November

Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Dezember - Sitzungspapiere verfügbar

29.11.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt auf seiner Internetseite den größten Teil der Sitzungspapiere für die Sitzungen seines IFRS-Fachausschusses, seines HGB-Fachauasschusses und der gemeinsamen Sitzung beider Gremien im Dezember 2012 zur Verfügung. Die noch fehlenden Papiere sollen in Kürze folgen.

Die folgenden Verknüpfungen bringen Sie zu den entsprechenden Unterseiten auf der Internetseite des DRSC mit den Tagesordnungen und Sitzungspapieren für die einzelnen Sitzungen:

IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung zur handelsbilanziellen Abbildung von Verschmelzungen

29.11.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) kündigt auf seiner Internetseite die Veröffentlichung einer neuen IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung zum Thema der handelsbilanziellen Abbildung von Verschmelzungen an.

In IDW RS HFA 42 werden Fragen zur Rechnungslegung bei den an einer Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern sowie deren Anteilsinhabern behandelt. Die endgültige Fassung enthält auch Besonderheiten der Bilanzierung bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen innerhalb der EU, hinzu kommt eine Aussage zur Behandlung verschmelzungsbedingter Ertragsteuern.

IDW RS HFA 42 wird in Heft 12/2012 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 4/2012 veröffentlicht werden.

Stellungnahmen von Deloitte zu jüngsten Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

28.11.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu vier vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die in der Septemberausgabe 2012 des 'IFRIC Update'-Newsletters veröffentlicht wurden. Wir stimmen den Beobachtungen des Komitees in Bezug auf seine vorläufige Agendaentscheidung zur Beurteilung der fortlaufenden Beschäftigung nach IFRS 3 nicht zu, und wir teilen die Position nicht, die das Komitee in Bezug auf Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumente mit einem negativen Zinsertrag eingenommen hat. Wir stimmen den anderen Agendaentscheidungen allgemein zu, aber schlagen eine Reihe von Verbesserungen vor.

Nachfolgend geben wir die wesentlichen Inhalte unserer Stellungnahmen wieder. Die Verknüpfungen führen Sie dann jeweils auf die englischsprachigen Originale.

IFRS 3 — Fortlaufende Beschäftigung

Bei diesem Sachverhalt geht es um die Klarstellung der sachgerechten bilanziellen Behandlung von bedingten Zahlungen an veräußernde Anteilseigner nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse unter Umständen, unter denen diese veräußernden Anteilseigner Arbeitnehmer werden oder bleiben. Insbesondere war es in der Einreichung um die Frage gegangen, ob Paragraf B55(a) von IFRS 3 abschließend klärt, dass Zahlungen an einen Arbeitnehmer, die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen, eine Gegenleistung für Leistungen nach dem Zusammenschluss sind.

Wir halten in unserer Stellungnahme Folgendes fest:

  • Wir stimmen der Beobachtung des IFRS Interpretations Committee nicht zu, dass eine Vereinbarung, nach der bedingte Zahlungen automatisch verfallen, wenn ein Arbeitsverhältnis endet, zu der Schlussfolgerung führt, dass die Vereinbarung eine Gegenleistung für Leistungen nach einem Zusammenschluss ist.
  • Wir sind der Meinung, dass weder der Wunsch, eine Abweichung zu US-GAAP zu vermeiden, noch die Absicht, auf den Abschluss der Überprüfung nach der Einführung von FAS141R durch den FASB zu warten, angemessene Gründe sind, bei diesem Sachverhalt zu voreiligen Schlüssen zu kommen.
  • Der Bedarf einer gründlicheren Erwägung dieses Sachverhalts wird durch das Fallbeispiel illustriert, bei dem bei einem Unternehmenszusammenschluss alle veräußernden Anteilseigner Arbeitnehmer werden und alle Gegenleistungen für ihre Anteile bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses verfallen.

Zu unserer Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie hier.

IAS 39 — Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten mit negativen Zinserträgen - Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung

Bei diesem Sachverhalt geht es um die Frage des Ausweises negativer Zinserträge bei Finanzinstrumenten

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aber wir sind nicht der Meinung, dass die uneingeschränkt eingenommene Position (dass diese weder Zinserträge noch Zinsaufwand sind) sachgerecht ist, da sie voraussetzt, dass der negative Ertrag daraus entsteht, dass der Emittent eine Treuhändergebühr für die Verwahrung des Geldes des Halters erhebt. Dies mag nicht in allen Fällen der Fall sein, da es auch andere Umstände geben könnte, die zu einem negativen Zinsertrag führen.

