September

JURI-Ausschuss des Europäischen Parlaments verabschiedet Vorschläge zur länderspezifischen Berichterstattung und zur Reduzierung der Bürokratie für kleinere Unternehmen in der EU

19.09.2012

In seiner Sitzung am 18. September 2012 hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) ein Paket von Vorschlägen genehmigt, mit dem großen Unternehmen der Öl-, Gas- und Bergbaubranche sowie großen Unternehmen der Holzwirtschaft, die in Primärwäldern tätig sind, eine neue Verpflichtung auferlegt wird, umfassende Details zu ihren Zahlungen an nationale Regierungen offenzulegen. Der Ausschuss hat außerdem Änderungen an bestehenden Rechnungslegungsvorschriften der EU verabschiedet, die darauf abzielen, Erleichterungen für kleinere Unternehmen in Europa zu schaffen.

Beide Vorschläge wurden im Zusammenhang mit den Vorschlägen der EU-Kommission gemacht, die darauf abzielen, das Wachstum in Europa anzukurbeln, und die Änderungen an den Rechnungslegungsrichtlinien und der Trnasparenzrichtlinie beinhalten. Diese Vorschläge waren ursprünglich im Oktober 2011 veröffentlicht worden.

Die Vorschläge zur länderspezifischen Berichterstattung sehen vor, dass große Unternehmen der Rohstoffbranche, die Öl, Gas oder Mineralien abbauen, all ihre Zahlungen an nationale Regierungen gegliedert nach Ländern und nach Projekten offenlegen. Ähnliche Regelungen waren im August 2012 von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC)   verabschiedet worden, und viel europäische Stimmen hatten in der Tat gefordert, keine länderspezifische Berichterstattung einzuführen, bis nicht solche Regelungen in den Vereinigten Staaten umgesetzt seien, wo sie im Rahmen des Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetzes gefordert worden waren. Zu diesen Stimmen hatte wie berichtet auch der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gehört.

Gleichzeitig möchte der JURI-Ausschuss kleiner EU-Firmen nicht übermäßig belasten. Deshalb werden die Vorschriften nicht auf kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ausgedehnt. Klaus-Heiner Lehne, der Vorsitzende von JURI, sagte: "Wir müssen sicherstellen, dass wir die Berichterstattungsanforderungen nicht mit unnötigen Informationen überfrachten, die am Ende nutzlos sind," und fuhr fort, dass das einstimmige Votum auch zeige, dass der von der EU-Kommission eingeschlagene Kurs der Reduzierung der Bilanzierungslast für KMU auch eine klare Meinungsäußerung gegen "jeglichen Versuch, den International Financial Reporting Standard (IRFS [sic]) für KMU einzuführen," sei, der eh "eher eine Plattform für Bilanzierungstricks biete als eine Grundlage für exakte Abschlüsse".

Sie können sich die Presseerklärung des Ausschusses direkt von der Internetseite des EU-Parlaments herunterladen (bisher nur in englischer Sprache).

Verabschiedung von DRS 20 und DRS 16 (geändert 2012)

19.09.2012

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass in seiner 19. Öffentlichen Sitzung am 14. September 2012 der 'Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 Konzernlagebericht' sowie 'Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 Zwischenberichterstattung' verabschiedet wurden.

Sie werden in Kürze dem Bundesministerium der Justiz mit der Bitte um Bekanntmachung gem. § 342 Abs. 2 HGB im elektronischen Bundesanzeiger übermittelt, um die damit verbundene Bindungswirkung zu erlangen.

DRS 20 ist für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen unabhängig davon anzuwenden, ob sie nach deutschem Handelsrecht oder den internationalen Vorschriften IFRS erstellt werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Wachstum der islamischen Finanzindustrie erfordert bessere Angaben

19.09.2012

Der islamische Rat für Finanzdienstleistungen (Islamic Financial Services Board, IFSB) stellt auf seiner Internetseite einen Bericht von einer hochkarätig besetzen Gesprächsrunde zum Thema 'Angabevorschriften für Produkte des islamischen Kapitalmarkts' zur Verfügung, die vom IFSB, der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und der Wertpapieraufsicht von Malaysia organisiert wurde. Die Gesprächsrunde war als erster Schritt hin zu einer Entwicklung von internationalen Aufsichtsstandards und Vorschriften in Bezug auf Angaben zu Produkten des islamischen Kapitalmarkts gedacht.

