IFRS Interpretations Committee veröffentlicht vorgeschlagene Leitlinien zu Abgaben und zu Put-Optionen

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31.05.2012

Das IFRS Interpretations Committee hat heute zwecks öffentlicher Stellungnahme vorgeschlagene Leitlinien zur Bilanzierung von (1) Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden, und (2) Put-Optionen, die von einem Mutterunternehmen über Anteile eines Tochterunternehmens geschrieben werden, die von einem nicht beherrschenden Anteilseigner gehalten werden, veröffentlicht.

 

Abgaben

Das Komitee erwog, wie ein Unternehmen die Zahlung von Abgaben in seinem Abschluss bilanzieren sollte. Behörden erheben teilweise Abgaben oder Gebühren, wenn Unternehmen in spezifischen Märkten tätig werden, z.B. in einem spezifischen Land, einer spezifischen Region oder in einem spezifischen Markt eines Landes.

In diesem Zusammenhang war dem Komitee die Frage vorgelegt worden, wie die Unternehmen solche Gebühren (bei denen es sich nicht um Ertragsteuern handelt) in ihren Abschlüssen bilanziell abzubilden haben, insbesondere zu welchem Zeitpunkt die Gebühr erstmals zu erfassen ist. In dem vorgelegten Entwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden wird vorgeschlagen, dass es sich bei dem den Ansatz der Schuld auslösenden verpflichtenden Ereignis um die Aktivität handelt, die gemäß gesetzlicher Vorschrift die Zahlung der Gebühr auslöst.

Stellungnahmen zum Vorschlag zu Abgaben werden bis zum 5. September 2012 erbeten.

Der Entwurf DI/2012/1 und die zugehörige Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar.

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 herausgegeben. In dem Newsletter werden die wesentlichen Inhalte des neuen Entwurfs samt dessen bilanziellen Auswirkungen dargestellt.

 

Put-Optionen

Das Komitee erwog, wie die finanzielle Verpflichtung zu bewerten sei, die entsteht, wenn ein Mutterunternehmen die Anteile seines Tochterunternehmens gegen Barmittel oder gegen einen anderen finanziellen Vermögenswerte erwerben muss und das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinen Konzernabschluss für den Barwert des Optionsausübungspreises aufnehmen muss.

Der veröffentlichte Entwurf DI/2012/2 Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen bezieht sich auf die Bilanzierung für geschriebene Optionen eines Mutterunternehmens in Bezug auf (Eigenkapital-) Anteile an einem Tochterunternehmen, die von einem Anteilsinhaber dieser „nicht beherrschenden Anteile“ gehalten werden. Bei einer geschriebenen Option handelt es sich um einen Vertrag, der dem Käufer der Option das Recht gewährt, einen spezifizierten Vermögenswert an den Stillhalter bzw. den Aussteller der Option zu einem spezifizierten Preis und zu einem spezifizierten Zeitpunkt zu veräußern. Sofern ein Mutterunternehmen dazu verpflichtet ist, die (Eigenkapital-) Anteile an seinem Tochterunternehmen gegen Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu erwerben, muss das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinem Konzernabschluss in Höhe des beizulegenden Zeitwerts des Optionsausübungspreises ansetzen.

Dem Komitee war in diesem Zusammenhang die Frage vorgelegt worden, wie bei der Folgebewertung dieser finanziellen Verbindlichkeit vorzugehen ist, da insofern erheblich voneinander abweichende Auslegungen bestehen. Die vorgelegte Frage hat das Komitee in dem Entwurf der Interpretation vorschlagsweise beantwortet. Demzufolge sind alle Folgebewertungsänderungen der finanziellen Verbindlichkeit gemäß IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung bzw. IFRS 9 Finanzinstrumente in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Stellungnahmen zum Vorschlag zu Put-Optionen werden bis zum 1. Oktober 2012 erbeten.

Der Entwurf DI/2012/2 und die zugehörige Presseerklärung sind auf der Internetseite des IASB verfügbar. Von den Vorschlägen ist auch eine französische Fassung vefügbar.

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