Oktober

SEC-Kommissarin glaubt, dass die USA 'irgendwann' auf IFRS umstellen werden

12.10.2012

In einer unlängst gehaltenen Rede vor dem internationalen Ausschuss der amerikanischen Anwaltskammer meinte die SEC-Kommissarin Elisse B. Walter, dass die Vereinigten Staaten "irgendwann" zu einer Übernahme der IFRS kommen werden, dass der Zeitrahmen dafür aber unbestimmt sei.

In einer viele Themenbereiche umfassenden Rede sprach Kommissarin Walter im eigenen Namen über die Rolle der SEC bei der Befolgung globaler Regelungen im Rahmen des Mandats der SEC. Sie meinte, dass "Koordinierungsbemühungen sich auf manchen Gebieten länger hinziehen mögen als unsere ausländischen Gesprächspartner gehofft hätten."

Im Hinblick auf die IFRS sagte Kommissarin Walter gesondert:

[...] Die Stabsmitarbeiter der SEC aus der Abteilung Rechnungslegung haben ihren Abschlussbericht zum IFRS-Arbeitsplan veröffentlicht. Dieser Bericht gibt der Kommission viel zu erwägen auf. Auch wenn ich weiterhin glaube, dass vereinheitlichte Standards wichtig für eine Bedienung der Anlegerinteressen in einer immer weiter voranschreitenden Kapitalmarktwelt sind, können wir die IFRS nicht einführen, solange wir nicht sicher sind, dass sie US-Anlegern Gutes tun.

Im größeren Kontext meinte Kommissarin Walter, dass die "Kommission nicht allein aus Gründen der internationalen Vereinheitlichung Maßnahmen auf Gebieten einleiten kann, falls dies nicht rechtens für US-Anleger und -Märkte ist"; gleichzeitig fügte sie aber ihre Ansicht hinzu, dass "das, was im ureigensten Interesse der US-Märkte und des Weltmarkts ist, sich nicht gegenseitig ausschließt."

Walter ging auch auf andere regulatorische Themen ein, wie bspw. OTC-Derivate, die Regulierung von Swapgeschäften, das vorgeschlagene System einer vereinheitlichten Kennzeichnung von Rechtseinheiten sowie die Beobachtung des Finanzsystems im Zusammenhang mit automatisierten Handelssystemen und ineinander verwobenen Märkten.

Den vollständigen Text der Rede finden Sie auf der Internetseite der SEC (in englischer Sprache).

IDW-Stellungnahme zu den vom IAASB vorgeschlagenen Verbesserungen des Prüfungsbericht

12.10.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) zu dessen Vorschlägen zur Verbesserung des Prüfungsberichts zur Verfügung.

Insbesondere geht es dem IDW in der Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen vom Juni 2012 um die Verbesserung des Bestätigungsvermerks. Ein wichtiger Punkt dabei sei, den Bestätigungsvermerk um unternehmensspezifische Erläuterungen zu erweitern; dies gelte aber nur dann, wenn es sich um bedeutsame Risiken handelt, die auch im Abschluss oder Lagebericht dargestellt sind. Für fraglich hält das IDW, diesen Punkt - wie vom IAASB vorgeschlagen - auf Unternehmen von öffentlichem Interesse zu beschränken.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Entwurf einer AFRAC-Stellungnahme

12.10.2012

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema "Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements nach Regel 83 des Österreichischen Corporate Governance Kodex" zur Verfügung.

Der Entwurf der Stellungnahme regelt den Inhalt und Umfang der Beurteilung der Funktionsfähigkeit des Risikomanagements durch den Abschlussprüfer, beschreibt die Vorgehensweise bei der Auftragserteilung und gibt Anleitung für die Berichterstattung. Zum Entwurf kann bis zum 11. November 2012 Stellung genommen werden. Sie können ihn sich direkt von der AFRAC-Internetseite herunterladen.

Neue Verlautbarungen des IDW

12.10.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite drei neue IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung, einen neuen IDW-Praxishinweis und einen überarbeiteten IDW-Prüfungstandard zur Verfügung.

Die Verlautbarungen sind die folgenden:

  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW RS FAIT 4) - konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 41) - enthält gegenüber Entwurf auch einen Hinweis auf die Möglichkeit grenzüberschreitender Formwechsel (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3) - behandelt handelsrechtliche Einzelfragen zur bilanziellen Berücksichtigung von Verpflichtungsüberschüssen aus schwebenden Geschäften mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Praxishinweis 2/2012 Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Prüfungsstandard Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345) - Anpassungen an den geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)

Prüfungsschwerpunkte 2013

12.10.2012

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2013 bekanntgegeben.

Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte werden aufgeführt:

  1. Wertminderungen von Vermögenswerten inkl. Goodwill
  2. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
  3. Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge
  4. Konzernlagebericht
  5. Fehlerkorrekturen

Weitere Details können Sie der Verlautbarung auf der Internetseite der DPR entnehmen (12 KB).

 

ESMA veröffentlicht Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS

11.10.2012

Die Europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) als Rechtsnachfolgerin des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) hat einen weiteren Satz Auszüge aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen veröffentlicht, die von den nationalen europäischen Durchsetzungsorganen zu Finanzinformationen getroffen wurden. In diesem Satz geht es um Entscheidungen in Bezug auf IAS 38, IAS 27, IAS 40/IAS 1, IAS 18, IFRS 8 sowie IAS 36.

Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.

ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.

Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.

Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der zwölften in der Reihe, abgedeckten Themen beinhalten Folgendes:

 

StandardThema
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte Aktivierung immaterieller Vermögenswerte — Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts für eine 'Datenbank an Kandidaten' in Bezug auf die Identifizierung und Rekrutierung von Kandidaten
IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse Beherrschung über ein Tochterunternehmen — mehr als ein Unternehmen übt Beherrschung über ein Tochterunternehmen aus
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien and IAS 1 Darstellung des Abschlusses Beizulegender Zeitwert von Renditeimmobilien: Angabe — Beschreibung und Angaben in Bezug auf die Methoden und bedeutenden Annahmen, die bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts zur Anwendung gelangten
IAS 18 Erlöse Erlöserfassung — Übertragung von Grund und Boden auf eine Hausgenossenschaft
IFRS 8 Geschäftssegmente Identifizierung des obersten Entscheidungsträgers und ein Geschäftssegment — Identifizierung des gesamten Vorstands als obersten Entscheidungsträger und lediglich ein Geschäftssegment für das gesamte Unternehmen
IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten Bei der Bestimmung des Nutzungswerts verwendeter Abzinsungssatz — Behandlung von Zahlungsströmen in fremder Währung, Bestimmung der Marktrisikoprämie, Verwendung von Betas, Berechnung der Fremdkapitalkosten, Bestimmung der Eigen-/Fremdkapitalquote und Bestimmung des Abzinsungssatzes für jede ZGE
IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten Vernünftige Schätzungsänderungen — Angabe der Sensitivität der wesentlichen Annahmen, die beim Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert zur Anwendung gelangten
IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert — Rechtfertigung der verwendeten Annahmen auf Grundlage vernünftiger und belastbarer Annahmen sowie von Zahlungsstromprojektionen, die der Emittent unter Berücksichtigung von Investitionen in das Working Capital oder in operative Vermögenswerte zur Beibehaltung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten in ihrem derzeitigen Zustand verwendet
IAS 36 Wertminderungen von Vermögenswerten Angabe zahlungsmittelgenerierender Einheiten — Vertraulichkeit als nicht valider Grund für eine Nichtangabe des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie immaterieller Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer pro ZGE

Zugang zum vollständigen Bericht haben Sie hier.

'EFRAG Update' mit Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen vom Oktober 2012

10.10.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Oktoberausgabe 2012 ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben.

Der Newsletter enthält eine Zusammenfassung der EFRAG-Sitzungen im Oktober 2012 (EFRAG TEG und CFSS). Höhepunkte waren:

  • die Äußerung des FRC für das IFRS Interpretations Committee Der Sharman-Bericht und die Angabe wesentlicher Unsicherheit unter IFRS,
  • der aktuelle Stand in Bezug auf IAS 28,
  • operationelle Verbesserungen und Verbesserung am Konsultationsprozess von EFRAG,
  • der aktuelle Stand zu den jüngsten Entwicklung hinsichtlich der vorgeschlagenen Bilanzrichtlinie der EU,
  • der Interpretationsentwurf des IFRS Interpretations Committee Put-Optionen, die auf nicht beherrschende Anteile geschrieben werden,
  • das Papier des kanadischen Instituts des Wirtschaftsprüfer Zu einem Bewertungsrahmen für die Rechnungslegung gewinnorientierter Unternehmen,
  • das Papier des französischen Standardsetzers PVorschläge für die Bilanzierung von GHG-Emissionsrechten, welche das Geschäftsmodell von Unternehmen widerspiegeln,
  • der Mitarbeiterentwurf des IASB zur Sicherungsbilanzierung im Allgemeinen,
  • das IASB-Projekt zu Leasingverhältnissen sowie
  • das proaktive Projekt von EFRAG Die Rolle des Geschäftsmodells in der Rechnungslegung.

