DRSC sammelt Problemfälle in Bezug auf IFRS 10 und IFRS 11
15.05.2012
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) möchte eine Fallsammlung zu Problemfeldern bei der Anwendung von IFRS 10 und IFRS 11 anlegen und bittet um entsprechende Zusendungen.
In seiner Stellungnahme zu den EFRAG-Entwürfen von Übernahmeempfehlungen für die fünf Standards des sogenannten Konsolidierungspakets, das der IASB im Mai 2011 herausgegeben hat, hat sich der IFRS-Fachausschuss, neben der Zustimmung zum Endorsement, auch für die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts auf den 1. Januar 2014 ausgesprochen. Die aus einer Verschiebung gewonnene zusätzliche Zeit sollte aus Sicht des IFRS-Fachausschusses dazu genutzt werden, noch bestehende Unklarheiten in IFRS 10 und IFRS 11 zu verbessern.
Um auf eine inhaltliche Verbesserung der bestehenden Standards IFRS 10 und IFRS 11 hinzuwirken, sammelt das DRSC nun in der Praxis auftretende offene Fragestellungen bzw. Problemfeldern aus der Anwendung dieser Standards. Diese Fallsammlung wird an den IASB bzw. das IFRS Interpretations Committee weitergeleitet, um damit die Grundlage für eine Verbesserung bzw. Interpretation der Standards zu liefern.
Das DRSC ruft daher dazu auf, ihm entsprechende identifizierte Sachverhalte bzw. Problemstellungen, welche nicht oder nicht zweifelsfrei durch die Standards IFRS 10 bzw. IFRS 11 beantwortet werden, - formlos - zur Verfügung zu stellen bzw. zu übermitteln. Sämtliche Informationen werden anonymisiert und vertraulich behandelt.
Das DRSC bittet um eine frühestmögliche Zulieferung, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2012 – per Email an zimniok@drsc.de oder bahrmann@drsc.de.