Oktober

Britischer FRC veröffentlicht Diskussionspapier zu Angaben

16.10.2012

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das der Verbesserung von Angaben in der Finanzberichterstattung gewidmet ist. In dem Papier wird festgehalten, dass Teil von dessen Zielsetzung ist, den IASB zu beeinflussen, bevor dieser sein Projekt zu einem Angabenrahmenkonzept aufnimmt. In diesem Sinne werden eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, die der IASB vor Beginn, bei der Aufnahme und während der Durchführung des Projekts berücksichtigen sollte.

Das Papier, das den Titel trägt Über Angaben in einem größeren Zusammenhang nachdenken: Ein Fahrplan für ein Angabenrahmenkonzept, stellt eine Nachfolgepublikation zu einem früheren Papier des FRC dar, das im Juni 2009 herausgegeben wurde.

Der FRC hält fest, dass sein Papier das Diskussionspapier Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben ergänzt, das er im Juli 2012 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und dem französischen Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) herausgegeben hat.

Im Gegensatz zum engeren Fokus des gemeinsamen Papiers mit EFRAG werden in dem jetzt vom FRC herausgegeben Papier Überlegungen dargestellt, wie ein Angabenrahmenkonzept im größeren Kontext anzuwenden sein könnte. Insbesondere werden Platzierungskriterien erwogen, die nach Meinung des FRC einen integralen Bestandteil eines Angabenrahmenkonzepts bilden. Insgesamt wird in dem Papier der Schwerpunkt auf 'Finanzberichterstattung' als ein Bestandteil der gesamten Unternehmensberichterstattung gelegt, wobei die Platzierungskriterien als eine Möglichkeit angesehen werden, dem Jahresabschluss Struktur zu verleihen und Angaben auf eine Art und Weise anzuordnen, die für den Adressaten leichter zu verstehen ist und einheitlich angewendet werden kann.

In dem Papier wird erneut auf das 'Angabenproblem' verwiesen, das sowohl in Bezug auf Quantität als auch Qualität aufgezeigt wird und das dazu führt, dass der Zweck der Leistung von Angaben "eher Einhaltung von Vorschriften als Kommunikation" ist. In dem Papier wird ein Angabenrahmenkonzept als ein umfassender Rahmen beschrieben, der die verschiedenen Aspekte der Finanzberichterstattung zusammenzieht, die sich auf Angaben beziehen, und innerhalb dessen Standardsetzer und andere Regulierer Angabevorschriften erlassen, Ersteller diese anwenden und Prüfer diese prüfen können.

In dem Papier werden die folgenden Vorteile eines solchen Angabenrahmenkonzepts beschrieben:

  • Es wird sichergestellt, dass Regulierer nur solche Angabevorschriften für Finanzberichte erlassen, die mit der Zielsetzung der Finanzberichterstattung vereinbar sind.
  • Die über die verschiednen Standards hinweg erlassenen Angabevorschriften werden einheitlicher.
  • Die Angabenlast wird dadurch reduziert, dass keine übermäßigen Angabevorschriften erlassen werden.
  • Doppelt geleistete Informationsangaben in Finanzberichten entfallen.
  • Die Angaben werden besser angeordnet, sodass Finanzberichte leichter zu lesen sind, weil Informationen, die eine bestimmte Zielsetzung haben, innerhalb desselben Abschnitts eines Finanzberichts dargestellt werden.
  • Ersteller können das Konzept der Wesentlichkeit besser auf Angaben anwenden.
  • Angaben, die nur Allgemeinplätze sind, werden entfallen.

In dem Papier werden auch Einblicke gewährt, wie die Angabenlast durch Anwendung von Proportionalitäts- und Wesentlichkeitskonzepten verringert werden kann. Außerdem werden einige Prinzipien in Bezug auf die Kommunikation von Angaben entwickelt.