Zu unserer Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie hier.

IAS 28 — Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen in separaten Abschlüssen

Bei diesem Sachverhalt geht es um die Frage der Wertminderung von Anteilen an assoziierten Unternehmen im separaten Abschluss.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen. Wir stimmen ebenfalls der Schlussfolgerung zu, dass Anteile Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten im separaten Abschluss eines Unternehmens im Einklang mit einer Bilanzierungsentscheidung nach Paragraf 38 von IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse nach IFRS oder Paragraf 10 von IAS 27 Separate Abschlüsse bilanziert werden, den Vorschriften nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten unterliegen (obwohl diese Schlussfolgerung von der früheren Schlussfolgerung des Komitees abweicht, die im IFRC Update vom Juli 2009 veröffentlicht wurde).

Zu unserer Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie hier.

IAS 27/IFRS 10 — Bargeldloser Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen im Konzernabschluss des beherrschenden Anteilseigners

Bei diesem Sachverhalt geht es um die Klarstellung, ob der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert einer unbaren Gegenleistung für den Erwerb eines nicht beherrschenden Anteils im Periodenergebnis des Konzernabschlusses des beherrschenden Anteilseigners erfasst werden sollte.

Wir stimmen der Entscheidung des IFRS Interpretations Committee zu, diesen Sachverhalt nicht auf seine Agenda zu nehmen, aber wir halten fest, dass der Verweis, dass in den IFRS 'allgemein gefordert wird', bei Ausbuchung eines Vermögenswerts Gewinne und Verluste im Periodenergebnis zu erfassen, durch einen Verweis auf die spezifischen Vorschriften in Paragraf 68 von IAS 16 Sachanlagen und Paragraf 113 von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte untermauert werden kann.

Zu unserer Stellungnahme in englischer Sprache gelangen Sie hier.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Aktualisierung der XBRL-Taxonomie hinsichtlich Investmentgesellschaften

28.11.2012

Die IFRS-Stiftung hat eine Interimsversion der XBRL-Taxonomie für IFRS 2012 veröffentlicht, um Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften widerzuspeigeln.

Am 31. Oktober 2012 hat der IASB die Verlautbarung Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) veröffentlicht. Mit der Verlautbarung werden IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen und IAS 27 Separate Abschlüsse geändert, um neu definierten Ivestmentgesellschaften eine Ausnahme von den Konsolidierungsregeln in Bezug auf bestimmte Tochterunternehemn zu gewähren.

Die jetzt herausgegebene Interimsversion der IFRS-Taxonomie enthält zusätzliche Konzepte, die die Änderungen widerspiegeln, die mit der neuen Verlautbarung eingeführt wurden und die bisher nicht Bestanhdteil der Taxonomie waren.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB. Unsere IAS Plus XBRL-Seite finden Sie hier.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

28.11.2012

Am 29. November 2012 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Agenda wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

IASB veröffentlicht Vorschläge in Bezug auf begrenzte Änderungen an IFRS 9

28.11.2012

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat den Entwurf ED/2012/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 (2010))' herausgegeben. Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde eine neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' für bestimmte finanzielle Vermögenswerte eingeführt.

Die vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente sollen folgenden Zweck erfüllen:

  • Adressierung bestimmter Anwendungsfragen, die von interessierten Parteien aufgebracht worden sind;
  • Berücksichtigung des Zusammenwirkens des Klassifizierungs- und Bewertungsmodells mit dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen;
  • Reduzierung von wesentlichen Unterschieden zum vorläufigen Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für Finanzinstrumente des Financial Accounting Standards Board’s (FASB).

In die neue Bewertungskategorie 'beizulegender Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis' wären bestimmte finanzielle Vermögenswerte einzuordnen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • die vertraglichen Zahlungsströme aus den Vermögenswerten stellen ausschließlich Rückzahlungen des Nominals und Zinszahlungen dar, und
  • die Vermögenswerte werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, das weder ausdrücklich darauf abzielt, die Vermögenswerte zu halten, noch ausdrücklich darauf abzielt, sie zu veräußern.

