FASB schlägt Klarstellung des Anwendungsbereichs der Aufrechnungsvorschriften vor

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29.11.2012

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) herausgegeben, mit der klargestellt werden soll, welche Instrumente und Geschäftsvorfälle unter die Angabevorschriften nach ASU 2011-11 'Angaben zur Aufrechnung von Vermögenswerten und Schulden' fallen. Die derzeitigen Aufrechnungsangaben nach US-GAAP sind das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts mit dem IASB.

Mit dem neuen Entwurf soll Bedenken von Anwendern entgegengetreten werden, dass der Umfang der Angabevorschriften unter ASU 2011-11 zu groß ist und dass die Kosten aus der Befolgung der ASU jeglichen Nutzen, der schlussendlich den Adressaten von Abschlüssen entsteht, übersteigen.

ASU 2011-11 ist das Ergebnis eines gemeinsamen Projekts von IASB und FASB, das ursprünglich darauf abgezielt hatte, die Unterschiede zwischen den einschlägigen Rechnungslegungsstandards zur Saldierung von Finanzinstrumenten zu adressieren. Der FASB entschied sich jedoch, die gegenwärtigen US-amerikanischen Vorschriften beizubehalten. Daher verständigten sich die Boards darauf, sich auf die Entwicklung harmonisierter Angabevorschriften zu konzentrieren, die den Abschlussadressaten gestatten sollen, das Ausmaß, in dem nach IFRS bzw. US-GAAP bilanzierende Unternehmen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt sind, leichter vergleichen zu können.

Gleichzeitig mit der Veröffentlichung von ASU 2011-11 hatte der IASB im Dezember 2011 Änderungen an IFRS 7 herausgegeben, die zu den gleichen Angabevorschriften führten. Wenn die vorgeschlagene ASU des FASB finalisiert wird, würde das bedeuten, dass nach US-GAAP demnächst weniger Finanzinstrumente unter die Angabevorschriften fallen als nach IFRS.

Auf der IASB-Sitzung im November 2012 hat der Stab des IASB den IASB über die vorläufigen Entscheidungen des FASB zum Umfang der Aufrechnungsangaben informiert und empfohlen, dass der IASB keine Änderung der Angabevorschriften unter IFRS vornimmt. Da es sich um eine Unterrichtseinheit ahndelte, wurden keine Entscheidungen gefällt. Es steht nicht fest, ob der IASB sich dieses Sachverhalts in Zukunft noch einmal annehmen wird.

Die Vorschriften in der vorgeschlagenen ASU sollen für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und Zwischenberichtsperioden, die innerhalb dieser jährlichen Berichtsperioden liegen, in Kraft treten. Die Änderungen wären rückwirkend auf alle dargestellten Vergleichsperioden anzuwenden.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis 21. December 2012 erbeten.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache:

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