Empfehlungen für den IASB

In dem Papier wird dargestellt, was der IASB nach Meinung des FRC tun sollte, um zur Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts beizutragen. Dazu gehört natürlich auch, Prinzipien im Rahmen eines Projekts zum Angabenrahmenkonzept zu entwickeln. Der FRC macht in seinem Papier die fogenden Vorschläge für Beiträge des IASB zur Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts:

  • Definition der Grenzen der Finanzberichterstattung zu diesem Zweck;
  • Entwicklung von Platzierungskriterien, um festzulegen, wo bestimmte Informationen anzugeben sind,
  • Entwicklung einer klaren Zielsetzung für Angaben und eines eigenen Ziels für deren Darstellung.

Darüber hinaus ist der FRC der Meinung, dass der IASB weitere Schritte unternehmen kann, um Ersteller und andere in die Lage zu setzen, die Angaben kritisch zu hinterfragen, die sie in Finanzberichte aufnehmen. Folgende Vorschläge werden in dem Papier unterbreitet:

  1. Einbindung der Adressaten zu einem frühen Zeitpunkt der Entwicklung eines Angabenrahmenkonzepts,
  2. Entwicklung von Leitlinien, was Wesentlichkeit im Zusammenhang mit Angaben bedeutet,
  3. Reduzierung der Bandbreite und genaue Definition der Begriffe, die in den IFRS verwendet werden, (bspw. Haupt-, bedeutend, kritisch) und einheitliche Verwendung dieser definierten Begriffe,
  4. Entwicklung von übergreifenden Prinzipien für Angaben und Darstellung dieser Prinzipien in einem Standard,
  5. Überarbeitung von IAS 1, sodass Darstellungs- und Angabeaspekte klar getrennt werden,
  6. Klarstellung, dass Kennzahlen, die nicht in den IFRS definiert werden (bspw. Nettoschulden) oder angepasste Kennzahlen sind (bspw. EBITDA), in den Angaben zum Abschluss dargestellt werden können (als eine Art von Aufgliederung), solange diese Kennzahlen definiert, auf IFRS-Zahlen übergeleitet, mit Vergleichszahlen versehen und einheitlich berechnet und dargestellt werden.
  7. In Fällen, in denen Angabevorschriften in einzelenen Standards nicht verpflichtend sind, sollten diese in die Umsetzungsleitlinien umgegliedert werden, die nicht Teil des Standards sind.

Der FRC erbittet Stellungnahmen zu seinem Diskussionspapier bis zum 31. Januar 2013. Er hat eine entsprechende englischsprachige Presseerklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht, die auch eine Verknüpfung auf das Diskussionspapier enthält.

Versicherungsbilanzierung - Sonderausgabe September 2012

15.10.2012

Unsere Kollegen haben eine Sonderausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung mit dem Titel 'Das IASB entscheidet sich für einen Re-Exposure' erstellt.

Diese Ausgabe bietet eine Zusammenfassung der jüngsten gemeinsamen Erörterungen von IASB und FASB im Rahmen des Projekts zu Versicherungsverträgen. Der vorliegende Newsletter hat die Sitzungen vom 24.–26. September 2012 mit den Entscheidungen zu den Übergangsbestimmungen, der Behandlung von Abschlusskosten vor Beginn der Deckungsperiode, der Zinszuführung zur Residualmarge und der Wahl eines Re-Exposures als nächstes Dokument im Prozess der Standardentwicklung zum Gegenstand. Außerdem fand am 25. September 2012 eine Schulungssitzung im Hinblick auf die Zinszuführung zur Residualmarge und die Pflichten zu diversen Anhangangaben statt.

Übersetzungen der Mitschriften der Erörterungen des IASB zum Thema Versicherungsverträge finden Sie auch auf unserer Seite zum Versicherungsprojekt des IASB.

Mitschrift von der Oktobersitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung

15.10.2012

Wir stellen Ihnen die Übersetzung einer Mitschrift zur Verfügung, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung angefertigt haben, die am 12. Oktober 2012 in Brüssel stattfand. Es wurden Berichte des IASB, des Ausschusses für die Aus- und Weiterbildung, des IFRS-Beirats und des DPOC entgegengenommen. Der Vorsitzende der Treuhänder, Michel Prada, bot außerdem eine Zusammenfassung der wichtigen Sachverhalte, die in den nicht-öffentlichen Sitzungsteilen von den Treuhändern erörtert wurden.

