IPSASB veröffentlicht Konsultationspapier zur Berichterstattung durch Regierungen

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19.10.2012

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, das darauf abzielt, die Unterschiede zwischen den Leitlinien zu staatlichen Finanzstatistiken (Government Finance Statistics, GFS) und den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) des IPSASB zu reduzieren.

Das Konsultationspapier mit dem Titel  IPSAS und Berichterstattungsleitlinien zu staatlichen Finanzstatistiken wurde von einer Arbeitsgruppe entwickelt, der sowohl Mitglieder des IPSASB als auch Mitglieder aus dem Feld der Finanzstatistik angehörten. So waren beispielsweise der internationale Währungsfonds und Eurostat vertreten, aber auch Vertreter von Einzelregierungen (Brasilien, Großbritannien. Südafrika, Schweiz) Mitglieder der Gruppe.

In dem Papier werden zwei Arten von typischen Finanziformationen beschrieben, die von Regierungen erstellt werden:

  • staatliche Finanzstatistiken (GFS) zum allgemeinen Regierungssektor zu Zwecken makroökonomischer Analyse und Entscheidungsfindung unter Anwendung der Berichterstattungsleitlinien für GFS,
  • Mehrzweckabschlüsse zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht und Entscheidungsfindung auf Unternehmensebene, wobei die gesamte Berichterstattung durch die Regierung eingeschlossen ist, unter Anwendung der IPSAS auf periodengerecht abgegrenzte Abschlüsse.

In dem Papier wird festgehalten, dass es deutlische Überschneidungen zwischen diesen beiden Berichterstattungsrahmenkonzepten gibt. Gleichzeitig wird ein Überblick über die Unterschiede zwischen den GFS-Berichterstattungsleitlinien und den IPSAS gewährt, und es werden Möglichkeiten identifiziert, diese Unterschiede zu reduzieren. Zu diesen Möglichkeiten gehören die folgenden:

  • mögliche Änderungen am Standardsetzungsprozess für IPSAS von einer positiven Bereitschaft, alle unnötigen Abweichungen zu vermeiden, bis zu einer Aufnahme von GFS-Vergleichen in alle IPSAS;
  • mögliche Projekte des IPSASB zur Reduzierung von Unterschieden - beispielsweise zur Definition der Berichtseinheit, zur ausgegebenen Währung, zur Bewertung von Vorräten, zu Verteidigungswaffen und zur Bewertung und Darstellung im Abschluss allgemein;
  • Verwendung von Rechnungslegungsdaten für die Erstellung von GFS und Berücksichtigung von alternativen Datenquellen und alternativen Bewertungsansätzen nur dann, wenn die Rechnungslegungsdaten die GFS-Bedürfnisse eindeutig nicht erfüllen;
  • mögliche Änderungen der Bewertungsvorschriften unter GFS, insbesondere in Bezug auf Vermögenswerte, für die es keinen aktiven oder liquiden Markt gibt, Erbvermögenswerte und langfristige, spezialisierte Vermögenswerte, für die keine Marktpreise verfügbar sind.

In dem Papier wird festgehalten, dass die Verwendung eines einzigen, integrierten Informationssystems zu erheblichem Nutzen führen kann. So könnten beispielsweise bei der GFS-Erstellung erhebliche Einsparungen in Bezug auf Zeit, Kosten und Mühen erzielt werden. Außerdem würden wahrscheinlich die Quelldaten für GFS-Berichte besser sein, woraus sich dann Nutzen in Bezug auf die Qualitätsverbesserung des Berichts ergeben würde.

Das Konsultationspapier ist ein wichtiger Schritt hin zu einer größeren Anerkennung und Anwendung der IPSAS weltweit. Es ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB zugänglich. Stellungnahmen zum Papier werden bis zum 31. März 2013 erbeten.

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