Neuseeländischer Regulierer bittet im Stellungnahmen zu nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Informationen

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29.05.2012

Die neuseeländische Finanzmarktaufsicht (Financial Markets Authority, FMA) hat vorgeschlagene Leitlinien zur Veröffentlichung von nicht auf Rechnungslegungsprinzipien basierenden Finanzinformationen herausgegeben. Die Leitlinien beschreiben die Erwartungen der FMA an Finanzinformationen, die in Unternehmensdokumenten wie beispielsweise Transaktionsunterlagen oder Marktankündigungen verwendet werden. Die Leitlinien basieren größtenteils auf kürzlich in Australien veröffentlichten Leitlinien und weisen auf ein international verbreitetes Problem hin.

Die vorgeschlagenen Leitlinien widmen sich dargestellten Finanzinformationen, die nicht im Einklang mit den Grundsätzen allgemein akzeptierter Bilanzierungspraxis stehen (nach neuseeländischem Recht definierte "GAAP", die die IFRS-Äquivalente einschließen). In den Leitlinien werden bekannte Formen dieser Informationen wie beispielsweise die alternativen Kennzahlen 'zugrunde liegender Gewinn' und 'normalisierter Gewinn' angesprochen.

Die FMA gibt in diesen Leitlinien ihrer Ansicht Ausdruck, dass "Adressaten von Finanzinformationen vernünftigerweise erwarten können, dass die dargestellten Informationen im Einklang mit den anerkannten Rechnungslegungsprinzipien erstellt werden". Um sicherzustellen, dass die nicht auf Rechnunglegungsprinzipien basierenden Informationen nicht irreführend sind, nennt die FMA einige Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Fragen, warum die alternativen Kennzahlen nützlich sind, wie sie berechnet werden und wie sie auf die Finanzinformationen ünerzuleiten sind, die im Abschluss dargestellt werden. In den Leitlinien wird außerdem festgehalten, dass die Informationen unvoreingenommen sein müssen und keine Posten beschreiben sollen, die einmalig und nicht wiederkehrend sind.

Außerdem sind Leitlinien zu Informationen enthalten, die Transaktionsunterlagen wie beispielsweise in Emissionsprospekten betreffen, und es wird darauf hingewiesen, dass Finanzinformationen in solchen Dokumenten nach neuseeländischem Recht in bestimmter Hinsicht mit den Rechnungslegungsprinzipien übereinstimmen müssen. Es wird festgehalten, dass andere Finanzinformationen wie beispielsweise pro-forma-Informationen im Einklang mit den Ansatz- und Bewertungskriterien der Rechnungslegungsprinzipien erstellt werden müssen; weitere Leitlinien zur Darstellung sind ebenfalls enthalten.

Die vorgeschlagenen Leitlinien stützen sich stark auf ähnliche Leitlinien, die von der australischen Wertpapier- und Investitionsaufsicht (Australian Securities and Investments Commission, ASIC) herausgegeben wurden. Der auf der Internetseite der ASIC in englischer Sprache verfügbare Leitfaden, der im Dezember 2011 herausgegeben wurde, geht über den von der FMA veröffentlichten vorgeschlagenen Leitfaden hinaus, indem er zusätzliche Hinweise zur Angabe von Finanzinformationen im Abschluss selbst enthält. Dabei werden auch durchaus umstrittene Ansichten der ASIC bei beispielsweise der Frage deutlich, ob zusätzliche Zwischenzeilen und -summen in der Gesamtergebnisrechnung sachgerecht sind. (Weitere Informationen zum Leitfaden der ASIC finden Sie in einem englischsprachigen Accounting Alert unserer australischen Kollegen).

Zu den vorgeschlagenen Leitlinien kann bis zum 29. Juni 2012 Stellung genommmen werden. Weiterführende Informationen in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der FMA.

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