Bundeskabinett verabschiedet Entwurf der Micro-Richtlinie

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20.09.2012

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der sogenannten Micro-Richtlinie 2012/6/EU über Erleichterungen der Rechnungslegung für Kleinstkapitalgesellschaften (MicroBilG) verabschiedet, der seit dem 1. August 2012 als Referentenentwurf vorlag.

Kleinstkapitalgesellschaften sind Kapitalgesellschaften, die an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen zwei der drei nachfolgenden Merkmale nicht überschreiten:

  • Bilanzsumme bis 350 000 Euro,
  • Umsatzerlöse bis 700 000 Euro
  • durchschnittliche Zahl von zehn beschäftigten Arbeitnehmern.

Inhaltlich sieht der Gesetzentwurf folgende wesentlichen Erleichterungen im Bereich der Rechnungslegung und Offenlegung vor:

  • Kleinstunternehmen können auf die Erstellung eines Anhangs zur Bilanz vollständig verzichten, wenn sie bestimmte Angaben (unter anderem zu Haftungsverhältnissen) unter der Bilanz ausweisen.
  • Darüber hinaus werden weitere Optionen zur Verringerung der Darstellungstiefe im Jahresabschluss eingeräumt (z. B. vereinfachte Gliederungsschemata).
  • Kleinstkapitalgesellschaften können künftig wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen.

Eine Verknüpfung auf den jetzt verabschiedeten Gesetzentwurfstext finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz.

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