Die folgenden Themen wurden bei der Sitzung erörtert (die Verknüpfungen verweisen direkt auf die jeweilige Mitschriftsübersetzung):

 

Freitag, 12. Oktober 2012 (13:25h-14:30h)

Auf der Internetseite des IASB finden Sie auch Audioaufzeichnungen der einzelnen Sitzungsteile.

Fertigstellung des Anwendungshinweises zur Altersteilzeit verzögert sich

15.10.2012

Das DRSC gibt auf seiner Internetseite bekannt, dass die Veröffentlichung einer beinahe endgültigen Fassung des Anwendungshinweises zur Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS vorläufig nicht erfolgt.

Im Rahmen der am 8. Oktober 2012 veröffentlichten Ergebnisse zur 9. Sitzung des IFRS-Fachausschusses wurde angekündigt, dass der überarbeitete Entwurf des Anwendungshinweises Bilanzierung von Aufstockungsverpflichtungen im Rahmen von Altersteilzeitregelungen nach IFRS (DRSC E-AH 1 (IFRS)) im Nachgang zur Sitzung als in beinahe endgültiger Fassung auf der Internetseite des  DRSC veröffentlicht wird.
Aufgrund noch zu klärender Sachfragen wird eine solche beinahe endgültige Fassung zunächst nicht veröffentlicht. Der Fachausschuss wird sich in seiner 10. Sitzung am 29. Oktober 2012 wieder mit dem Thema befassen.

Tagesordnung für die Sitzung des Kapitalmarktbeirats des IASB

15.10.2012

Der Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) tagt am 24. Oktober 2012 in London. Die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung steht nunmehr zur Verfügung.

 

Tagesordnung für die Sitzung

Mittwoch, 24. Oktober 2012

  • Begrüßung
  • Tätigkeiten des IASB und des IFRS Interpretations Committee (aktueller stand des Arbeitsprogramms)
  • Erörterung des Eumedion-Positionspapiers Vollständige Konsolidierung von Tochtergesellschaften im Teilbesitz erfordert zusätzliche Angaben
  • Erlöserfassung
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Leasingverhältnisse
  • Überprüfung von IFRS 8 nach der Einführung
  • Finanzinstrumente: Wertminderung
  • Verbesserung der IFRS-Kenntnisse bei Anlegern — Erörterung der Pläne der IFRS-Stiftung, dazu beizutragen, die Kenntnisse von Anlegern und Analysten in Bezug auf Rechnungslegungsaspekte zu verbessern

Deloitte-Studie zur Finanzberichterstattung in der Immobilienbranche zeigt gute Ergebnisse für Deutschland, Belgien und Frankreich

15.10.2012

Deloitte hat eine Studie zur Finanzberichterstattung in der Immobilienbrache veröffentlicht, die die Umsetzung der von der Public Real Estate Association (EPRA) erarbeiteten Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis (Best Practice Recommendations, BPR) zur Finanzberichterstattung untersucht. Die EPRA vertritt die Interessen europäischer, kapitalmarktorientierter Immobiliengesellschaften und setzt sich für konsistente, transparente Finanzberichterstattung ein. Der aktuelle Deloitte-Report zur Praxis in Europa zeigt, dass einerseits deutliche Fortschritte bei den einzelnen Gesellschaften zu verzeichnen sind, andererseits aber auch noch Optimierungspotenzial besteht. Besonders positive Entwicklungen waren bei deutschen, belgischen und französischen Immobiliengesellschaften zu verzeichnen; der Preis für den am auffälligsten verbesserten Finanzbericht (Most Improved Annual Report Award) ging an ein schweizerisches Unternehmen.

