Stellungnahme von EFRAG zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen

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12.10.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' zur Verfügung.

Im Interpretationsentwurf vom Mai 2012 erwägt das Interpretations Committee, wie die finanzielle Verpflichtung zu bewerten ist, die entsteht, wenn ein Mutterunternehmen die Anteile seines Tochterunternehmens gegen Barmittel oder gegen einen anderen finanziellen Vermögenswerte erwerben muss und das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinen Konzernabschluss für den Barwert des Optionsausübungspreises aufnehmen muss.

EFRAG hatte zu diesem Sachverhalt im Juli 2012 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht. Nach sorgfältiger Erwägung der darauf eingegangenen Stellungnahmen hat EFRAG nun eine endgültige Stellungnahme erarbeitet. EFRAG unterstützt den Interpretationsentwurf als kurzfristige Lösung angesichts der Abweichungen in der Praxis und erkennt an, dass er im Einklang mit IAS 32 und IAS 39 steht. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass die Abweichungen in der Praxis aufgekommen sind, da die Prinzipien in IAS 27/IFRS 10 und IFRIC 17 im Konflikt mit IAS 32/IAS 39 stehen. Dies sollte in der Grundlage für Schlussfolgerungen der Interpretation deutlich gemacht werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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