Darüber hinaus wird in einem neu aufgenommenen Paragrafen klargestellt, dass Bewertungserfolge aus einem finanziellen Vermögenswert in der neuen Bewertungskategorie mit der Ausnahme von Wertminderungsverlusten und Erfolgen aus der Fremdwährungsumrechnung im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen sind. Bei Abgang wären jegliche Bewertungserfolge, die zuvor im sonstigen Gesamtergebnis erfasst wurden, in das Periodenergebnis umzubuchen (sog. Recycling).

In den Anwendungsleitlinien zum Entwurf sind verschiedene Beispiele für finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungsströmen, die ausschließlich Rückzahlungen des Nominals und Zinszahlungen darstellen, sowie für Fälle, in denen das Geschäftsmodell eines Unternehmens darin besteht, Vermögenswerte sowohl zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme als auch zu Veräußerungszwecken zu halten, enthalten.

Die vorgeschlagenen Änderungen sind ein Schritt zurück in Richtung der derzeitigen Vorschriften in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, obwohl wichtige Unterschiede bestehen bleiben. So ist bspw. die Verwendung der neuen Bewertungskategorie verpflichtend und nicht optional, wie das bei der AFS-Kategorie in IAS 39 der Fall ist.

In dem Entwurf wird weiterhin vorgeschlagen, dass nach Fertigstellung künftig nur noch die vollständige Version von IFRS 9 (einschließlich der Kapitel zu Klassifizierung und Bewertung, sowie Wertminderung und allgemeine Sicherungsbilanzierung) nach Fertigstellung für die erstmalige vorzeitige Anwendung zugelassen sein soll. Einzige Ausnahme soll die mögliche vorzeitige Anwendung allein der Vorschriften in Bezug auf das eigene Kreditrisiko in IFRS 9 sein. Damit würde die jetzige Wahlfreiheit entfallen, welche Version von IFRS 9 vorzeitig angewendet wird.

Stellungnahmen zum Entwurf sind bis zum 28. März 2013 möglich.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

Ergebnisse der Sitzungen von Gremien des DRSC

28.11.2012

Das DRSC informiert auf seiner Internetseite über die Ergebnisse der 25. (außerordentlichen) Mitgliederversammlung des DRSC und der 5. Sitzung des Verwaltungsrats des DRSC.

Die außerordentliche Mitgliederversammlung des DRSC hatte ein Ersatzmitglied für den Nominierungsausschuss zu wählen, nachdem ein Mitglied des Nomierungsausschusses sein Amt niedergelegt hat (Ergebnisse auf der Internetseite des DRSC).

Auf der 5. Sitzung des Verwaltungsrats (VR) des DRSC wurden im Wesentlichen die folgenden Tagesordnungspunkte besprochen:

  • Bericht des VR-Vorsitzenden, Bericht des Präsidiums,
  • Grundsätze und Leitlinien,
  • VR-Termine 2013.

Die Ergebnisse der Sitzung sind auf der Internetseite des DRSC zusammengefasst.

IDW-Prüfungshinweis zu Krankenversicherungen

28.11.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass ein Prüfungshinweis zu Krankenversicherungen verabschiedet wurde.

Seit Anfang 2012 zählt die Prüfung der gesetzlichen Krankenversicherung zu den Vorbehaltsaufgaben von Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Der IDW Prüfungshinweis IDW PH 9.430.1 erläutert Besonderheiten der Rechnungslegung beim Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und wie sich diese bei der Prüfung der Jahresrechnung auswirken.

Der IDW Prüfungshinweis wird in den IDW Fachnachrichten 12/2012 veröffentlicht werden, ebenso in Supplement 4/2012 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".

Internetsendung der Ausbildungsinitiative der IFRS-Stiftung zu nicht-finanziellen Vermögenswerten

28.11.2012

Die IFRS-Stiftung hat angekündigt, am 12. Dezember 2012 eine Internetsendung auszustrahlen, in der erläutert werden soll, wie die IFRS-Lehrmaterialien verwendet werden können, die die Initiative entwickelt, um diejenigen zu unterstützen, die IFRS unterrichten. Die Materialien zielen darauf ab, Studierenden zu helfen, die Fähigkeit zu entwickeln, die Ermessensentscheidungen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die bei der Anwendung der IFRS notwendig sind. In der Sendung am 12. Dezember wird es um nicht-finanzielle Vermögenswerte gehen.

