Neue Verlautbarungen des IDW

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12.10.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite drei neue IDW-Stellungnahmen zur Rechnungslegung, einen neuen IDW-Praxishinweis und einen überarbeiteten IDW-Prüfungstandard zur Verfügung.

Die Verlautbarungen sind die folgenden:

  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit IT-gestützter Konsolidierungsprozesse (IDW RS FAIT 4) - konkretisiert die aus den §§ 290 bis 315 HGB resultierenden Anforderungen an IT-gestützte Konsolidierungsprozesse (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Auswirkungen eines Formwechsels auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss (IDW RS HFA 41) - enthält gegenüber Entwurf auch einen Hinweis auf die Möglichkeit grenzüberschreitender Formwechsel (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen der verlustfreien Bewertung von zinsbezogenen Geschäften des Bankbuchs (Zinsbuchs) (IDW RS BFA 3) - behandelt handelsrechtliche Einzelfragen zur bilanziellen Berücksichtigung von Verpflichtungsüberschüssen aus schwebenden Geschäften mit zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Praxishinweis 2/2012 Empfehlungen für die Ausgestaltung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention in der Wirtschaftsprüferpraxis (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)
  • IDW Prüfungsstandard Auswirkungen des Deutschen Corporate Governance Kodex auf die Abschlussprüfung (IDW PS 345) - Anpassungen an den geänderten Deutschen Corporate Governance Kodex (Presseerklärung auf der Internetseite des IDW)

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