Der islamische Kapitalmarkt ist über die letzten Jahre rasch gewachsen und ist weiterhin einer der am schnellsten wachsenden Kapitalmärkte mit zunehmend mehr grenzübergreifenden Finanzierungen und Investitionen. Bei diesem Wachstum blieb die Entwicklung eines stabilen Aufsichts- und Angabenkonzepts zurück. Deshalb erörterte die Gesprächsrunde die Notwendigkeit, bessere und besser zwischen den einzelnen Rechtskreisen abgestimmte Angabevorschriften zu entwickeln, um größere Transparenz und Vergleichbarkeit zu ermöglichen, die zum besseren Anlegerschutz und letztendlich zu einem gesunden und nachhaltigen Wachstum und einer sachgerechten Regulierung des islamischen Kapitalmarkts führen sollen.

Alle Teilnehmer waren sich einig, dass dieser Sachverhalt am besten von einem übernationalen Standpunkt adressiert wird. Sie gaben der Hoffnung Ausdruck, dass eine Zusammenarbeit von IFSB und IOSCO einen Prozess ermöglichen wird, der zu einem Konzept für Angaben führt, in dem nationale Vorschriften konvergiert werden und dem alle Parteien zustimmen können. Die Teilnehmer erörterten auch bereits detailliertere Fragen wie beispielsweise die Risiken und Herausforderungen, die sich aus nicht sachgerechten Angaben in Bezug auf Sukuk und islamische Gemeinschaftsanlageplänen ergeben. Sie identifizierten mögliche Ansätze, die von den Standardsetzern weiter entwickelt werden können.

Der englischsprachige Bericht von der Gesprächsrunde, zu der keine Beobachter zugelassen waren, steht Ihnen auf der Internetseite des IFSB zur Verfügung. Wir pflegen auf IAS Plus auch eine eigene Seite mit Informationen zur islamischen Finanzberichterstattung.

IFRS-Studie 2012: Finanzberichterstattung durch börsennotierte Unternehmen in der Schweiz in turbulenten Zeiten

19.09.2012

Unsere Schweizer Kollegen haben eine dritte Studie zur Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards durch schweizerische börsennotierte Unternehmen abgeschlossen.

Dies ist die dritte von Deloitte durchgeführte Studie zur Anwendung und Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS). In ihr wurden die Geschäftsberichte von 30 in der Schweiz börsennotierten Unternehmen untersucht (Stichtag Mai 2012). Zusammen repräsentieren die in der IFRS-Studie von Deloitte untersuchten Unternehmen eine Marktkapitalisierung von CHF 575 Milliarden, dies entspricht 68% der Marktkapitalisierung der an der Schweizer Börse SIX notierten Unternehmen.

Die wesentlichen Ergebnisse sind nachfolgend aus der Presseerklärung unserer Schweizer Kollegen wiedergegeben, die vollständige Studie in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

 

IFRS-Standards bringen mehr Transparenz, aber auch mehr Aufwand

Aufwand und Kosten für betriebliche Vorsorge nehmen wegen neuen Bilanzierungsvorschriften zu

Schweizer Unternehmen, die nach den internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS bilanzieren, müssen ab 2013 wegen des geänderten Standards IAS 19 mit höheren Kosten für die betriebliche Vorsorge rechnen. Gemäss der jüngsten IRFS-Studie des Wirtschafts- und Beratungsunternehmens Deloitte ist mit einer durchschnittlichen Zunahme der zu bilanzierenden Vorsorge-Kosten um rund 72% zu rechnen. Zudem wird wegen der Elimination der Korridor-Methode bei 58% der Unternehmen das Eigenkapital um einen Schlag um 5% oder mehr sinken.

IFRS-Standards sagen nicht alles

Die Deloitte Studie berücksichtigt in den Geschäftsberichten nicht nur die Finanzkennzahlen, sondern zum ersten Mal auch die narrativen Textpassagen und vergleicht deren Aussagen mit Äusserungen, die gegenüber Analysten und der Presse während der Präsentation der Jahresergebnisse gemacht wurden. Wie sich zeigt, wurden teilweise in den Präsentationen Informationen weitergegeben, die so nicht in den Kennzahlen nach IFRS enthalten sind. «Es macht den Anschein, dass es die IFRS-Werte dem Management nicht erlauben, das Jahresergebnis gebührend zu kommentieren», sagt Martin Welser, Partner Wirtschaftsprüfung bei Deloitte und Mitautor der Studie.

