Neuseeland finalisiert gestuftes Berichterstattungssystem für gewinnorientierte Unternehmen

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16.11.2012

Der neuseeländische Rechnungslegungsrats (External Reporting Board, XRB) und der neuseeländische Standardsetzer New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) haben ein Paket von Standards für gewinnorientierte Unternehmen herausgegeben, die den ersten Schritt der Umsetzung des neuen Rechnungslegungsrahmenkonzepts für Neuseeland darstellen. Mit dem Paket wird ein mehrstufiges Berichtssystem für gewinnorientierte Unternehmen eingeführt, das die vollständig mit den IFRS im Einklang stehenden NZ IFRS, ein System der reduzierten Angaben (Reduced Disclosure Requirements, RDR) zu den vollen NZ IFRS (NZ RDR), bestehende Vorschriften zur gestuften Berichterstattung und alte neuseeländische Rechnungslegungsgrundsätze umfasst.

Die letzten beiden Stufen des Berichtsystems sind Übergangsstufen und werden später entfallen, sodass NZ IFRS und NZ RDR übrigbleiben. Die Übergangsstufen entfallen, wenn gesetzliche Änderungen, die im neuseeländischen Gesetz über die Finanzberichterstattung 2012 vorgesehen sind, in Kraft treten. Mit den Änderungen wird die gesetzliche Pflicht in Bezug auf die Erstellung von Abschlüssen nach den Rechnungslegungsgrundsätzen entfallen.

Gewinnorientierte Unternehmen, die die NZ IFRS anwenden, müssen eine uneingeschränkte Erklärung der Einhaltung der IFRS leisten. Unternehmen, die die NZ RDR anwenden, folgen den vollen IFRS-Vorschriften in Bezug auf Ansatz und Bewertung, aber müssen nicht alle Darstellungs- und Angabevorschriften der IFRS erfüllen.

In der folgenden Tabelle bieten wir einen Überblick über die einzelnen Stufen des Berichterstattungssystems.

 

Stufe Unternehmen anzuwendende Standards
1 per Definition öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen und per Definition große gewinnorientierte Unternehmen des öffentlichen Sektors
NZ IFRS
2

nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen und nicht große gewinnorientierte Unternehmen des öffentlichen Sektors,
die sich für eine Berichterstattung nach den Vorschriften für Stufe 2 entscheiden

NZ RDR
3 nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen, bei denen alle Eigentümer Mitglied der Unternehmensleitung sind, und nicht große Unternehmen,
die sich für eine Berichterstattung nach den Vorschriften für Stufe 3 entscheiden*
gestuftes System der NZ IFRS-Berichterstattung*
4 nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen ohne Einreichungspflicht  und nicht große Unternehmen,
die sich für eine Berichterstattung nach den Vorschriften für Stufe 4 entscheiden*
alte Rechnungslegungsstandards*

*Übergangsstufe

Obwohl mit dem Paket von Standards für gewinnorientierte Unternehmen auch die Rechnungslegung für gemeinnützige Unternehmen neu strukturiert wird, werden die Standards vorläufig nicht geändert, da man die Ergebnisse weiterer Phasen für die Rechnungslegung durch diese Unternehmen im öffentlichen Sektor abwarten will.

Das neue Berichterstattungssystem steht weitgehend im Einklang mit den Vorschlägen vom April 2012. Das neue System tritt zum 1. Dezember 2012 in Kraft.

Auf der Internetseite des XRB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärung zur Verfügung, über die Sie auch zu den einzelnen Gesetzestexten und weiteren Informationen gelangen.

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