Die jährlich durchgeführte Studie zeigt bei der Umsetzung der Empfehlungen im Vergleich zum Vorjahr Erfolge, es ist ammer immer noch viel Spielraum nach oben. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie die folgenden:

  • Steigerung um 11 Prozent. Mit 74 Prozent haben knapp drei Viertel der untersuchten Gesellschaften die BPR in einem oder mehreren Punkten adaptiert. Das sind 11 Prozent mehr als im Untersuchungsjahr 2010/2011. Von den 29 Unternehmen, die im Vorjahr keinerlei BPR-Regeln beachtet haben, hat nun ein gutes Drittel seine Ansichten geändert. Besonders auffällig ist die Entwicklung bei deutschen, belgischen und französischen Immobiliengesellschaften. In allen drei Ländern ist die Steigerungsrate zweistellig.
  • Ein Viertel mit niedriger Bewertung. 28 Prozent aller erfassten Gesellschaften konnten lediglich einen Erfüllungswert von 30 Prozent oder weniger aufweisen. Zwar ein klarer Fortschritt gegenüber dem Zeitraum 2010/2011 – hier lag die Quote bei knapp 50 Prozent –, aber immer noch über ein Viertel aller untersuchten Immobilienunternehmen hat auch heute klare Defizite bei der Adaption der BPR. Insbesondere Gesellschaften aus Österreich, Griechenland, Israel, Norwegen, Italien und Spanien schneiden überdurchschnittlich schlecht ab.

Sie können sich die englischsprachige Studie hier herunterladen. Deloitte Deutschland hat zu den Ergebnissen der Studie eine Presserklärung veröffentlicht.

IFRS in Focus-Newsletter zum geplanten erneuten Veröffentlichung des Entwurfs zu Leasingverhältnissen

13.10.2012

Unsere internationalen Kollegen haben eine neue Ausgabe des 'IFRS in Focus-Newsletters' verfasst. Sie ist dem gegenwärtigen Stand bei den Erörterungen im Rahmen des IASB-Projekts zu Leasingverhältnissen gewidmet.

In dem Newsletter werden die vorläufigen Entscheidungen zusammengefasst, die von IASB und FASB bei der erneuten Erörterung der Vorschläge aus dem Entwurf zu Leasingverhältnissen vom August 2010 gefällt wurden. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen der Anwender haben die Boards bedeutende Änderungen an den Vorschlägen aus dem Entwurf vorgenommen und beabsichtigen, einen überarbeiteten Entwurf im ersten Quartal 2013 herauszugeben.

Sie können sich den englischsprachigen Newsletter hier herunterladen.

Stellungnahme von EFRAG zum Interpretationsentwurf zu Put-Optionen

12.10.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IFRS Interpretations Committee zu dessen Interpretationsentwurf DI/2012/2 'Über nicht-beherrschende Anteile geschriebene Put-Optionen' zur Verfügung.

Im Interpretationsentwurf vom Mai 2012 erwägt das Interpretations Committee, wie die finanzielle Verpflichtung zu bewerten ist, die entsteht, wenn ein Mutterunternehmen die Anteile seines Tochterunternehmens gegen Barmittel oder gegen einen anderen finanziellen Vermögenswerte erwerben muss und das Mutterunternehmen eine finanzielle Verbindlichkeit in seinen Konzernabschluss für den Barwert des Optionsausübungspreises aufnehmen muss.

EFRAG hatte zu diesem Sachverhalt im Juli 2012 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht. Nach sorgfältiger Erwägung der darauf eingegangenen Stellungnahmen hat EFRAG nun eine endgültige Stellungnahme erarbeitet. EFRAG unterstützt den Interpretationsentwurf als kurzfristige Lösung angesichts der Abweichungen in der Praxis und erkennt an, dass er im Einklang mit IAS 32 und IAS 39 steht. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass die Abweichungen in der Praxis aufgekommen sind, da die Prinzipien in IAS 27/IFRS 10 und IFRIC 17 im Konflikt mit IAS 32/IAS 39 stehen. Dies sollte in der Grundlage für Schlussfolgerungen der Interpretation deutlich gemacht werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Stelllungnahme des IDW zu IAESB-Ethikgrundsätzen

12.10.2012

Das Institu der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem internationalen Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) zu dessen vorgeschlagener Überarbeitung des internationalen Aus- und Weiterbildungsstandards (International Education Standards, IES) Nr. 4 'Grundlegende berufliche Entwicklung - Berufsständische Werte, Ethikgrundsätze und Verhaltensweisen' zur Verfügung.