Umfang der Finanzberichte stabil, immer mehr ergänzende Informationen

Die steigende Komplexität in der Finanzberichterstattung drückt sich auch im Seitenumfang der Geschäftsberichte aus. So lag der Gesamtumfang der in der Deloitte-Studie untersuchten Geschäftsberichte 2011 durchschnittlich bei 200 Seiten (2010: 169 Seiten), wobei die Spannweite bei 105 bis 631 Seiten liegt. Die Zunahme des Seitenumfangs wird vor allem durch die ergänzenden Informationen (narrative Sektion) verursacht, während der eigentliche Finanzbericht mit durchschnittlich 72 Seiten stabil blieb.

Bereits heute müssen Unternehmen, die ihren Geschäftsbericht nach IRFS erstellen, mehr als 3000 Bestimmungen zur Offenlegung. Künftig dürften es aufgrund weiterer absehbarer Transparenz-Anforderungen noch mehr werden.

Weitere Ergebnisse der Deloitte IFRS-Studie

  • Sämtliche untersuchten Unternehmen verweisen in den Jahresberichten auf die schwierigen Wirtschaftsbedingungen im 2011, wobei diese mit Bezug auf das Jahresergebnis mehrheitlich als «herausfordernd» beschrieben werden.
  • Als Folge der schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen verzeichnen die in der Studie erfassten Unternehmen einen Rückgang des durchschnittlichen Ertragswachstums und des operativen Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist zumindest teilweise auf die anhaltende Frankenstärke zurückzuführen. 27 der 30 untersuchten Unternehmen gaben an, dass der starke Franken ihre Performance negativ beeinflusste.
  • Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Unternehmen, die eine Wertminderung des Goodwills hinnehmen müssen. Der Rückgang bewegt sich in der Grössenordnung von CHF 2 Milliarden, was 2% des Gesamtwertes entspricht.
  • Einige Untersuchungsergebnisse wurden mit den entsprechenden Resultaten in Frankreich, Deutschland und Grossbritannien verglichen. Die Ergebnisse gleichen sich in den meisten Fällen, in Bezug auf die Präsentation der Erfolgsrechnung zeigen sich jedoch markante Unterschiede.

Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen bleibt erhalten

19.09.2012

In der Beratung im Rechtsausschuss JURI des Europäischen Parlaments hat sich bestätigt, dass der Antrag auf Abschaffung der Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen nicht weiter verfolgt wird.

Dies hatte sich schon Anfang September abgezeichnet, am 18. September 2012 erfolgte die Beschlussfassung, wie die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) auf ihrer Internetseite berichtet.

IDW-Antwort auf den EFRAG-Fragebogen zu Wertminderung

19.09.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Antwort auf deren gemeinsam mit dem italienischen Standardsetzer Organismo Italiano di Contabilita (OIC) erarbeiteten Fragebogen, der den Wertminderungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte gilt, übersendet.

Der Schwerpunkt des Fragebogens liegt auf dem Nutzen, den Adressaten aus Abschlüssen, die nach den derzeit geltenden Vorschriften für Wertminderungstests von Geschäfts- oder Firmenwerten (IAS 36) erstellt sind, ziehen. Insbesondere wurde nach dem gegenwärtigen Verbot gefragt, Geschäfts- oder Firmenwerte abzuschreiben.

In seinem Schreiben wiederholt das IDW seine Bedenken hinsichtlich des Abschreibungsverbots. Aus konzeptioneller Sicht sei der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ein Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer, der verbraucht und i.d.R. durch selbst geschaffenen Geschäfts- oder Firmenwert ersetzt wird. Dementsprechend sollte nach Meinung des IDW der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert auch planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben werden – ergänzt um einen regelmäßigen Test auf Wertminderung. Der Vorteil einer planmäßigen Abschreibung des erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts zeigt sich dem IDW zufolge insbesondere dadurch, dass im Zeitablauf die Relevanz des Wertminderungstests, der eine Reihe von Schätzungen und Ermessensentscheidungen erfordert und vom Abschlussprüfer nur verplausibilisiert werden kann, und damit auch das einhergehende Prüfungsrisiko abnehmen.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Françoise Flores erläutert EFRAG-Diskussionspapier zu Angaben

19.09.2012

Bei der Veranstaltung zur Berichterstattung der Zukunft, die vom europäischen Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) in Brüssel abgehalten wurde, sprach Françoise Flores, die Vorsitzende der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), über die Hoffnung, das die Leistung von Angaben von einer lästigen Pflicht zu einer wohleingesetzten Kommunikationsstrategie werden könne.

