DRSC nimmt Stellung zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU
26.11.2012
Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB bezüglich dessen Bitte um Einreichung von Informationen hinsichtlich der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU Stellung genommen.
Das DRSC stellt seine Anmerkung unter den Vorbehalt, dass der IFRS für KMU nicht für die Anwendung in Deutschland übernommen wurde und daher keine Erfahrungen in Bezug auf dessen Anwendung durch deutsche KMU vorliegen.
Dennoch beteiligt sich das DRSC an der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU und macht Anmerkungen in zwei grundlegenden Bereichen: den Annahmen des IASB in Bezug auf Adressaten und Erstellern von KMU-abschlüssen und dem Überprüfungsprozess und den Kriterien für die Änderungen am IFRS für KMU. In beiden Bereichen sieht das DRSC noch weiteren Klarstellungsbedarf.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.