Sie können sich die neueste Ausgabe des englischsprachigen 'EFRAG Update'-Newsletters direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IFRS-Beirats

10.10.2012

Der IFRS-Beirat tagt am 22. und 23. Oktober 2012 in London. Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung steht nunmehr zur Verfügung.

Tagesordnung für die Sitzung

Montag, 22. Oktober 2012

  • Begrüßung und Ausblick des Vorsitzenden
  • Überblick über die letzten vier Monate
  • Tätigkeiten des IASB (Aktueller Stand beim Arbeitsprogramm sowie zu Projekten, Umsetzung und sonstigen Tätigkeiten)
  • Agendavorschlag — Preisregulierte Tätigkeiten
  • Kleingruppendiskussionen — Preisregulierte Tätigkeiten
  • Agendavorschlag — Änderungen an IAS 41 Landwirtschaft
  • Gruppe der aufstrebenden Volkswirtschaften
  • Aktueller Stand beim Standardsetzungsprozess des IASB/Beteiligung Dritter am Standardsetzungsprozess des IASB
  • Rückmeldung — Preisregulierte Tätigkeiten
  • Verbesserung einer einheitlichen Anwendung der IFRS
  • Kleingruppendiskussionen — Verbesserung einer einheitlichen Anwendung der IFRS
  • Rückmeldung — Verbesserung einer einheitlichen Anwendung der IFRS

Dienstag, 23. Oktober 2012

  • Aktuelles zu den Tätigkeiten der Treuhänder
  • IASB und nationale Standardsetzer
  • Einrichtung einer speziellen Forschungskapazität beim IASB
  • Kleingruppendiskussionen — Einrichtung einer speziellen Forschungskapazität beim IASB
  • Aufbau des IFRS-Netzwerk
    • Wechselwirkung zwischen dem IIRC und dem IASB
    • Wechselwirkung zwischen dem FSB (und der G-20) und dem IASB
    • Wechselwirkung zwischen dem Baseler Ausschuss und dem IASB
  • Rückmeldung — Einrichtung einer speziellen Forschungskapazität beim IASB
  • Leasingverhältnisse — Aktueller Projektstand
  • Zusammenfassende Diskussion
    • Was möchte der Rat dem IASB und den Treuhändern zu diesem Zeitpunkt mit auf den Weg geben

 

Tagesordnung für die 10. Sitzung des IFRS-Fachausschusses

10.10.2012

Das DRSC stellt auf seiner Internetseite die Tagesordnung für die 10. Sitzung des IFRS-Fachausschusses zur Verfügung.

Die Agenda sowie weitere Informationen, u.a. Verknüpfungen für die Anmeldung zur 10. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 29. und 30. Oktober 2012, finden Sie hier: http://www.drsc.de/service/webcasts/index.php?ag_id=81

Deloitte-Stellungnahme zur Trennung der Funktion des Vorsitzenden des IASB und der Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung

09.10.2012

Das IFRS Global Office von Deloitte hat bei der IFRS-Stiftung eine Stellungnahme zu deren Entwurf einer neuen Fassung der Satzung der IFRS-Stiftung eingereicht, der Änderungen betrifft, die der Trennung der Aufgaben des Vorsitzenden des IASB von denen der Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung gelten.

Wir unterstützen, die von der IFRS-Stiftung vorgenommene Trennung der Rolle des Vorsitzenden des IASB von denen der Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftunge und sprechen der Stiftung unsere Anerkennung für die rasche Umsetzung der Änderung aus, die sowohl in der Überprüfung der Strategie durch die Treuhänder als auch in der Überprüfung der Führungsstruktur der Organisation durch das Überwachungsgremium (Monitoring Board) gefordert worden war.

In der Stellungnahme halten wir fest:

Wir unterstützen die Änderungen an der Satzung der IFRS-Stiftung vorbehaltlich der vorgeschlagenen Änderungen, die darauf abzielen, die Trennung zwischen Exekutivdirektorin der IFRS-Stiftung und Vorsitzendem des IASB noch weiter stärken.

Zugang zu unserer englischsprachigen Stellungnahme haben Sie hier.

Weiterführende Informationen auf IAS Plus:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.