Im Wesentlichen stellte Frau Flores die Ideen des Diskussionspapiers Hin zu einem Rahmenkonzept für Angaben vor, das die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) am 12. Juli 2012 veröffentlicht hat. In ihm werden die wesentlichen Prinzipien beschrieben, die für ein wirksames Rahmenkonzept für Angaben notwendig sind; es wurde gemeinsam mit dem französischen Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) und dem britischen Financial Reporting Council (FRC) erarbeitet.

Frau Flores wies auch auf die anderen Aktivitäten in diesem Bereich hin, insbesondere auf die Einladung zur Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Rahmenkonzept zu Angaben, das der US-amerikanische Standardsetzer FASB ebenfalls am 12. Juli 2012 veröffentlicht hat. Die Projekte von EFRAG und FASB wurden in Abstimmung miteinander ausgeführt.

Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Tenor der Veranstaltung, der darin zu bestehen schien, dass die intergrierte Berichterstattung die Zukunft der Berichterstattung sein müsse, stellte sich Frau Flores ein wenig gegen den Strom, indem sie darauf verwies, dass eine Überfrachtung der Berichterstattung nicht das Ziel sein könne. Bei der integrierten Berichterstattung wie bei Angaben gelte es, ein vernünftiges Rahmenkonzept und Prinzipien zu finden.

Die vollständige Rede in englischer Sprache können Sie sich direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IASB

18.09.2012

Der IASB kommt vom 24. bis 28. September 2012 in London zu seiner nächsten Sitzung zusammen und hat die Tagesordnung für diese Sitzung öffentlich bekanntgegeben. Der IASB wird neben gemeinsamen Sitzungen mit dem FASB eine Reihe von nur ihn betreffenden Unterrichtseinheiten abhalten. Neben verschiedenen Diskussionen rund um Kernprojekte (Versicherungsverträge, Erlöserfassung, Finanzinstrumente) werden auf der Sitzung auch andere Projekte angesprochen; dazu gehören unter anderem die vorgeschlagene Ausnahme für Investmentgesellschaften von der Konsolidierung, preisregulierte Geschäftsvorfälle, die jährlichen Verbesserungen an den IFRS und das Rahmenkonzept.

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung mit Datum vom 18. September 2012 finden Sie hier. Wir werden jegliche Änderungen an der Tagesordnung sowie die Mitschriften der Beobachter von Deloitte von der Sitzung auf dieser Seite einstellen, sobald sie verfügbar sind.

Hans Hoogervorst spricht über das Konzept der Vorsicht

18.09.2012

Am 18. September 2012 sprach der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst bei der Veranstaltung zur Berichterstattung der Zukunft, die vom europäischen Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) in Brüssel abgehalten wurde. In seiner Rede, die den Titel 'Das Konzept der Vorsicht: Tot oder lebendig?' trug, sprach er über Ermessensentscheidungen in der Finanzberichterstattung und darüber, wie eine erhöhte Objektivität (mit Umsicht eingesetzt) die Rechnungslegungsstandards verbessert hat, seit das Konzept der Vorsicht aus dem Rahmenkonzept gestrichen wurde.

Der IASB-Vorsitzende begann seine Rede damit, indem er die Zukunft der Unternehmensberichterstattung erörterte, die er in der integrierten Berichterstattung sieht, da die Themen Nachhaltigkeit, soziale Belange, Umweltfragen und Finanzberichterstattung miteinander in Beziehung stehen. Er wies darauf hin, dass in allernächster Zukunft allerdings zuerst die offnenen Fragen des Rahmenkonzepts zu klären seien - wie beispielsweise die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden.

