IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses heraus
03.05.2012
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an elf International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.
Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.
Die Änderungen sollen größtenteils für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. (Eine Ausnahme sind die Änderungen an IFRS 3 und die Folgeänderungen an IFRS 9, die für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.) Eine frühere Anwendung aller Änderungen soll zulässig sein, für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.
IFRS | Thema der Änderung |
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IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen | Klarstellung der Definition von 'Ausübungsbedingungen' |
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (mit Folgeänderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente) | Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss |
IFRS 8 Geschäftssegmente |
Zusammenfassung von Geschäftssegmenten Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens |
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts | Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses | Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig |
IAS 7 Darstellung der Zahlungsströme | Gezahlte Zinsen, die aktiviert werden |
IAS 12 Ertragsteuern | Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste |
IAS 16 Sachanlagen | Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung |
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen | Mitglieder der Unternehmensführung |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten | Harmonisierung der Angaben zum Nutzungswert und zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten |
Der Entwurf ist über die die Rubrik 'Zur Kommentierung stehend' auf der Internetseite des IASB zugänglich. Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier. Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 5. September 2012.