IASB gibt Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses 2011-2013 heraus

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20.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/2 'Jährliche Verbesserungen 2011-2013 (Vorgeschlagene Änderungen an den International Financial Reporting Standards)' herausgegeben, der die jüngsten Vorschläge in Bezug auf kleinere Änderungen an bestehenden IFRS enthält.

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Mit dem heute veröffentlichten Entwurf werden Änderungen an den folgenden Verlautbarungen vorgeschlagen:

Verlautbarung Vorgeschlagene Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen)
Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS
Stellt klar, dass ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vorzeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures
Stellt klar:
  • vom Anwendungsbereich von IFRS 3 ist die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen wie in IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen definiert ausgeschlossen;
  • die Ausnahme vom Anwendungsbereich in Paragraf 2(a) in IFRS 3 gilt nur für den Abschluss des Joint Venture oder der gemeinschaftlichen Tätigkeit selbst.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Anwendungsbereich von Paragraf 52 (Ausnahme für Portfolien)
Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolien in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge beinhaltet, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt
Stellt klar, dass sich IFRS 3 und IAS 40 nicht gegenseitig ausschließen. Die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 erfüllt, erfordert die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander.

Das vorgeschlagene Datum des Inkrafttretens für die Änderungen sind Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung soll gestattet sein.

Der Entwurf enthält keine Vorschläge zur Anwendung der erlösbasierten Abschreibung nach IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte, da der IASB auf seiner Sitzung im Oktober 2012 entschieden hat, diese Vorschläge in einem eigenen Entwurf zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen.

Die Vorschläge ergänzen die Vorschläge im Rahmen der jährlichen Verbesserungen 2010-2012, zu denen ein Entwurf im Mai 2012 veröffentlicht wurde und deren Fertigstellung im zweiten Quartal 2013 erwartet wird.

Die Stellungnahmefrist für den heute veröffentlichten Entwurf beträgt 90 Tage und endet am 18. Februar 2013.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen eine Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs und der Entwurf selbst zur Verfügung.

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