. März 2012 (frühere Sitzungsteile)

  • Versicherungsverträge (IASB)
    • Unterrichtseinheit — Mögliche Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses für den Ausweis bestimmter Veränderungen der Versicherungsschuld
    • Überprüfung auf drohende Verluste

Mittwoch, 21. März 2012 (frühere Sitzungsteile)

  • Versicherungsverträge (IASB-FASB)
    • Abspaltung von Investmentkomponenten aus Versicherungsverträgen
    • Bilanzierungsobjekt

Sie können die vorläufige und inoffizielle Mitschrift, die Beobachter von Deloitte für die gesamte Sitzung angefertigt haben, hier einsehen.

Zusammenarbeit bei der Aufsicht zwischen ESMA und SEC

23.03.2012

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat mit der europäischen Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Aufsicht geschlossen.

Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Stab der SEC Informationen über verschiedene regulierte Unternehmen des Finanzsektors austauschen. Eine ähnliche Vereinbarung wurde mit der Finanzaufsicht der Cayman Islands (Cayman Islands Monetary Authority) geschlossen. Vereinbarungen dieser Art führen zu "Mechanismen für fortwährende und andauernde Konsultations-, Zusammenarbeits- und Informationsaustauschprozesse im Hinblick auf die Aufsicht global tätiger Firmen und Märkte".

Eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite der SEC.

IAASB veröffentlicht aktualisierten Standard zur Verwendung von Ergebnissen interner Prüfer

23.03.2012

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für internationale Prüfungsfragen zuständige Gremium, hat eine überarbeitete Fassung des internationalen Prüfungsstandards (International Standard on Auditing, ISA) herausgegeben, der sich mit der Verwendung der Ergebnisse interner Prüfer bei externen Prüfungen beschäftigt.

Der überarbeitete Standard ISA 610 Verwendung der Ergebnisse interner Prüfer ist das Ergebnis eines Entwurfs, der im Juli 2010 herausgegeben wurde und der darauf abzielt, die Leistungen externer Prüfer zu verbessern, indem ein Werkzeug geschaffen wird, mit dem Kenntnisse und Ergebnisse interner Prüfer in Bezug auf Risikoeinschätzungen besser berücksichtigt und eingeordnet werden können, und indem das gesamte Rahmenkonzept für die Einschätzung und gegebenenfalls die Verwendung der Ergebnisse interner Prüfer bei Erarbeitung eines Prüfungsurteils gestärkt wird.

Die überarbeitete Verlautbarung tritt für Prüfungen für Abschlüsse zu Perioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2013 enden. Die englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung enthält eine Verknüpfung auf den überarbeiteten Standard.

Rio+20-Konferenz könnte in Ruf nach verpflichtender Nachhaltigkeitsberichterstattung münden

23.03.2012

Die Konferenz der Vereinten Nationen über nachhaltige Entwicklung (United Nations Conference on Sustainable Development, UNCSD), die im Juni 2012 in Rio de Janeiro stattfinden wird und deshalb auch als Rio+20-Konferenz bezeichnet wird, könnte in einem Ruf nach verpflichtender Nachhaltigkeits- oder integrierten Berichterstattung für die größten Unternehmen der Welt enden.

Während der Fokus der Konferenz in erster Linie auf Problemen der nachhaltigen Entwicklung liegt (beispielsweise nachhaltige Stadtentwicklung, nachhaltige Energie-, Wasser-, Nahrungs- und Ökosysteme), werden auch Berichterstattungsaspekte der Nachhaltigkeit besprochen werden. Der Erstentwurf des Ergebnisdokuments der Konferenz, der kürzlich im Vorfeld der Konferenz in New York erörtert wurde, enthält folgenden Absatz im "Handlungsrahmenkonzept":

 

Wir fordern ein globales politisches Rahmenkonzept, nach dem alle börsennotierten und großen nicht börsennotierten Unternehmen Sachverhalte der Nachhaltigkeit berücksichtigen und Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Berichtskreislauf aufnehmen müssen.

Sie können sich den englischsprachigen Erstentwurf direkt von der Rio+20-Internetseite herunterladen.

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