Stellungnahme von Deloitte zum Interpretationsentwurf zu Abgaben
05.09.2012
Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim International Accounting Standards Board (IASB) eine Stellungnahme zum Interpretationsentwurf DI/2012/1 'Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden' eingereicht, der im Mai 2012 veröffentlicht worden war.
In der Stellungnahme stimmen wir zu, dass der Interpretationsentwurf (1) eine korrekte Ableitung der Behandlung von Abgaben nach den geltenden IFRS darstellt und (2) die Definition von Schulden nach IAS 37 korrekt auf Abgaben anwendet. Dennoch weisen wir darauf hin, dass die Interpretation keine Abgaben behandelt, die (1) nur fällig werden, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird, (2) als feste Beträge berechnet werden oder (3) auf einer abgestuften Ratengrundlage berechnet werden. Außerdem merken wir an, dass die Behandlung der Problematik durch eine Interpretation (ungeachtet ihrer Schwächen) weniger sinnvoll erscheint als das Lösen des Problems durch eine Änderung des zugrunde liegenden Standards.
Eine ausführliche Zusammenfassung der Stellungnahme und Zugang zum englischsprachigen Original finden Sie hier.
Die Frage, ob eine Interpretation überhaupt Sinn ergibt, wenn das zugrunde liegende Prinzip im Standard fehlerhaft scheint, wurde auch schon in der Stellungnahme des britischen Rats für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) gestellt.