Bilanzierung von Verschmutzungsrechten ein wichtiges Thema für nationale Standardsetzer

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25.05.2012

Im November 2010 legte der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen vorerst auf Eis, um sich auf die großen Projekte aus dem Arbeitsabkommen mit dem FASB zu konzentrieren, die bis Juni 2011 abgeschlossen werden sollten. Da diese Projekte noch immer nicht abgeschlossen sind und gleichzeitig die globale Nachhaltigkeitsbewegung zu immer neuen Gesetzen und Verordnungen führt, beginnen einzelne nationale Standardsetzer, ihre eigenen Ideen zu entwickeln.

Der französische Standardsetzer Autorité des normes comptables (ANC) stellte kürzlich ein Diskussionspapier mit dem Titel Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen unter der Berücksichtigung des Geschäftsmodells der Unternehmen vor, das darauf abzielt, "die internationale Debatte und, so bald wie möglich, die Entwicklung eines internationalen Rechnungslegungsstandards durch den IASB anzuregen".

Der EU-Emissionshandel (European Union Emission Trading System, EU ETS), dessen erste Phase 2005 begann, wird 2013 in Phase III eintreten, in der die Gratiszuteilung von Emissionsrechten schrittweise zugunsten der Versteigerung von Emissionsrechten aufgegeben wird. Daher müssen die Fragen, ob handelbare Rechte und Guthaben in Emissionshandelsprogrammen Vermögenswerte sind und wie diese zu bilanzieren sind, geklärt werden. Der ANC schlägt einen Bilanzierungsansatz vor, der auf dem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens aufbaut, da "nach den IFRS eine einheitliche Bewertung von erworbenen Rechten unabhängig von ihrer Verwendung irrelevant wäre".

In Australien, ist der jüngst eingeführte Mechanismus für die Bepreisung von Kohlenstoffemissionen (Carbon Pricing Mechanism, CPM) ebenfalls in Phasen unterteilt. Die Festpreisphase, in der bestimmten Unternehmen eine Zusatzsteuer auferlegt wird, wird vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2015 laufen. In der darauf folgenden Phase der flexiblen Preise können Verschmutzungsrechte frei gehandelt werden.

In einem Arbeitspapier des Stabs des australischen Standardsetzers Australian Accounting Standards Board (AASB), das hauptsächlich den möglichen Auswirkungen der Festpreisphase auf die Finanzberichterstattung gewidmet ist, kündigt der Stab an: "Die Auswirkungen der Phase der flexiblen Preise auf die Finanzberichterstattung werden erörtert, wenn der IASB sein Projekt zur Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen wieder aufnimmt." Der Stab hält allerdings auch fest: "Der AASB verfügt über Ausweichpläne für die Entwicklung notwendiger Leitlinien zur Finanzberichterstattung nach australischen Rechnungslegungsstandards in der Phase der flexiblen Preise, falls es sich abzeichnen sollte, dass der IASB es nicht schaffen wird, rechtzeitig eine Verlautbarung, die eine Grundlage für die bilanzielle Behandlung in der Phase der flexiblen Preise bietet, bereitzustellen."

Es ist wahrscheinlich, dass der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen wieder aufnehmen wird, da während der Diskussion der Agendakonsultation am letzte Mittwoch Forschung zu Emissionshandelsprogrammen als eine der möglichen Prioritäten für die künftige Agenda des IASB genannt wurde.

Weiterführende Informationen:

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