IASB veröffentlicht Vorschläge in Bezug auf begrenzte Änderungen an IFRS 9

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28.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010))' herausgegeben. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte finanzielle Vermögenswerte eingeführt.

Die vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente sollen folgenden Zweck erfüllen:

  • Adressierung bestimmter Anwendungsfragen, die von interessierten Parteien aufgebracht worden sind;
  • Berücksichtigung des Zusammenwirkens des Klassifizierungs- und Bewertungsmodells mit dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen;
  • Reduzierung von wesentlichen Unterschieden zum vorläufigen Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für Finanzinstrumente des Financial Accounting Standards Board’s (FASB).

In die neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' wären bestimmte finanzielle Vermögenswerte einzuordnen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • die vertraglichen Zahlungsströme aus den Vermögenswerten stellen ausschließlich Rückzahlungen des Nominals und Zinszahlungen dar, und
  • die Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das weder ausdrücklich darauf abzielt, die Vermögenswerte zu halten, noch ausdrücklich darauf abzielt, sie zu veräußern.

Darüber hinaus wird in einem neu aufgenommenen Paragrafen klargestellt, dass Bewertungserfolge aus einem finanziellen Vermögenswert in der neuen Bewertungskategorie mit der Ausnahme von Wertminderungsverlusten und Erfolgen aus der Fremdwährungsumrechnung im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind. Bei Abgang wären jegliche Bewertungserfolge, die zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, in das Periodenergebnis umzubuchen (sog. Recycling).

In den Anwendungsleitlinien zum Entwurf sind verschiedene Beispiele für finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Rückzahlungen des Nominals und Zinszahlungen darstellen, sowie für Fälle, in denen das Geschäftsmodell eines Unternehmens darin besteht, Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch zu Veräußerungszwecken zu halten, enthalten.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein Schritt zurück in Richtung der derzeitigen Vorschriften in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, obwohl wichtige Unterschiede bestehen bleiben. So ist bspw. die Verwendung der neuen Bewertungskategorie verpflichtend und nicht optional, wie das bei der AFS-Kategorie in IAS 39 der Fall ist.

In dem Entwurf wird weiterhin vorgeschlagen, dass nach Fertigstellung künftig nur noch die vollständige Version von IFRS 9 (einschließlich der Kapitel zu Klassifizierung und Bewertung, sowie Wertminderung und allgemeine Sicherungsbilanzierung) nach Fertigstellung für die erstmalige vorzeitige Anwendung zugelassen sein soll. Einzige Ausnahme soll die mögliche vorzeitige Anwendung allein der Vorschriften in Bezug auf das eigene Kreditrisiko in IFRS 9 sein. Damit würde die jetzige Wahlfreiheit entfallen, welche Version von IFRS 9 vorzeitig angewendet wird.

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 28. März 2013 möglich.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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