Britischer FRC veröffentlicht Diskussionspapier zu Angaben

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16.10.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das der Verbesserung von Angaben in der Finanzberichterstattung gewidmet ist. In dem Papier wird festgehalten, dass Teil von dessen Zielsetzung ist, den IASB zu beeinflussen, bevor dieser sein Projekt zu einem Angabenrahmenkonzept aufnimmt. In diesem Sinne werden eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die der IASB vor Beginn, bei der Aufnahme und während der Durchführung des Projekts berücksichtigen sollte.

Das Papier, das den Titel trägt Über Angaben in einem größeren Zusammenhang nachdenken: Ein Fahrplan für ein Angabenrahmenkonzept, stellt eine Nachfolgepublikation zu einem früheren Papier des FRC dar, das im Juni 2009 herausgegeben wurde.

Der FRC hält fest, dass sein Papier das Diskussionspapier Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben ergänzt, das er im Juli 2012 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem französischen Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) herausgegeben hat.

Im Gegensatz zum engeren Fokus des gemeinsamen Papiers mit EFRAG werden in dem jetzt vom FRC herausgegeben Papier Überlegungen dargestellt, wie ein Angabenrahmenkonzept im größeren Kontext anzuwenden sein könnte. Insbesondere werden Platzierungskriterien erwogen, die nach Meinung des FRC einen integralen Bestandteil eines Angabenrahmenkonzepts bilden. Insgesamt wird in dem Papier der Schwerpunkt auf 'Finanzberichterstattung' als ein Bestandteil der gesamten Unternehmensberichterstattung gelegt, wobei die Platzierungskriterien als eine Möglichkeit angesehen werden, dem Jahresabschluss Struktur zu verleihen und Angaben auf eine Art und Weise anzuordnen, die für den Adressaten leichter zu verstehen ist und einheitlich angewendet werden kann.

In dem Papier wird erneut auf das 'Angabenproblem' verwiesen, das sowohl in Bezug auf Quantität als auch Qualität aufgezeigt wird und das dazu führt, dass der Zweck der Leistung von Angaben "eher Einhaltung von Vorschriften als Kommunikation" ist. In dem Papier wird ein Angabenrahmenkonzept als ein umfassender Rahmen beschrieben, der die verschiedenen Aspekte der Finanzberichterstattung zusammenzieht, die sich auf Angaben beziehen, und innerhalb dessen Standardsetzer und andere Regulierer Angabevorschriften erlassen, Ersteller diese anwenden und Prüfer diese prüfen können.

In dem Papier werden die folgenden Vorteile eines solchen Angabenrahmenkonzepts beschrieben:

  • Es wird sichergestellt, dass Regulierer nur solche Angabevorschriften für Finanzberichte erlassen, die mit der Zielsetzung der Finanzberichterstattung vereinbar sind.
  • Die über die verschiednen Standards hinweg erlassenen Angabevorschriften werden einheitlicher.
  • Die Angabenlast wird dadurch reduziert, dass keine übermäßigen Angabevorschriften erlassen werden.
  • Doppelt geleistete Informationsangaben in Finanzberichten entfallen.
  • Die Angaben werden besser angeordnet, sodass Finanzberichte leichter zu lesen sind, weil Informationen, die eine bestimmte Zielsetzung haben, innerhalb desselben Abschnitts eines Finanzberichts dargestellt werden.
  • Ersteller können das Konzept der Wesentlichkeit besser auf Angaben anwenden.
  • Angaben, die nur Allgemeinplätze sind, werden entfallen.

In dem Papier werden auch Einblicke gewährt, wie die Angabenlast durch Anwendung von Proportionalitäts- und Wesentlichkeitskonzepten verringert werden kann. Außerdem werden einige Prinzipien in Bezug auf die Kommunikation von Angaben entwickelt.

Empfehlungen für den IASB

In dem Papier wird dargestellt, was der IASB nach Meinung des FRC tun sollte, um zur Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts beizutragen. Dazu gehört natürlich auch, Prinzipien im Rahmen eines Projekts zum Angabenrahmenkonzept zu entwickeln. Der FRC macht in seinem Papier die fogenden Vorschläge für Beiträge des IASB zur Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts:

  • Definition der Grenzen der Finanzberichterstattung zu diesem Zweck;
  • Entwicklung von Platzierungskriterien, um festzulegen, wo bestimmte Informationen anzugeben sind,
  • Entwicklung einer klaren Zielsetzung für Angaben und eines eigenen Ziels für deren Darstellung.

Darüber hinaus ist der FRC der Meinung, dass der IASB weitere Schritte unternehmen kann, um Ersteller und andere in die Lage zu setzen, die Angaben kritisch zu hinterfragen, die sie in Finanzberichte aufnehmen. Folgende Vorschläge werden in dem Papier unterbreitet:

  1. Einbindung der Adressaten zu einem frühen Zeitpunkt der Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts,
  2. Entwicklung von Leitlinien, was Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben bedeutet,
  3. Reduzierung der Bandbreite und genaue Definition der Begriffe, die in den IFRS verwendet werden, (bspw. Haupt-, bedeutend, kritisch) und einheitliche Verwendung dieser definierten Begriffe,
  4. Entwicklung von übergreifenden Prinzipien für Angaben und Darstellung dieser Prinzipien in einem Standard,
  5. Überarbeitung von IAS 1, sodass Darstellungs- und Angabeaspekte klar getrennt werden,
  6. Klarstellung, dass Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert werden (bspw. Nettoschulden) oder angepasste Kennzahlen sind (bspw. EBITDA), in den Angaben zum Abschluss dargestellt werden können (als eine Art von Aufgliederung), solange diese Kennzahlen definiert, auf IFRS-Zahlen übergeleitet, mit Vergleichszahlen versehen und einheitlich berechnet und dargestellt werden.
  7. In Fällen, in denen Angabevorschriften in einzelenen Standards nicht verpflichtend sind, sollten diese in die Umsetzungsleitlinien umgegliedert werden, die nicht Teil des Standards sind.

Der FRC erbittet Stellungnahmen zu seinem Diskussionspapier bis zum 31. Januar 2013. Er hat eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht, die auch eine Verknüpfung auf das Diskussionspapier enthält.

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