Zusammenfassender Bericht zu den EFRAG-Veranstaltungen zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern

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05.09.2012

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite einen zusammenfassenden Bericht zu den Rückmeldungen von den fünf Einbindungsveranstaltungen zum Diskussionspapier zur Verbesserung der Berichterstattung über Ertragsteuern zur Verfügung, die im Frühjahr dieses Jahres in Amsterdam, London, Mailand, Warschau und Wien angeboten wurden.

Bei den Einbindungsveranstaltungen hatten Praxisteilnehmer und andere interessierte Parteien die Möglichkeit, ihre Meinungen zu den Themen darzustellen, die in dem im Dezember 2011 gemeinsam mit dem britischn Standardsetzer Accounting Standards Board (ASB) veröffentlichten Diskussionspapier besprochen wurden. Alle Rückmeldungen, auch die schriftlich eingegangenen, zu denen noch eine Zusammenfassung veröffentlicht werden wird, werden in die weitere pro-aktive Arbeit von EFRAG zu diesem Thema einfließen.

In dem Diskussionspapier wurden mögliche Verbesserungen bei den Vorschriften zur Berichterstattung über Ertragsteuern vorgestellt, die derzeit in IAS 12 Ertragsteuern enthalten sind. Als Gesamtergebnis lässt sich festhalten, dass die Teilnehmer der Meinung waren, dass (1) die bestehenden Leitlinien verbessert und (2) alle nach IAS 12 gestatteten Ausnahmen gestrichen werden sollten.

In dem Diskussionspapier wurden alternative Ansätze aufgezeigt, die zu einer Ersetzung von IAS 12 durch einen anderen Standard führen könnten. Der Ansatz über temporäre Differenzen wurde am besten aufgenommen, und die Teilnehmer wiesen darauf hin, dass er im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der IFRS stehe.

Insgesamt waren die Teilnehmer, dass IAS 12, solange er BEstand hat, in folgenden Punkten verbessert werden sollte:

 

  • Es sollte eine verbesserte Definition von Steuern in der Rechnungslegung zur Verfügung gestellt werden, um einschlägige Sachverhalte abzudecken, mit denen Unternehmen sich schwer tun;
  • es sollten wahrgenommene Uneinheitlichkeiten bei Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angaben bei Steuern von Unternehmen beseitigt werden (also bei den im Standard enthaltenen Ausnahmen);
  • es sollten verbesserte Leitlinien — wie beispielsweise für die Abzinsung — zur Verfügung gestellt werden, nachdem zuvor die Kosten der Anwendung und der Nutzen daraus sorgfältig abgewogen werden.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen in englischer Sprache eine Presseerklärung und der entsprechende Bericht zur Verfügung.

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