Das IDW begrüßt die neue Fassung der Überarbeitung, insbesondere der Definitionen im Glossar. Auch wurden nach Meinung des IDW einige Anforderungen verbessert. Dennoch wird die Anforderung zu einer sogenannten "reflektiven Tätigkeit" sowie zur "professionellen Skepsis" kritisiert. In dem Bereich "erläuterndes Material" sieht das IDW weiteren Verbesserungsbedarf. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Drei neue Treuhänder der IFRS-Stiftung ernannt

12.10.2012

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung, die verantwortlich für die Führung und Beaufsichtigung des International Accounting Standards Board (IASB) sind, haben heute die Ernennung von Sheila Fraser, Prof. Wiseman Nkuhlu und Dr. Heidi Miller als Treuhänder bekanntgegeben.

Die Berufungen, die vom Überwachungsgremium billigend zur Kenntnis genommen worden sind, treten zum 1. Januar 2013 in Kraft; die Amtszeiten der drei neuen Treuhänder enden am 31. Dezember 2015. Eine einmalige Wiederernennung ist möglich.

Die Kanadierin Sheila Fraser war von 2001 bis 2011 oberste Buchprüferin von Kanada. In dieser Eigenschaft war Frau Fraser dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Parlamentarier über objektive und verlässliche Informationen verfügten, mit denen sie die Tätigkeiten der Regierung eingehend untersuchen und die Regierung zur Rechenschaft über das öffentliche Budget ziehen können. Frau Fraser ist ehemalige Vorsitzender des kanadischen Bilanzierungsrates für den öffentlichen Sektor und ist aktuell Mitglied im International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB). Sie ist Wirtschaftsprüferin und hat verschiedene Auszeichnungen und Ehrentitel für ihren Beitrag auf den Gebieten der Bilanzierung, der Prüfung im Gesetzgebungsverfahren und der öffentlichen Verwaltung erhalten.

Professor Wiseman Nkuhlu ist ehemaliger Wirtschaftsberater des südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki, eine Position, die er zwischen 2000 und 2005 innehatte. Professor Nkuhlu wurden zum ersten Vorsitzenden des Lenkungsausschusses und zum Vorsitzenden des Sekretariats der Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas (New Partnership for Africa’s Development, NEPAD), der Behörde für Planung und Zusammenarbeit der Afrikanischen Union. Er war zuvor Präsident des südafrikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer, Vorsitzender des südafrikanischen Rates für Hochschulbildung und Präsident des internationalen Arbeitgeberverbands. Professor Nkuhlu ist Wirtschaftsprüfer und derzeit tätig als Kanzler der Universität von Pretoria.

Die US-Amerikanerin Dr. Heidi Miller ist seit mehr als 30 Jahren in leitender Position in der Finanzdienstleistungsbranche tätig. Zuletzt war sie Präsidentin für das internationale Geschäft und Strategie bei JPMorgan Chase & Company tätig, davor als Geschäftsführerin des Treasury- und Wertpapierbereichs von JPMorgan.  Frau Dr. Miller war bei mehreren Finanzinstituten als Finanzvorstand tätig, darunter Bank One, Citigroup und der Travellers Group. Sie hat einen BA von der Universität von Princeton und ihren Doktortitel von der Universität von Yale.

Anlässlich der Ernennung der Treuhänder wurde auf der Internetseite des IASB eine englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht. Die aktuelle Liste aller Treuhänder können Sie dort ebenfalls einsehen.

 

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