Das Ziel der Ausbildungsinitiative ist es, das Ziel der IFRS-Stiftung, das darin besteht, die Übernahme und einheitliche Anwendung eines einzigen Satzes hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse kleiner und mittelgroßer Unternehmen und aufstrebender Volkswirtschaften zu fördern, zu unterstützen. Zu den Leistungen der Ausbildungsinitiative gehören beispielsweise auch die jährliche Veröffentlichung der Einweisung in die IFRS für Führungskräfte und die Zurverfügungstellung von Lehrmaterialien zu einzelnen Standards - zuletzt im Oktober 2012 Lehrmaterialien zu IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts.

Die Betonung rahmenkonzeptbasierter Lehre ist eines von drei Kernprojekten, die im strategischen Plan der Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung für 2012-2016 festgehalten sind. (Der Plan steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.)

Die Internetsendung wird anderthalb Stunden dauern und als Schwerpunkt das Unterrichten zum Thema nicht-finanzielle Vermögenswerte haben. Sie wird am Nachmittag wiederholt (Anfangszeiten 10:30h und 16:30h deutscher Zeit).

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Registrierung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

ACCA sieht Möglichkeit, die Berichterstattung über islamische Finanzgeschäfte mit der Hilfe der IFRS zu vereinheitlichen

27.11.2012

Die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) hat einen Bericht veröffentlicht, der die Ergebnisse von Gesprächsrunden in Kuala Lumpur, Dubai und London illustrieren, an den Experten in islamischen Finanzgeschäften, Bankenvertreten und andere Finanzexperten sowie Regulatoren, Wissenschaftler und Vertreter von Ratingagenturen teilnahmen. In dem Bericht wird festgehalten, wie IASB und islamische Finanzinstitute zusammenarbeiten können, um eine Vereinheitlichung der Berichterstattung über islamische Finanzgeschäfte zu erzielen.

Das Problem in der Berichterstattung über islamische Finanzgeschäfte liegt darin, dass nicht nur islamische Finanzberichte in einigen Teilen schwer mit herkömmlichen Abschlüssen zu vergleichen sind, sie sind auch von Land zu Land verschieden, da es keine international verbindlichen Berichterstattungsstandards für islamische Finanzgeschäfte gibt. ACCA sieht die Chance, dass der IASB eine führende und vermittelnde Rolle spielen könnte, und spricht folgende Empfehlungen aus:

  • Der IASB sollte erwägen, Leitlinien in Bezug auf die Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf die Bilanzierung von bestimmten islamischen Finanzprodukten, die von islamischen Finanzinstituten und herkömmlichen Banken angeboten werden, zu entwickeln.
  • Der IASB sollte auch erwägen, Leitlinien zu zusätzlichen Angaben zu entwickeln, die ein Unternehmen leisten könnte, um Abschlussadressaten, die daran interessiert sind, zu erfahren, welche Teile der Geschäftstätigkeit des Unternehmens der Scharia'a gemäß erfolgen, entsprechend zu informieren.
  • Der IASB sollte mit der Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) und anderen führenden Standardsetzern im Bereich der islamischen Finanzberichterstattung und Regulierung weltweit zusammenarbeiten, um die Lücken zwischen IFRS und islamischen Bilanzierungsstandards sowie die Bedürfnisse der Adressaten zu eruieren. Dies sollte auch eine Überprüfung der in den IFRS verwendeten Terminologie beinhalten; beispielsweise sollte man prüfen, ob das Wort "Zins", das in allen islamischen Finanzgeschäften verboten ist, geändert, ergänzt oder erläutert werden kann.
  • Falls islamische Finanzgeschäfte Teil der Agenda des IASB werden, sollten die islamischen Finanzinstitute den IASB unterstützen, indem sie einen Expertenbeirat bilden, dem auch islamische Rechtsgelehrte aus verschiedenen Rechtskreisen angehören und der bei der Entwicklung neuer Standards beratend beistehen und für eine allgemeine Prüfung oder ad hoc-Ratschläge zur Verfügung stehen könnte.
  • Die islamischen Finanzinstitute müssten weitere Untersuchungen und Weiterbildungsmaßnahmen insbesondere bei den Investoren durchführen, während Aus- und Weiterbilden prüfen sollten, inwieweit islamische Finanzgeschäfte für ihre Lehrpläne relevant sind.
  • Die Branche muss sich stärker mit den lokalen Regulatoren auseinandersetzen, um deren Erwartungen in Bezug auf die Finanzberichterstattung und die Angaben in Bezug auf islamische Finanzinstrumente zu verstehen.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von ACCA herunterladen: Global alignment: bringing consistency to reporting of Islamic finance through IFRS.

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