Stellungnahme von Deloitte zur umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU

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22.11.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zu dessen Bitte um Einreichung von Informationen hinsichtlich der umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU eingereicht.

In unserer Stellungnahme stimmen wir zu, dass die Überprüfung des IFRS für KMU, die alle drei Jahre stattfinden soll, umfassend sein sollte, aber wir geben der Meinung Ausdruck, dass ein zugrundeliegendes Prinzip für mögliche Änderungen am Standard entwickelt werden sollte. Dies würde es ermöglichen, sicherzustellen, dass ein einheitlicher Ansatz gewählt wird und dass das innere Prinzip des IFRS für KMU und sein Verhältnis zu den vollen IFRS gewahrt bleibt.

In unserer Stellungnahme halten wir fest, dass wir der Meinung sind, dass die folgenden Prinzipien gelten sollten:

  • Der IFRS für KMU sollte nicht geändert werden, um Änderungen an den vollen IFRS widerzuspiegeln, die zu komplex und bedeutend sind wie die überarbeiteten Vorschriften zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen und der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts, die in IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 13 enthalten sind, bevor diese in Kraft getreten sind. Vielmehr sollte die Angemessenheit der Aufnahme eines bedeutenden neuen Standards in den IFRS für KMU erst dann beurteilt werden, wenn Erfahrungen mit dessen Anwendung unter den vollen IFRS vorliegen. Die Überprüfung nach der Einführung mag einen geeigneten Zeitpunkt für diese Beurteilung bieten.
  • Jegliche Aufnahme eines Standards der vollen IFRS in den IFRS für KMU sollte unter Wahrung des konzeptionellen Modells des Standards erfolgen.
  • Bei der Beurteilung eines Standards der vollen IFRS im Hinblick auf eine mögliche Aufnahme in den IFRS für KMU sollte der Board (wie im Leitfaden zum IFRS für KMU vom Oktober 2010 festgehalten) die Kosten und die Möglichkeiten der KMU im Hinblick auf die Erstellung von Finanzinformationen berücksichtigen, bevor er sich für ein komplexeres Modell entscheidet.
  • Es sollte nur dann erwogen werden, eine Entscheidung des IASB, einfachere Vorschriften als in den vollen IFRS in den IFRS für KMU aufzunehmen, rückgängig zu machen, wenn es klare Hinweise gibt, dass dies notwendig ist.

In dem Schreiben gehen wir auch auf andere Sachverhalte ein. So sind wir der Meinung, dass lokale Behörden am besten in der Lage sind, zu beurteilen, wie der Finanzberichterstattungsrahmen für Unternehmen, die den IFRS für KMU anwenden, in ihrem Rechtskreis ausgestaltet sein sollte. Außerdem sollte die Art von Unternehmen, für die der IFRS für KMU entwickelt wurde, klar benannt werden. Ebenso muss der Entwicklungsprozess für jegliche Änderungen am Standard formuliert werden.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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