FEE veröffentlicht weitere Anmerkungen zur Überarbeitung der Bilanzrichtlinien
25.05.2012
Vor dem Hintergrund der fortdauernden Erörterung der Überarbeitung der Bilanzrichtlinien durch den Rechtsausschuss (JURI) des Europäischen Parlaments hat der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) weitere Anmerkungen zu den Änderungsvorschlägen an den Vorsitzenden des Auschsusses Klaus-Heiner Lehne geschickt.
Das jetzt veröffentlichte Schreiben des FEE stellt eine Ergänzung zu seiner Stellungnahme vom Februar 2012 dar. In der Stellungnahme hatte FEE damals das Ziel einer besseren Regulierung und Vereinfachung und die Überarbeitung der Bilanzierungsrichtlinien unterstützt, die Vorschläge der EU-Kommission aber nur als ersten Schritt in die richtige Richtung bezeichnet.
In dem neuen Schreiben an JURI streicht FEE in Bezug auf die Überarbeitung der Bilanzrichtlinien noch einmal folgende Punkte heraus bzw. führt sie erstmalig an:
- Allgemeine Rechnungslegungsprinzipien sollte auf alle Aspekte der Finanzberichterstattung angewendet werden.
- Die Anwendung des Vorsichtsprinzips führt nicht zu Verzerrung.
- Das Wesentlichkeitsprinzip trägt zu relevanten Fianzinformationen und zur Vereinfachung bei.
- Das Prinzip der wirklichkeitsgetreuen Darstellung sollte ein Eckpunkt der Finanzberichterstattung bleiben.
- Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert sollte als Wahlrecht für die Mitgliedstaaten zugelassen werden.
- Die Gestattung der Einreichung von Abschlüssen in XBRL-Format sollte erwogen werden.
- Die Reduzierung der Mindestangaben ist bedenklich.
- Indirekte Kosten sollten für kleine Unternehmen nicht verpflichtend Teil der Kosten eines erzeugten Vermögenswerts sein.
Sie können sich das englischsprachige Schreiben, in dem auch auf die Überarbeitung der Transparenzrichtlinie eingegangen wird, direkt von der Internetseite des FEE herunterladen.