Während er zugab, dass das Rahmenkonzept heftig umkämpft ist, weil Rechnungslegung eben keine exakte Wissenschaft sei und hochgradig von Ermessen abhänge, kam er zum eigentlichen Thema seiner Rede, der Vorsicht. Er stellte die Definition von Vorsicht aus der Vorgängerversion des Rahmenkonzepts noch einmal vor (damals ein Merkmal der Verlässlichkeit, die jetzt getreue Darstellung genannt wird):

 

Im Rahmenkonzept hieß es, dass Vorsicht bedeute, eine Grad von Umsicht bei der Ausübung von Ermessen walten zu lassen, das notwendig bei der Schätzungen unter Umständen von Unsicherheit sei, damit die Vermögenswerte und Erträge nicht über- und die Schulden und Aufwendungen nicht unterbewertet würden.

Hoogervorst hielt fest, dass an dieser Definition nichts falsch sei, aber er warnte vor eine zu konservativen Einstellung, da dies zu zwei Problemen führen würde:

  • Während eines wirtschaftlichen Aufschwungs würden Gewinne künstlich niedrig gehalten, und Anleger könnten eine gute Anlagemöglichkeit übersehen.
  • Während eines wirtschaftlichen Abschwungs können stille Reserven genutzt werden, um die Gewinne eines Unternehmens zu erhöhen. Gewinne werden zu hoch dargestellt, um den Abfall in der Leistung eines Unternehmens zu maskieren.

Hoogervorst sagte, dass das Konzept der Vorsicht fallengelassen wurde, als die Konvergenzgespräche mit dem FASB begannen, weil es in den US-GAAP keine Definition von Vorsicht gibt. Der IASB sei aber der Meinung, dass die Maxime "im Zweifel vorsichtig sein" in all seinen Standards deutlich würde. Die explizite Nennung von Vorsicht zu streichen, bedeute nur, die Neutralität der Finanzberichterstattung stärker zu betonen.

Allerdings gestand Hoogervorst auch ein, dass im Hinblick auf Vorsicht noch weitere Verbesserungen an den IFRS möglich seien. Er nannte einige bestimmte Bereiche (zum Beispiel die Wertminderung von Finanzinstrumenten), aber gab zu, dass leichte Lösungen für diese Fragen nicht zu finden seien. Er nannte verschiedene Möglichkeiten, mit denen der IASB versucht, ausreichend Vorsicht in seine Standards einzubauen. Im Fall der Wertminderung von Finanzinstrumenten haben das schließlich aber dazu geführt, dass eine konvergierte Lösung mit dem FASB eher unwahrscheinlich geworden sei.

Hoogervorst beendete seine Rede, indem er wiederholte, dass seiner Meinung nach die Standards des IASB zu Informationen führen sollten, die so neutral wie möglich sind. Er verwies noch einmal darauf, das Vorsicht in vielen Standrads des IASB klar zutage trete und ein wichtiger Punkt bei der Entwicklung neuer Standards bleibe. Daher, so sein Schluss, sei das Konzept der Vorsicht nicht tot, sondern "es lebt und strampelt".

Der vollständigen Text der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB lesen.

Neue Publikationsreihe zu den Vorschlägen zur Sicherungsbilanzierung

18.09.2012

Im Nachgang der Veröffentlichung des Arbeitsentwurfs mit den Vorschlägen zur Sicherungsbilanzierung haben unsere britischen Kollegen eine Publikationsreihe aufgelegt, die die Auswirkungen der Vorschläge auf einzelne Branchen untersucht.

Die englischsprachigen Industry Accounting Alerts wurden von unseren britischen Kollegen entwickelt, um die wesentlichen Sachverhalte aus der Perspektive einzelner Branchen zu beleuchten. Sie sind absichtlich kurz gehalten, um einen allgemeinen Überblick der Auswirkungen der Vorschläge für Finanzverantwortliche zu ermöglichen. Die Publikationen sind für folgende Branchen verfügbar:

  • Handel,
  • Produktion,
  • Infrastruktur,
  • Energie und Ressourcen,
  • Immobilien,
  • Reisebranche.

Die Publikationen können sie entweder über den Reiter auf unserer Startseite aufrufen oder über diese IAS Plus-Publikationsseite, auf der wir alle verfügbaren Ausgaben gesammelt haben und auf der wir auch künftige Ausgaben zur Verfügung stellen werden. Weitere Informationen und Publikationen zum Sicherungsbilanzierungsprojekt des IASB finden Sie hier.

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