Abschließender Bericht zur Einrichtung des US-amerikanischen Gremiums für nicht börsennotierte Unternehmen

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31.05.2012

Die US-amerikanische Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) hat ihren endgültigen Bericht zur Einrichtung des neuen Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) veröffentlicht, der bestimmen wird, ob Ausnahmen von oder Änderungen an bestehendes US-GAAP-Vorschriften notwending sind, um den Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nicht börsennotierter Unternehmen gerecht zu werden. Im engültigen Bericht werden die genauen Details zum neuen Gremium genannt.

Wie zuvor berichtet haben die Treuhänder der US-amerikanischen Stiftung für Rechnungslegung (Financial Accounting Foundation, FAF) die Einrichtung eines Rats für nicht börsennotierte Unternehmen (Private Company Council, PCC) zur Verbesserung des Prozesses für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte Unternehmen angekündigt. Der gestern veröffentlichte abschließende Bericht nennt die Details in Bezug auf die Rolle und die Verantwortlichkeiten des neuen PCC.

Die nachfolgende Zusammenfassung basiert auf  Übersetzungen von Auszügen aus dem Bericht.

 

  • Befugnisse und Verantwortlichkeiten - Der PCC wird zwei wesentliche Verantwortlichkeiten haben: (1) Feststellung, ob Ausnahmen von oder Änderungen an den bestehenden US-GAAP notwendig sind, um den Bedürfnissen der Adressaten von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen gerecht zu werden; (2) Arbeit als hauptsächliches Beratungsgremium für den Financial Accounting Standards Board (FASB) im Hinblick auf die sachgerechte Behandlung von nicht börsennotierten Unternehmen bei Sachverhalten, die sich derzeit zwecks aktiver Erwägung auf der fachlichen Agenda des FASB befinden.
  • Mitgliedschaft und Amtszeiten - Der PCC wird aus 9 bis 12 Mitgliedern einschließlich eines Vorsitzenden bestehen. Sie alle werden von den Treuhändern ernannt. Der Vorsitzende des PCC wird in keiner Weise mit dem FASB in Verbindung stehen und wird über substantielle aktive Erfahrung mit und in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen verfügen. Die Mitglieder des PCC werden aus Abschlussadressaten und -erstellern sowie anderen Mitgliedern aus der Praxis bestehen, die über bedeutende Erfahrung im Lesen, Erstellen und/oder Prüfen von Abschlüssen von nicht börsennotierten Unternehmen verfügen. Die Mitglieder werden zunächst auf drei Jahre ernannt und können für weitere zwei Jahre wiederberufen werden.
  • Verbindung zum FASB und Unterstützung durch den Stab - Ein Mitglied des FASB wird als Verbindung zum PCC abgestellt. Verwaltungs- und Fachmitarbeiter des Stabs werden ausgewählt, um den PCC zu unterstützen und mit ihm zusammenzuarbeiten, um einen Ausgleich zu den Ressourcen des FASB herzustellen und doppelte Arbeit zu vermeiden.
  • Sitzungen - Während der ersten drei Jahre seines Bestehens wird der PCC mindestens fünf Sitzungen jährlich abhalten, wobei zusätzliche Sitzungen eingeschoben werden, wenn der Vorsitzende des PCC dies für notwendig hält. Die Sitzungen des PCC werden öffentlich abgehalten.
  • Agendasetzung des PCC und Konsultationsprozess für bestehende Vorschriften nach US-GAAP - Der PCC legt seine Agenda in Abstimmung mit dem FASB und unter Berücksichtigung der Einreichungen von Interessengruppen fest. Auf Grundlage von zuvor mit dem FASB abgestimmten Kriterien wird der PCC eine Überprüfung der bestehenden Vorschriften nach US-GAAP durchführen und Standards identifizieren, die für mögliche Änderungen oder Ausnahmen infrage kommen. Vorgeschlagene Änderungen an oder Ausnahmen von den Vorschriften nach US-GAAP, die der PCC verabschiedet, werden dem FASB zwecks endgültiger Entscheidung vorgelegt.
  • Rolle des PCC bei Projekten auf der Agenda des FASB - Bei Projekten, die sich zwecks aktiver Erwägung auf der fachlichen Agenda des FASB befinden, ist der PCC das hauptsächliche Beratergremium für den FASB hinsichtlich der Auswirkungen auf nicht börsennotierte Unternehmen. Empfehlungen des PCC werden bei den Beratungen des FASB berücksichtigt,
    und der FASB trägt die Verantwortung dafür, dass in der Grundlage für Schlussfolgerungen seiner vorgeschlagenen und endgültige Aktualisierungen der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Updates, ASU) dokumentiert wird, wie er die Bedürfnisse von nicht börsennoteirten Unternehmen und die Empfehlungen des PCC berücksichtigt hat.
  • Aufsicht - die Treuhänder der FAF werden eigens einen Ausschuss der Treuhänder einrichten (den sogenannten Private Company Review Committee), der die Verantwortung der Hauptaufsicht über den PCC während der ersten drei Jahre seiner Tätigkeit trägt. Der Aufsichtsausschuss wird sowohl den PCC als auch den FASB für die ausreichende Berücksichtigung von Sachverhalten in Bezug auf nicht börsennotierte Unternehmen im Standardsetzungsprozess verantwortlich halten.
  • Beurteilung durch die FAF-Treuhänder nach drei Jahren - Nach den ersten drei Jahren der Tätigkeit des PCC werden die Treuhänder der FAF eine Gesamtbeurteilung vornehmen, um festzustellen, ob die Zielsetzung des PCC erreicht wird und ob ggf. weitere Änderungen am Standardsetzungsprozess für nicht börsennotierte Unternehmen notwendig sind.

Sie könne sich den vollständigen Bericht in englischer Sprache direkt von der Internetseite des FASB herunterladen.

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