Entwurf eines IFAC-Leitfadens für wirksame Berichterstattung durch Unternehmen
24.05.2012
Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf mit dem Titel "Leitlinien zur internationalen besten ausgeübten Praxis - Elf Prinzipien für wirksame Unternehmensberichterstattungsprozesse" herausgegebn. Der als Abkürzung IGPG genannte Leitfaden biete eine große Bandbreite von Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis in der Berichterstattung durch Unternehmen.
Das erklärte Ziel des IGPG ist, Maßstäbe guter Praxis bei der Umsetzung wirksamer Berichterstattungsprozesse in Unternehmen zu setzen und insbesondere aktiven berufsständischen Rechnungslegern und ihren Unternehmen dabei zu helfen, einen Kreislauf beständiger Verbesserungen ihrer Berichterstattungsprozesse einzurichten, um internen und externen Parteien dabei zu helfen, informierte Entscheidungen in Bezug auf dieses Unternehmen zu treffen, indem hochwertige finanzielle und nicht finanzielle Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Im Entwurf werden die folgenden Prinzipien genannt:
- Verpflichtung auf einen wirksamen Berichterstattungsprozess
- Festlegen von Rollen und Verantwortlichkeiten
- Planung und Kontrolle des Berichterstattungsprozeses
- Einbindung betroffener Partein
- Definition des Berichterstattungsinhalts
- Auswahl von Rahmenkonzepten und Standards
- Bestimmung des Berichterstattungsprozesses
- Analyse und Interpretation der berichteten Informationen
- Einholung von Beratung und Sicherstellung von Rechenschaftspflicht und Transparenz
- Überprüfung und Verbesserung des Berichterstattungsprozesses
In Bezug auf die Zielsetzung der Auswahl von Rahmenkonzepten und Standards heißt es im Entwurf wie folgt:
Das Unternehmen sollte Rahmenkonzepte, Standards und Leitlinien nutzen, um wirksame Berichterstattungsprozesse zu entwickeln und um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen angegeben werden. Berufsständische Rechnungsleger müssen sich gegebenfalls Quellen zuwenden, die jenseits der gegenwärtigen Rechnungslegungsstandards und -vorschriften liegen, um die besten Entscheidungen hinsichtlich der Berichterstattungsstrategie zu treffen, sodass das Berichtsformat, der Zeitpunkt, der Inhalt und der Ansatz Transparenz, Glaubwürdigkeit, Relevanz und Nützlichkeit für die verschiedenen Interessengruppen bieten. Berufsständische Rechnungsleger mussen mit den einschlägigen Berichterstattungsrahmenkonzepten wie beispielsweise dem Leitliniendokument zur Lageberichterstattung des International Accounting Standards Board (IASB) und dem Rahmenkonzept zur integrierten Berichterstattung, das vom International Integrated Reporting Coucil (IIRC) entwickelt wird, vertraut sein (siehe Anhang B für einen Überblick über die verschiedenen Rahmenkonzepte).
Zu dem Entwurf kann bis zum 23. August 2012 Stellung genommen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IFAC.